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LSG Thüringen, 11.03.2004 - L 6 SF 980/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Thüringen, 30.11.2005 - L 6 SF 738/05
Vergütung eines sachverständigen Zeugen im sozialgerichtlichen Verfahren
Bereits nach dem Wortlaut der Vorschrift ("aufgewendeten") können nur tatsächlich entstandene Portokosten ersetzt werden, nicht aber eine Pauschale für "Porto, Verpackung und Versand" (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2004 - Az.: L 6 SF 732/03 und vom 11. März 2004 - Az.: L 6 SF 980/03 zu § 8 ZuSEG). - LSG Thüringen, 04.01.2010 - L 6 SF 53/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen - …
Da sich der Betrag innerhalb der vom Erinnerungsführer geltend gemachten Gesamtsumme bewegt, war er höher festzusetzen als in der Rechnung begehrt (vgl. Senatsbeschluss vom 11. März 2004 - Az.: L 6 SF 980/03). - SG Karlsruhe, 03.04.2013 - S 1 KO 1111/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Pflegegutachten - …
Soweit die Antragstellerin selbst die Entschädigung für Schreibgebühren auf 26, 24 EUR und für die Fotokopierkosten auf 13, 00 EUR beziffert hat, ist die Kammer daran im Rahmen der richterlichen Festsetzung der Entschädigung nicht gebunden, da der Gesamtbetrag der festzusetzenden Entschädigung der Antragstellerin die von ihr geforderte Summe nicht übersteigt (§ 308 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung; so auch Thür LSG vom 11.03.2004 - L 6 SF 980/03 - und OLG Düsseldorf, JurBüro 1982, 1229 und 1992, 264).