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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2006 - L 6 AS 556/06 ER   

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https://dejure.org/2006,5993
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2006 - L 6 AS 556/06 ER (https://dejure.org/2006,5993)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.10.2006 - L 6 AS 556/06 ER (https://dejure.org/2006,5993)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - L 6 AS 556/06 ER (https://dejure.org/2006,5993)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz - Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Notwendigkeit eines Umzugs - Anspruch auf ein Zimmer auch für nicht schulpflichtige Kinder - verfassungskonforme Auslegung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Abs. 2 S. 2 SGB II; § 86b Abs. 2 S. 2 SGG
    Antrag auf Übernahme der Kosten einer größeren Wohnung wegen Familienzuwachses; Beurteilung der Notwendigkeit eines eigenen Zimmers für das neugeborene Kind anhand des soziokulturellen Existenzminimums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Übernahme der Kosten einer größeren Wohnung wegen Familienzuwachses; Beurteilung der Notwendigkeit eines eigenen Zimmers für das neugeborene Kind anhand des soziokulturellen Existenzminimums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Richterliche Gestaltungsbefugnis beim vorläufigen Rechtsschutz, Angemessenheit der Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Raumbedarf für Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 557
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2006 - L 6 AS 556/06
    Diese Sicherstellung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde iVm dem Sozialstaatsgebot folgt (BVerfGE 82, 60/80).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2006 - L 6 AS 556/06
    Diese darf nur überschritten werden und ist allerdings dann zu überschreiten, wenn es verfassungsrechtlich (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz) geboten ist (BVerfGE 79, 69/74 ff).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2006 - L 6 AS 556/06
    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (BVerfG NJW 2003, 1236/1237).
  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2006 - L 6 AS 556/06
    Die berücksichtigungsfähige Wohnfläche kann deshalb - wie schon nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum früheren Sozialhilferecht (BVerwGE 97, 110/112; 92, 1/3) - nach den Verwaltungsvorschriften zur Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau bestimmt werden.
  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Angemessene Unterkunft - Teilweise Übernahme der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2006 - L 6 AS 556/06
    Die berücksichtigungsfähige Wohnfläche kann deshalb - wie schon nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum früheren Sozialhilferecht (BVerwGE 97, 110/112; 92, 1/3) - nach den Verwaltungsvorschriften zur Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau bestimmt werden.
  • LSG Sachsen, 27.03.2008 - L 3 B 479/07 AS-ER
    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob der - nach Auffassung des Senats - doch recht weitgehenden Auffassung des LSG Niedersachen/Bremen zu folgen wäre, dass ein eigenes Zimmer auch für nicht schulpflichtige Kinder zum soziokulturellen Mindestbedarf gehört (Beschluss vom 17. Oktober 2006, L 6 AS 556/06 ER, JURIS-Dok. Rdnr. 7 sowie auch Lang: Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rdnr. 42 ff.: Hilfebedürftige haben regelmäßig Anspruch auf ein Zimmer für Kinder).
  • SG Dortmund, 30.04.2015 - S 30 AS 3105/13

