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   LSG Niedersachsen, 22.08.2000 - L 7 AL 404/97   

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LSG Niedersachsen, 22.08.2000 - L 7 AL 404/97 (https://dejure.org/2000,58152)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.08.2000 - L 7 AL 404/97 (https://dejure.org/2000,58152)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. August 2000 - L 7 AL 404/97 (https://dejure.org/2000,58152)
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Wird zitiert von ... (3)

  • SG Frankfurt/Main, 08.12.2006 - S 33 AL 854/05

    Arbeitslosengeldanspruch - fortbestehendes Beschäftigungsverbot nach MuSchG auch

    Nach Auffassung der Kammer kann diese Überlegung aber für das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nicht gelten, da dessen Wegfall die Betroffenen ohne jede das Arbeitsentgelt bzw. den Mutterschutzlohn aus § 11 MuSchG ersetzende Sozialleistung ließe (das mag für das Unterhaltsgeld anders - gewesen - sein, da dieses nicht zwingend an die Stelle des Arbeitsentgelts trat, was für das LSG Niedersachsen, Urtl. vom 22.08.2000, Az.: L 7 AL 404/97, als Vorinstanz zu dem zitierten Beschluss des BSG vom 03.07.2001, maßgeblich gewesen war).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2010 - L 7 AL 16/10
    In einer vergleichbaren Lage bezüglich der Weiterzahlung von Unterhaltsgeld bei Beschäftigungsverboten hat es der Senat abgelehnt, § 11 MuSchG als Rechtsgrundlage für die den Mutterschutzlohn ersetzende Sozialleistung heranzuziehen (LSG Niedersachsen, Urteil vom 22.08.2000 L 7 AL 404/97 ).
  • SG Stuttgart, 30.09.2008 - S 7 AL 2959/08

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung ; Bestehens eines

    Gegen die analoge Anwendung der genannten Vorschriften spricht auch nicht die Entscheidung des Landessozialgerichts für das Land Niedersachsen vom 22.08.2000 (Az.: L 7 AL 404/97, BSG Beschluss vom 03.07.2001, Az.: B 11 AL 210/00 B), in der eine Fortzahlung von Unterhaltsgeld, das ergänzend zum Ausbildungslohn gezahlt worden ist, nach Feststellung eines Beschäftigungsverbotes nach § 3 Abs. 1 MuSchG abgelehnt worden ist, da es sich bei dem Unterhaltsgeld gerade nicht um eine Sozialleistung handelt, die an die Stelle des Arbeitsentgeltes tritt bzw. diese ersetzt (LSG Niedersachsen a.a.O.).
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