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   LSG Thüringen, 21.03.2013 - L 6 SF 285/13 B   

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https://dejure.org/2013,8599
LSG Thüringen, 21.03.2013 - L 6 SF 285/13 B (https://dejure.org/2013,8599)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 21.03.2013 - L 6 SF 285/13 B (https://dejure.org/2013,8599)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 21. März 2013 - L 6 SF 285/13 B (https://dejure.org/2013,8599)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 183 S 1 SGG, § 197a SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - keine entsprechende Anwendung des § 183 S 1 SGG - Klagen in Zusammenhang mit ehrenamtlichen Tätigkeiten - ehrenamtlicher Vorstand eines Sportvereins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 183 S. 1; SGG § 197a
    Kostenprivilegierung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Klagen in Zusammenhang mit ehrenamtlichen Tätigkeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 520 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.03.2013 - L 6 SF 285/13
    Ob sie vorhanden ist, ist vom Standpunkt des Gesetzes und der ihm zugrundeliegenden Regelungsabsicht zu beurteilen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 13. November 2001 - Az.: X ZR 134/00, nach juris).
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 P 3/05 R

    Leistungen der privaten Pflegeversicherung im EU-Ausland - Kostenprivilegierung

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.03.2013 - L 6 SF 285/13
    Vielmehr kommt eine Gleichstellung nach dem Sinn des Gesetzes nur dann in Betracht, wenn ein gleichwertiges Leistungsspektrum wie bei einem anerkannten Leistungsempfänger in Streit steht (z.B. Leistungen aus der privaten statt gesetzlichen Pflegeversicherung - vgl. BSG, Beschluss vom 28. September 2006 - Az.: B 3 P 3/05 R, nach juris).
  • LSG Thüringen, 01.12.2014 - L 6 SF 1434/14

    Kostenpflichtigkeit des sozialgerichtlichen Verfahrens bei dem Erben eines

    Eine Gleichstellung bei der Kostenfreiheit kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn ein gleichwertiges Leistungsspektrum wie bei einem anerkannten Leistungsempfänger in Streit steht (vgl. Senatsbeschluss vom 21. März 2013 - L 6 SF 285/13 B).
  • LSG Thüringen, 17.11.2015 - L 6 SF 1127/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anforderung von Gerichtskosten

    Tatsächlich hat er dies bereits in seinem Beschwerdeverfahren L 6 SF 285/13 B (zur Kostenpflicht nach § 197a SGG) vorgetragen, danach aber die Klage weiter betrieben und später Berufung eingelegt.
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