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   LSG Bayern, 08.04.2015 - L 5 KR 81/14   

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https://dejure.org/2015,9026
LSG Bayern, 08.04.2015 - L 5 KR 81/14 (https://dejure.org/2015,9026)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.04.2015 - L 5 KR 81/14 (https://dejure.org/2015,9026)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. April 2015 - L 5 KR 81/14 (https://dejure.org/2015,9026)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Ambulante Liposuktion zählt nicht zum Leistungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungsanspruch für eine Liposuktion; Bezifferung eines Zahlungsantrages; Kostenfreistellungsanspruch; Gesetzliches Verbot neuer Behandlungsmethoden im ambulanten Bereich; Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine ambulante ...

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Kostenfreistellung bei einer ambulanten Liposuktion

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 135; SGB V § 2 Abs. 1 S. 3
    Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine ambulante Liposuktion

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2015 - L 5 KR 81/14
    Ein Systemversagen liegt nur vor, wenn die fehlende Anerkennung einer neuen Behandlungs- und Untersuchungsmethode durch den GBA darauf zurückzuführen ist, dass das erforderliche Verfahren beim GBA trotz Erfüllung der für eine Überprüfung notwendigen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen nicht oder nicht zeitgerecht durchgeführt wurde und dies auf eine willkürliche oder sachfremde Untätigkeit oder Verfahrensverzögerung zurückzuführen ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 26.9.2006, Az. B 1 KR 3/06 R, Rdnr. 24, zitt. nach Juris; Bundessozialgericht, von Urteil vom 07.11.2006, Az. B 1 KR 24/06 R, Rdnr. 18, zitt. nach Juris).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2015 - L 5 KR 81/14
    Ein Systemversagen liegt nur vor, wenn die fehlende Anerkennung einer neuen Behandlungs- und Untersuchungsmethode durch den GBA darauf zurückzuführen ist, dass das erforderliche Verfahren beim GBA trotz Erfüllung der für eine Überprüfung notwendigen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen nicht oder nicht zeitgerecht durchgeführt wurde und dies auf eine willkürliche oder sachfremde Untätigkeit oder Verfahrensverzögerung zurückzuführen ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 26.9.2006, Az. B 1 KR 3/06 R, Rdnr. 24, zitt. nach Juris; Bundessozialgericht, von Urteil vom 07.11.2006, Az. B 1 KR 24/06 R, Rdnr. 18, zitt. nach Juris).
  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2015 - L 5 KR 81/14
    Ob bei dem Wechsel des Antrags der Klägerin vom reinen Sachleistungsanspruch zu einem Erstattungsanspruch insoweit nur eine Konkretisierung des Klagebegehrens im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 1 SGG anzunehmen ist (so BSG Urt. v. 23.1.2003 - B 3 KR 7/02 R) oder eine Klageänderung, mag dahinstehen, weil die Änderung des ursprünglichen Sachleistungsantrags in einen Kostenfreistellungsantrag jedenfalls eine im Sinne von § 99 Abs. 1 SGG sachdienliche Klageänderung darstellt, der auch die Beklagte nicht widersprochen hat.
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 35/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - gezielte Bewegungsübungen als

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2015 - L 5 KR 81/14
    Auch bei einem Antrag auf Kostenfreistellung handelt es sich um eine Leistungsklage, die der Höhe nach beziffert werden muss (vgl. nur BSG v. 17.03.2005 - B 3 KR 35/04 R - Die Leistungen Beilage 2005, 373-380).
  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 78/11 B

    Krankenversicherung - Ausgestaltung des Bewertungsverfahrens durch den

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2015 - L 5 KR 81/14
    Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die antragsberechtigten Stellen aus willkürlichen oder sachfremden Erwägungen nicht früher einen Antrag im Hinblick auf die Behandlung von Lipödem mittels Liposuktion gestellt haben (Bundessozialgericht, Beschluss vom 10.5.2012, Az. B 1 KR 78/11 B, Rdnr. 6, zitt. nach Juris).
  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 8/12 R

    Krankenversicherung - Richtlinien über künstliche Befruchtung - IVF - ICSI -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2015 - L 5 KR 81/14
    Dieser Kostenfreistellungsanspruch reicht jedoch nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (st Rspr, vgl. zuletzt BSG Urt. v. 7.5.2013 - B 1 KR 8/12 R).
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 18/99 B

