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   LSG Thüringen, 28.01.2013 - L 6 R 658/08   

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LSG Thüringen, 28.01.2013 - L 6 R 658/08 (https://dejure.org/2013,8602)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 28.01.2013 - L 6 R 658/08 (https://dejure.org/2013,8602)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - L 6 R 658/08 (https://dejure.org/2013,8602)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 79/99 R

    Verweisbarkeit einer Postfachverteilerin bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.01.2013 - L 6 R 658/08
    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. November 2000 (Az.: B 13 RJ 79/99 R, nach juris) wird die Zuordnung zum Leitberuf des Facharbeiters auch ohne die erforderliche Ausbildung bejaht, wenn die Tätigkeit ihrer Qualität nach der eines vergleichbaren Versicherten (Facharbeiters) entsprochen hat und nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt wurde, sodass eine "Wettbewerbsfähigkeit" im Vergleich zu anderen Versicherten derselben Berufsgruppe besteht.

    Bezüglich der Beurteilung der tariflichen Eingruppierung der von der Klägerin zuletzt ausgeübten Tätigkeit verweist der Senat auf die Entscheidungsgründe im Urteil des BSG vom 16. November 2000 (Az.: B 13 RJ 79/99 R, nach juris).

    Nach den Erwägungen des 13. Senats des BSG im Urteil vom 16. November 2000 (a.a.O.) kann diese für die Wertigkeit der bisherigen beruflichen Tätigkeit der Klägerin nicht herangezogen werden, weil diese Einstufung ebenfalls auf qualitätsfremden Merkmalen (sozialen Erwägungen) beruhte.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2004 - L 2 RJ 48/04

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Minderung der

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.01.2013 - L 6 R 658/08
    Auf die Klageerhebung hat das Sozialgericht u.a. diverse Befundberichte mit entsprechenden medizinischen Anlagen beigezogen, den Beteiligten zwei berufskundliche Gutachten der Sachverständigen Janke aus einem anderen Verfahren des Thüringer Landessozialgerichts (Az.: L 2 RJ 48/04 und L 2 RA 616/02) zur Tätigkeit einer Poststellenmitarbeiterin übersandt sowie mehrere Gutachten eingeholt:.

    Nach den Gutachten der berufskundlichen Sachverständigen J. in anderen beim Thüringer Landessozialgericht früher anhängigen Verfahren (Az.: L 2 616/02 und L 2 RJ 48/04) vom 18. Juli und 8. August 2004 gehört die Tätigkeit des Poststellenmitarbeiters zur Berufsgruppe der Bürohilfskräfte, für die im Allgemeinen keine Berufsausbildung erforderlich ist und bei der fehlende Kenntnisse durch Einarbeitung beziehungsweise Anlernen in weniger als drei Monaten erworben werden können.

  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80

    Benennung einer Verweisungstätigkeit; Arbeitsmarkt; Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.01.2013 - L 6 R 658/08
    Für vollschichtig einsatzfähige Versicherte besteht im Allgemeinen ein offener Arbeitsmarkt (vgl. BSG in SozR 2200 § 1246 Nr. 90).
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 29/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.01.2013 - L 6 R 658/08
    Auch wenn in einem Beruf der herkömmliche Ausbildungsweg nicht durchlaufen wurde, besteht ein entsprechender Berufsschutz, wenn er nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt wurde, der Versicherte über die für die Wettbewerbsfähigkeit erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten verfügt und sich dies auch in einer entsprechenden Bezahlung bzw. tariflichen oder tarifvertraglichen Einstufung widerspiegelt (vgl. BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - Az.: B 13 RJ 29/04 R, nach juris).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.01.2013 - L 6 R 658/08
    Die Einordnung einer Tätigkeit in das Berufsschema erfolgt nicht ausschließlich nach der Dauer der förmlichen Berufsausbildung, sondern auch nach der Qualität der verrichteten Arbeit, das heißt dem aus der Mehrzahl von Faktoren zu ermittelnden Wert der Arbeit für den Betrieb (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 1994 - Az.: 13 RJ 35/93 in SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).
  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.01.2013 - L 6 R 658/08
    Die verschiedenen Stufen sind nach dem qualitativen Wert des bisherigen Berufes - dieser wird nach Dauer und Umfang der im Regelfall erforderlichen Ausbildung, nicht anhand von Prestige oder Entlohnung bestimmt - hierarchisch geordnet (vgl. BSG, Urteile vom 14. Mai 1996 - Az.: 4 RA 60/94 in BSGE 78, 207, 218 und vom 24. März 1998 - Az.: B 4 RA 44/96 R, nach juris).
  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 77/93

    Berufsschutz - Außerhalb - Geltungsbereich - Einschränkung

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.01.2013 - L 6 R 658/08
    Die Arbeiterberufe werden durch das Mehrstufenschema in Gruppen untergliedert, die durch den Leitberuf des Facharbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert werden (vgl. BSG, Urteil vom 3. November 1994 - Az.: 13 RJ 77/93 in SozR 3-2200 § 1246 Nr. 49).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 44/96 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente - Einarbeitungszeit - Arbeitgeberauskunft

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.01.2013 - L 6 R 658/08
    Die verschiedenen Stufen sind nach dem qualitativen Wert des bisherigen Berufes - dieser wird nach Dauer und Umfang der im Regelfall erforderlichen Ausbildung, nicht anhand von Prestige oder Entlohnung bestimmt - hierarchisch geordnet (vgl. BSG, Urteile vom 14. Mai 1996 - Az.: 4 RA 60/94 in BSGE 78, 207, 218 und vom 24. März 1998 - Az.: B 4 RA 44/96 R, nach juris).
  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 28/99 R

    Berufsunfähigkeit - Briefsortiererin - tarifliche Einstufung - qualitätsfremde

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.01.2013 - L 6 R 658/08
    Die bloße Ausübung von Facharbeitertätigkeiten in einem Teilbereich reicht grundsätzlich nur für eine Einstufung als angelernter Arbeiter aus, auch wenn die Entlohnung im Einzelfall derjenigen eines Facharbeiters entsprochen haben sollte (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - Az.: B 5 RJ 28/99 R m.w.N., nach juris).
  • BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R

    Berufsunfähigkeitsrente für Postzusteller - Berufsschutz als Facharbeiter -

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.01.2013 - L 6 R 658/08
    Bei dieser Tätigkeit werden keine Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt, die gegenüber denen eines ausgebildeten Facharbeiters für Postverkehr (DDR) bzw. Dienstleistungsfachkraft im Postbetrieb (BRD) als gleichwertig erachtet werden können (vgl. BSG, Urteil vom 22. August 2002 - Az.: B 13 RJ 19/02 R, nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2003 - L 14 RJ 137/01

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2023 - L 3 R 656/19
    Hierunter fällt auch die von der Beklagten benannte Verweisungstätigkeit als Bürohelferin in einer Poststelle und Poststellenmitarbeiterin nach BAT III/E3 TVöD (vgl. hierzu Thüringer LSG, Urteil vom 28.01.2013 - L 6 R 658/08 -, Rn. 30 und LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.07.2011 - L 3 R 330/07 -, Rn. 60).
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