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   LSG Thüringen, 30.05.2005 - L 6 KR 23/02   

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https://dejure.org/2005,8997
LSG Thüringen, 30.05.2005 - L 6 KR 23/02 (https://dejure.org/2005,8997)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 30.05.2005 - L 6 KR 23/02 (https://dejure.org/2005,8997)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - L 6 KR 23/02 (https://dejure.org/2005,8997)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Mini-Mum Liege - Hilfsmittel - Krankenversicherung - Pflegeversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung eines Bescheides; Abweisung einer Klage gegen einen Versicherungsträger wegen mangelnder Versicherungspflichtigkeit des Versicherungsträgers; Abgrenzung einer Leistungspflicht der Krankenkassen gegenüber den Pflegekassen; Zuordnung bei Dienen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kostenerstattung aus der sozialen Pflegeversicherung für ein Mini-Mum Liege

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.09.2002 - B 3 P 15/01 R

    Bezifferung des Klageantrags - Pflegehilfsmittel - feuchtes Toilettenpapier und

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.05.2005 - L 6 KR 23/02
    Die Klägerin hat analog § 13 Abs. 3 SGB V (vgl. BSG, Urteil vom 24. September 2002 - Az.: B 3 P 15/01 R, nach juris) einen Anspruch auf Kostenerstattung.

    Der Anspruch auf Versorgung mit einem Pflegehilfsmittel setzt die Verneinung eines Anspruchs gegen die Beklagte voraus (vgl. BSG, Urteil vom 24. September 2002, a.a.O.).

  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80

    Revision - Beiladung - Anspruch auf einen Zugunsten- oder Rücknahmebescheid -

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.05.2005 - L 6 KR 23/02
    Nachdem die Klägerin gegen den Bescheid vom 16. August 2000 kein Rechtsmittel eingelegt hat, ist er bindend geworden mit der Folge, dass die erst nach Eintritt der Bindungswirkung des Bescheides durch Beiladungsbeschluss des Sozialgerichts vom 2. März 2001 am Verfahren beteiligte Beigeladene nicht gemäß § 75 Abs. 5 SGG zur Leistung verurteilt werden durfte (vgl. BSG, Urteile vom 21. Mai 1980 - Az.: 7 Rar 19/79 in SozR 1500 § 181 Nr. 1, vom 13. August 1981 - Az.: 11 RA 56/80 in SozR 1500 § 75 Nr. 38 und vom 31. Mai 1988 - Az.: 2 RU 67/87, nach juris).

    § 181 SGG ermöglicht in einem solchen Fall, die bindende bestandskräftige Entscheidung der Beigeladenen zu beseitigen, die im Widerspruch zur (beabsichtigten) Senatsentscheidung steht (vgl. BSG, Urteil vom 13. August 1981 - Az.: 11 RA 56/80, nach juris).

  • BSG, 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R

    Private Pflegeversicherung - keine Kostenerstattung für Anschaffung eines

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.05.2005 - L 6 KR 23/02
    Dieses ist für den Leistungsanspruch des Versicherten nicht verbindlich (vgl. BSG, Urteil vom 11. April 2002 - Az.: B 3 P 10/01 R in SozR 3-3300 § 40 Nr. 9).
  • BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 30/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Pflegeheim - stationäre Pflege -

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.05.2005 - L 6 KR 23/02
    Besteht er ganz überwiegend darin, die Durchführung der Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, so begründet allein die Tatsache, dass der Gegenstand auch dem Behinderungsausgleich dient, nicht die Leistungspflicht der Krankenkasse (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2003 - Az.: B 3 KR 30/02 R in SozR 4-2500 § 33 Nr. 4 m.w.N.).
  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 19/79

    Verurteilung des Beigeladenen

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.05.2005 - L 6 KR 23/02
    Nachdem die Klägerin gegen den Bescheid vom 16. August 2000 kein Rechtsmittel eingelegt hat, ist er bindend geworden mit der Folge, dass die erst nach Eintritt der Bindungswirkung des Bescheides durch Beiladungsbeschluss des Sozialgerichts vom 2. März 2001 am Verfahren beteiligte Beigeladene nicht gemäß § 75 Abs. 5 SGG zur Leistung verurteilt werden durfte (vgl. BSG, Urteile vom 21. Mai 1980 - Az.: 7 Rar 19/79 in SozR 1500 § 181 Nr. 1, vom 13. August 1981 - Az.: 11 RA 56/80 in SozR 1500 § 75 Nr. 38 und vom 31. Mai 1988 - Az.: 2 RU 67/87, nach juris).
  • BSG, 31.05.1988 - 2 RU 67/87
    Auszug aus LSG Thüringen, 30.05.2005 - L 6 KR 23/02
    Nachdem die Klägerin gegen den Bescheid vom 16. August 2000 kein Rechtsmittel eingelegt hat, ist er bindend geworden mit der Folge, dass die erst nach Eintritt der Bindungswirkung des Bescheides durch Beiladungsbeschluss des Sozialgerichts vom 2. März 2001 am Verfahren beteiligte Beigeladene nicht gemäß § 75 Abs. 5 SGG zur Leistung verurteilt werden durfte (vgl. BSG, Urteile vom 21. Mai 1980 - Az.: 7 Rar 19/79 in SozR 1500 § 181 Nr. 1, vom 13. August 1981 - Az.: 11 RA 56/80 in SozR 1500 § 75 Nr. 38 und vom 31. Mai 1988 - Az.: 2 RU 67/87, nach juris).
  • BSG, 27.04.1961 - 2 S 1/60
    Auszug aus LSG Thüringen, 30.05.2005 - L 6 KR 23/02
    Vorliegend ist der Senat selbst zur Bestimmung des Leistungspflichtigen berufen, da er zur Überprüfung des bindend gewordenen Verwaltungsaktes der Beigeladenen vom 16. August 2000 im Falle seiner Anfechtung im Instanzenzug zuständig gewesen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 27. April 1961 - Az.: 2 S 1/60 in BSGE 14, S. 177; Rohwer-Kahlmann, Aufbau und Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit, Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, Stand: März 2002, § 181 Rdnr. 6).
  • SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03

    Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - Zuständigkeitsabgrenzung -

    Die Vorschrift begründet daher eine echte und ausschließliche sowie im Verhältnis zum Versicherten, Leistungsempfänger, Behinderten usw. auch endgültige Zuständigkeit, die nicht davon abhängen kann, ob dieser, nachdem der nach § 14 SGB IX zuständige Träger eine Prüfung des Anspruchs "nach sämtlichen in Betracht kommenden Leistungsnormen" verweigert, den Rechtsweg beschreitet und ob das angerufene Gericht die Gebotenheit der Beiladung des "eigentlich" zuständigen Trägers bejaht, oder eine Beiladung trotz ausdrücklicher Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG ablehnt, vgl. insoweit einerseits LSG Thüringen, L 6 KR 23/02 vom 30.05.2005, andererseits die ständige Rechtsprechung des 11. Senat des LSG Baden-Württemberg (L 11 KR 1913/04 vom 08.03.2005; L 11 KR 1634/04 vom 03.05.2005; L 11 KR 2161/04 vom 05.04.2005; L 11 KR 5004/05 vom 09.05.2006).
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