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   LSG Thüringen, 26.05.2015 - L 6 KR 478/11   

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https://dejure.org/2015,25490
LSG Thüringen, 26.05.2015 - L 6 KR 478/11 (https://dejure.org/2015,25490)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 26.05.2015 - L 6 KR 478/11 (https://dejure.org/2015,25490)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 26. Mai 2015 - L 6 KR 478/11 (https://dejure.org/2015,25490)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Thüringen

    § 82 Abs 1 SGB 5, § 129 Abs 1 SGB 5, § 29 Abs 10 BMV-Ä, § 17 Abs 5 S 2 ApoBetrO 1887, § 17 Abs 5 S 3 ApoBetrO 1987
    Krankenversicherung - Arzneimittelabgabe - Zulässigkeit der Änderung einer ärztlichen Verordnung durch telefonische Rücksprache und Vermerk des Apothekers bei Fehlen einer entsprechenden Bestimmung im Arzneilieferungsvertrag - Beachtung apothekenrechtlicher ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers für die Belieferung

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.05.2015 - L 6 KR 478/11
    Die ApBetrO finde auch Anwendung, da nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. September 2010 (B 1 KR 3/10 R) der ALV voraussetze, dass die Apotheke ihr spezifisches Berufsrecht, wozu auch die ApBetrO gehöre, beachten müsse.

    Die Beklagte hat gegen die Klägerin keinen öffentlich-rechtlichen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 28. September 2010 - Az.: B 1 KR 3/10 R m.w.N., nach juris), durch Aufrechnungen analog § 387 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu erfüllenden Erstattungsanspruch in Höhe von 797, 28 EUR, weil sie die von der Klägerin berechneten streitgegenständlichen Arzneimittelabgaben nicht ohne hinreichenden Rechtsgrund zahlte.

    Dies setzt der ALV als selbstverständlich voraus, denn es kann nicht Ziel des ALV sein, die Apotheken von ihren spezifischen beruflichen Pflichten zu dispensieren (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2010 - Az.: B 1 KR 3/10 R, nach juris).

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R

    Krankenversicherung - Apotheker - Arzneimittelabgabe - Verstoß gegen

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.05.2015 - L 6 KR 478/11
    Auch das BSG lasse in seinem Urteil vom 3. August 2006 (Az.: B 3 KR 7/05 R) zur Beseitigung von Unklarheiten eine einfache telefonische Nachfrage beim Arzt genügen, ohne dessen erneute Unterschrift zu verlangen.

    Letztlich hält auch das BSG (vgl. Urteil vom 3. August 2006 - Az.: B 3 KR 7/05 R, nach juris) ein weitgehend unbürokratisches Verfahren für zulässig, bei dem der Apotheker bei Unklarheiten über die verordnete bzw. abzugebende Medikamentenmenge durch einfache telefonische Nachfrage beim Arzt eine Klärung herbeiführt.

  • LSG Thüringen, 15.03.2011 - L 6 KR 516/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde gem § 145 SGG -

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.05.2015 - L 6 KR 478/11
    Der Senat gibt diesbezüglich seine entgegenstehende Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 15. März 2011 - Az.: L 6 KR 516/10 NZB) ausdrücklich auf.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2020 - L 16 KR 458/18
    Apotheker müssen, wie es schon der Rechtslage im Geltungszeitraum des Arzneilieferungsvertrags (ALV) entsprach, der vom AVV abgelöst wurde, ihr spezifisches Berufsrecht, insbesondere auch die Regelungen des AMG beachten (vgl. zum ALV BSG, Urteil vom 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R -, Rn. 26, juris; LSG Thüringen, Urteil vom 26.05.2015 - L 6 KR 478/11 -, Rn. 20, juris).
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