    Gewährung von höheren Leistungen für Unterkunft und Heizung bei

    Zwar ist in Rechtsprechung und Literatur im Grundsatz anerkannt, dass im Falle der Schwangerschaft einer Leistungsbezieherin mit Blick auf das baldige Hinzutreten einer weiteren Person bereits vor der Entbindung von einem erhöhten Wohnraumbedarf auszugehen ist, der einen Umzug rechtfertigt (s. hierzu z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.10.2006, Az.: L 6 AS 556/06 ER, Rn. 7 - zitiert nach juris; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.05.2009, Az.: L 8 AS 48/09, Rn. 51 - juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2014, Az.: L 2 AS 3878/11, Rn. 27 - juris; aus der Literatur z.B. Luik, in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 22, Rn. 165).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2013 - L 6 AS 886/13
    Abgesehen davon, dass der Senat bereits durch Beschluss vom 17. Oktober 2006 (L 6 AS 556/06 ER = FEVS 58, 204 = info also 2007, 185 = NZS 2007, 557) entschieden hat, dass er dem in Rechtsprechung und Literatur zwar verbreiteten, dogmatisch aber nicht begründeten Grundsatz des weiten Verbots einer Vorwegnahme der Hauptsache, der indes zahlreiche Ausnahmen erfährt, nicht folgt, ist eine endgültige Vorwegnahme im sozialgerichtlichen Eilverfahren nur selten (vgl Meyer-Ladewig ua aaO Rn 31) und sie liegt hier nicht vor.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2019 - L 15 AS 167/19
    Dass hiervon vorliegend auszugehen ist, ergibt sich maßgeblich aus der fortgeschrittenen Schwangerschaft der Antragstellerin zu 1 und dem hierdurch in absehbarer Zeit entstehenden höheren Wohnflächenbedarf (vgl. hierzu Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - L 6 AS 556/06 ER - und Senatsbeschluss vom 5. September 2012 - L 15 AS 153/12 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2011 - L 6 AS 1258/10
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2006 (L 6 AS 556/06 ER) mit Nachweisen aus Literatur und Rechsprechung entschieden hat, steht es in der Verantwortung des Gerichts, wie vorläufiger Rechtsschutz bei Vorliegen der Voraussetzungen effektiv zu gewähren ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2015 - L 6 AS 613/15
    Dabei ist die Grenze richterlicher Entscheidungsbefugnis im vorläufigen Rechtsschutz grundsätzlich die Herbeiführung für die Zukunft irreversibler Zustände, wie sie die Verpflichtung zur Zusicherung der Aufwendungen für die neue Wohnung zur Folge hätte, die allerdings überschritten werden darf und dann zu überschreiten ist, wenn es verfassungsrechtlich geboten ist (Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2006 - L 6 AS 556/06 ER = FEVS 58, 204 = info also 2007, 185 = NZS 2007, 557).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2014 - L 6 AS 2/14
    Die übrigen Zweifelspunkte können in diesem einstweiligen Rechtsschutzverfahren dahingestellt bleiben und sind ggf im Hauptsacheverfahren zu klären: - ob der Antragsgegner berechtigt war, bei der Bestimmung der Höhe der KdU auf die Kosten der bis April 2013 bewohnten Wohnung (F., monatlich 395 EUR) abzustellen, obwohl diese Wohnung für die seit dem 22. März 2013 aus drei Personen (2 Erwachsene und ein Kleinkind) bestehende Bedarfsgemeinschaft mit 49 qm und lediglich 2 Zimmern zu klein war und die Antragsteller deshalb einen wichtigen Grund für einen Umzug in eine größere Wohnung hatten (Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2006 - L 6 AS 556/06 ER = FEVS 58, 204 = info also 2007, 185 = NZS 2007, 557) und die danach bezogene Wohnung (G. - 456, 80 EUR) auch nach Einschätzung des Antragsgegners kostenangemessen war, - ob die Antragsteller einen wichtigen Grund zum erneuten Umzug hatten, dh ob ein Auszug aus der Wohnung "H." aus den von den Antragstellern dargestellten Gründen (zu ruhige Lage aufgrund der bei der Antragstellerin bestehenden psychischen Gesundheitsstörung) erforderlich und den Antragstellern kein Abwarten insbesondere vor dem Hintergrund der im August 2013 begonnenen psychiatrischen Behandlung der Antragstellerin zuzumuten war.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 6 AS 98/10
    Das schließt zwar ihren Erlass nicht aus, es sind aber strenge Anforderungen zu stellen (s im Einzelnen die Entscheidung des beschließenden Senats vom 17. Oktober 2006 = FEVS 58, 204; info also 2007, 185; NZS 2007, 557).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2009 - L 6 AS 1178/09
    Dafür bedürfte es eines besonderen - verfassungsrechtlichen - Grundes (s im Einzelnen den Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2006 - L 6 AS 556/06 ER = FEVS 58, 204 = info also 2007, 185 = NZS 2007, 557), der hier indes fehlt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 11 AS 1374/14
    Insoweit habe der 6. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Beschluss vom 17. Oktober 2006 - L 6 AS 556/06 B ER - allerdings entschieden, dass es bei der Angemessenheitsprüfung nicht nur auf den Wohnflächenbedarf zum Zeitpunkt des Umzugs ankomme.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2011 - L 6 AS 718/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2016 - L 6 AS 312/16
  • SG Hildesheim, 13.05.2008 - S 43 AS 750/08
  • SG Hannover, 13.03.2007 - S 49 AS 358/07
  • SG Hannover, 02.01.2007 - S 17 AS 1969/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2009 - L 6 AS 664/09
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