    Kostenerstattung bei fehlerhaften Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2015 - L 5 KR 81/14
    Mit diesem Ziel wäre es nicht zu vereinbaren, wenn nachträglich die Kosten für eine Therapie zu erstatten wären, deren Wirksamkeit und Unbedenklichkeit im Zeitpunkt der Behandlung nicht festgestanden hatten (vgl. BSG, Beschluss vom 8. Februar 2000 - Az.: B 1 KR 18/99 B, nach juris Rn. 9).
  • LSG Hessen, 29.01.2015 - L 8 KR 339/11

    Die Beteiligten streiten über den Anspruch der Klägerin auf Versorgung mit einer

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2015 - L 5 KR 81/14
    Wie zuletzt auch das LSG Hessen mit Urteil vom 29.01.2015 - L 8 KR 339/11 ausgeführt hat, besteht kein Anspruch auf eine ärztliche Liposuktion, da die streitige Behandlung nicht dem Qualitäts- und Wissenschaftsgebot des § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V entspricht.
  • LSG Thüringen, 06.08.2014 - L 6 KR 645/14

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf ambulante ärztliche Liposuktion -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2015 - L 5 KR 81/14
    Maßgeblich ist, ob ein Leistungsanspruch zum Zeitpunkt der Behandlung bestanden hat, spätere Änderungen zugunsten der Versicherten genügen nicht (LSG Thüringen, Beschluss v. 06.08.2014 - L 6 KR 645/14 B; vgl. auch Brandts in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, § 13 SGB V Rn. 53).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2016 - L 4 KR 320/16

    Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs 3a SGB 5 nur für Leistungen der gesetzlichen

    Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor (ebenso etwa LSG Bayern, Beschluss vom 8. April 2015 - L 5 KR 81/14 - juris).

    Im Übrigen könnte sich die Klägerin auf eine Positivempfehlung des GBA nicht stützen, denn maßgeblich ist, ob ein Anspruch zum Zeitpunkt der Behandlung bestanden hat (LSG Bayern, Beschluss vom 8. April 2015 - L 5 KR 81/14 - juris, m.w.N.).

    Die Liposuktion entspricht - schon ganz grundlegend - nicht den erforderlichen Qualitätsanforderungen, die an eine zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchzuführende Behandlungsmethode zu stellen sind (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Februar 2015 - L 5 KR 228/13 - und LSG Bayern, Beschluss vom 8. April 2015 - L 5 KR 81/14 - beide juris).

  • SG Dortmund, 23.05.2016 - S 40 KR 672/15

    Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten auf Erstattung von privatärztlich

    Entscheidend ist im Rahmen der Kostenerstattung insoweit der Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme (BSG, Urteil vom 08.03.1995, Az.: 1 RK 8/94; BSG, Urteil vom 14.02.2001, Az.: B 1 KR 29/00 R; LSG Nordrhein-Westfalen [NRW], Urteil vom 31.08.2006, Az.: L 16 (5,2) KR 74/02; Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.04.2015, Az.: L 5 KR 81/14; Helbig, in: JurisPK-SGB V, § 13 Rn. 60).

    Ein Ausnahmefall lag nicht vor (vgl. allgemein BSG, Urteil vom 16.12.2008, Az.: B 1 KR 11/08 R; Bayerisches LSG, Urteil vom 13.11.2008, Az.: L 4 KR 437/07; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.11.2009, Az.: L 9 KR 29/08; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.12.2014, Az.: L 1 KR 328/13; Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.04.2015, Az.: L 5 KR 81/14).

    Es fehlte aber auch an einem Systemversagen des GBA (s.a. Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.04.2015, Az.: L 5 KR 81/14).

  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2016 - L 5 KR 609/16
    Denn die Liposuktion entspricht - schon ganz grundlegend - nicht den erforderlichen Qualitätsanforderungen, die an eine zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchzuführende Behandlungsmethode zu stellen sind (ebenso LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2016, - L 4 KR 3825/15 -, nv; LSG Hessen, Urteil vom 29.01.2015 - L 8 KR 339/11 - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.02.2015, - L 5 KR 228/13 - LSG Bayern, Beschluss vom 08.04.2015, - L 5 KR 81/14 -, letztere alle in juris).

    Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor (ebenso etwa LSG Bayern, Beschluss vom 08.04.2015 - L 5 KR 81/14 -, in juris und LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2016 - L 4 KR 3825/15 - n. v.).

  • LSG Baden-Württemberg, 31.05.2017 - L 4 KR 4101/16
    Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor (ebenso etwa LSG Bayern, Beschluss vom 8. April 2015 - L 5 KR 81/14 - juris).

