Rechtsprechung
LSG Thüringen, 21.03.2013 - L 6 SF 285/13 B |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenprivilegierung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Klagen im Zusammenhang mit ehrenamtlichen Tätigkeiten
- Justiz Thüringen
§ 183 S 1 SGG, § 197a SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - keine entsprechende Anwendung des § 183 S 1 SGG - Klagen in Zusammenhang mit ehrenamtlichen Tätigkeiten - ehrenamtlicher Vorstand eines Sportvereins - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 183 S. 1; SGG § 197a
Kostenprivilegierung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Klagen in Zusammenhang mit ehrenamtlichen Tätigkeiten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Altenburg, 17.01.2013 - S 2 SF 2/13
- LSG Thüringen, 21.03.2013 - L 6 SF 285/13 B
Papierfundstellen
- NZS 2013, 520 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00
Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem …
Auszug aus LSG Thüringen, 21.03.2013 - L 6 SF 285/13
Ob sie vorhanden ist, ist vom Standpunkt des Gesetzes und der ihm zugrundeliegenden Regelungsabsicht zu beurteilen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 13. November 2001 - Az.: X ZR 134/00, nach juris). - BSG, 28.09.2006 - B 3 P 3/05 R
Leistungen der privaten Pflegeversicherung im EU-Ausland - Kostenprivilegierung …
Auszug aus LSG Thüringen, 21.03.2013 - L 6 SF 285/13
Vielmehr kommt eine Gleichstellung nach dem Sinn des Gesetzes nur dann in Betracht, wenn ein gleichwertiges Leistungsspektrum wie bei einem anerkannten Leistungsempfänger in Streit steht (z.B. Leistungen aus der privaten statt gesetzlichen Pflegeversicherung - vgl. BSG, Beschluss vom 28. September 2006 - Az.: B 3 P 3/05 R, nach juris).
- LSG Thüringen, 01.12.2014 - L 6 SF 1434/14
Kostenpflichtigkeit des sozialgerichtlichen Verfahrens bei dem Erben eines …
Eine Gleichstellung bei der Kostenfreiheit kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn ein gleichwertiges Leistungsspektrum wie bei einem anerkannten Leistungsempfänger in Streit steht (vgl. Senatsbeschluss vom 21. März 2013 - L 6 SF 285/13 B). - LSG Thüringen, 17.11.2015 - L 6 SF 1127/15
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anforderung von Gerichtskosten
Tatsächlich hat er dies bereits in seinem Beschwerdeverfahren L 6 SF 285/13 B (zur Kostenpflicht nach § 197a SGG) vorgetragen, danach aber die Klage weiter betrieben und später Berufung eingelegt.