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LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2010 - L 6 AS 195/10 B ER |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kiel, 17.09.2010 - S 37 AS 449/10
- LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2010 - L 6 AS 195/10 B ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R
Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2010 - L 6 AS 195/10
Zur Begründung hat er sich auf die geänderte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Anerkennung von Tilgungszahlungen als Kosten der Unterkunft, und zwar insbesondere auf die Entscheidung des BSG vom 8. Juni 2008 (B 14/11b AS 67/06 R) bezogen.Als tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft kommen bei Eigentumswohnungen die gesamten Finanzierungskosten, mithin auch Tilgungsleistungen in Betracht, wenn es sich um eine angemessene Eigentumswohnung im Sinne von § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II handelt(vgl. in diesem Sinne auch BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 (B 14/11b AS 67/06 R - zitiert nach juris).
- LSG Schleswig-Holstein, 03.05.2010 - L 11 B 41/10
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2010 - L 6 AS 195/10
Mit nicht als Widerspruchsbescheid gekennzeichnetem Schreiben vom 6. August 2010 teilte die Antragsgegnerin dem Antragsteller mit, dass eine Übernahme von Tilgungskosten laut dem vom Antragsteller zitierten Urteil (Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 3. Mai 2010 - L 11 B 41/10 AS ER) nur möglich sei, wenn die Wohnung fast abbezahlt sei, was hier nicht der Fall sei.Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt entscheidend von den Sachverhalten, in denen die Rechtsprechung bisher die Tilgungskosten trotz der damit verbundenen Vermögensbildung als Teil der Grundsicherung angesehen hat (vgl. insbesondere den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 3. Mai 2010 - L 11 B 41/10 AS ER -).
- SG Detmold, 02.12.2011 - S 10 AS 220/11
Tilgungsleistungen sind nur ausnahmsweise als Kosten der Unterkunft zu übernehmen
Hilfebedürftige haben nur dann ein schutzwürdiges Interesse an dem Erhalt der eigenen Unterkunft, wenn diese angemessen i.S.v. § 12 Absatz 3 Nr. 4 SGB II ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 09.12.2010, Az.: L 6 AS 195/10 B ER).