    Im Übrigen könnte sich die Klägerin auf eine Positivempfehlung des GBA nicht stützen, denn maßgeblich ist, ob ein Anspruch zum Zeitpunkt der Behandlung - im März, Juli und August 2016 - bestanden hat (LSG Bayern, Beschluss vom 8. April 2015 - L 5 KR 81/14 - juris, m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2015 - L 4 KR 4371/14
    Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor (ebenso etwa LSG Bayern, Beschluss vom 8. April 2015 - L 5 KR 81/14 - in juris).

    Im Übrigen könnte sich die Klägerin auf eine Positivempfehlung des GBA nicht stützen, denn maßgeblich ist, ob ein Anspruch zum Zeitpunkt der Behandlung bestanden hat (LSG Bayern, Beschluss vom 8. April 2015 - L 5 KR 81/14 - in juris, m.w.N.).

    Die Liposuktion entspricht - schon ganz grundlegend - nicht den erforderlichen Qualitätsanforderungen, die an eine zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchzuführende Behandlungsmethode zu stellen sind (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Februar 2015 - L 5 KR 228/13 - und LSG Bayern, Beschluss vom 8. April 2015 - L 5 KR 81/14 - beide in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2016 - L 4 KR 3825/15
    Denn die Liposuktion entspricht - schon ganz grundlegend - nicht den erforderlichen Qualitätsanforderungen, die an eine zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchzuführende Behandlungsmethode zu stellen sind (ebenso LSG Hessen, Urteil vom 29. Januar 2015 - L 8 KR 339/11 - juris; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Februar 2015 - L 5 KR 228/13 - juris; LSG Bayern, Beschluss vom 8. April 2015 - L 5 KR 81/14 - juris).

    Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor (ebenso etwa LSG Bayern, Beschluss vom 8. April 2015 - L 5 KR 81/14 - juris, Rn. 22).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2017 - L 4 KR 2743/16
    Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor (ebenso etwa LSG Bayern, Beschluss vom 8. April 2015 - L 5 KR 81/14 - juris).

    Im Übrigen könnte sich die Klägerin auf eine Positivempfehlung des GBA nicht stützen, denn maßgeblich ist, ob ein Anspruch zum Zeitpunkt der Behandlung - im März, April und Mai 2016 - bestanden hat (LSG Bayern, Beschluss vom 8. April 2015 - L 5 KR 81/14 - juris, m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2017 - L 4 KR 2956/15
    Denn die Liposuktion entspricht - schon ganz grundlegend - nicht den erforderlichen Qualitätsanforderungen, die an eine zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchzuführende Behandlungsmethode zu stellen sind (ebenso LSG Hessen, Urteil vom 29. Januar 2015 - L 8 KR 339/11 - juris, Rn. 43 ff.; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Februar 2015 - L 5 KR 228/13 - juris, Rn. 21 ff.; LSG Bayern, Beschluss vom 8. April 2015 - L 5 KR 81/14 - juris, Rn. 21).

    Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor (ebenso etwa LSG Bayern, Beschluss vom 8. April 2015 - L 5 KR 81/14 - juris, Rn. 22).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2018 - L 4 KR 2696/16

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf stationäre Liposuktion bei Lipödem -

    Die Liposuktion entsprach bis zum Zeitpunkt der Durchführung im Juni und September 2016 nicht den erforderlichen Qualitätsanforderungen, die an eine zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchzuführende Behandlungsmethode zu stellen sind (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Februar 2015 - L 5 KR 228/13 - und LSG Bayern, Beschluss vom 8. April 2015 - L 5 KR 81/14 - beide juris).
  • SG Detmold, 02.03.2017 - S 3 KR 604/15

    Krankenkasse ist nicht verpflichtet, die Kosten für eine Liposuktionsbehandlung

    Die Liposuktion entspricht - jedenfalls derzeit - nicht dem Qualitäts- und Wissenschaftsgebot des § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V. Daran ändert der Beschluss des GBA vom 22.05.2014 nichts, mit dem ein Beratungsverfahren zur Bewertung dieser Methode einführt wurde (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08.04.2015, L 5 KR 81/14; zitiert nach www.juris.de).
  • SG München, 23.03.2020 - S 15 KR 1763/19

    Kein Anspruch auf Versorgung mit Liposuktions-Folgeoperationen an den Armen, an

  • SG Gelsenkirchen, 30.01.2017 - S 43 KR 806/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2018 - L 4 KR 374/15
  • LSG Baden-Württemberg, 16.09.2015 - L 5 KR 3511/15
  • SG Oldenburg, 04.09.2015 - S 61 KR 404/13
  • SG Stade, 02.03.2016 - S 29 KR 6/14
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