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   LSG Thüringen, 21.01.2014 - L 6 SF 1925/13 E RG   

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https://dejure.org/2014,1070
LSG Thüringen, 21.01.2014 - L 6 SF 1925/13 E RG (https://dejure.org/2014,1070)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 21.01.2014 - L 6 SF 1925/13 E RG (https://dejure.org/2014,1070)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - L 6 SF 1925/13 E RG (https://dejure.org/2014,1070)
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  • BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.01.2014 - L 6 SF 1925/13
    Sie ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich und kommt nur in Betracht, wenn die angegriffene Entscheidung unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) ergangen ist oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist ("greifbare Gesetzeswidrigkeit"; vgl. u.a. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 27. Juli 2009 - V S 8/09, nach juris) oder zu einem groben prozessualen oder sozialen Unrecht führen würde (vgl. BSG, Beschluss vom 28. Juli 2005 - B 13 RJ 178/05 B, nach juris).
  • BGH, 20.09.2007 - IX ZB 35/07

    Begründetheit der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.01.2014 - L 6 SF 1925/13
    Dass in Erinnerungsverfahren nur Verletzungen des Kostenrechts geprüft werden können, entspricht der allgemeinen Meinung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07: Hartmann in Kostengesetze 43. Auflage 2013, § 66 GKG, Rdnr. 11).
  • BFH, 08.04.2009 - V S 8/09
    Auszug aus LSG Thüringen, 21.01.2014 - L 6 SF 1925/13
    Sie ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich und kommt nur in Betracht, wenn die angegriffene Entscheidung unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) ergangen ist oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist ("greifbare Gesetzeswidrigkeit"; vgl. u.a. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 27. Juli 2009 - V S 8/09, nach juris) oder zu einem groben prozessualen oder sozialen Unrecht führen würde (vgl. BSG, Beschluss vom 28. Juli 2005 - B 13 RJ 178/05 B, nach juris).
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