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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2011 - L 7 AS 206/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,22896
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2011 - L 7 AS 206/11 B ER (https://dejure.org/2011,22896)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.05.2011 - L 7 AS 206/11 B ER (https://dejure.org/2011,22896)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - L 7 AS 206/11 B ER (https://dejure.org/2011,22896)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 23.09.2010 - L 7 AS 651/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - bestandskräftiger Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2011 - L 7 AS 206/11
    Nur ausnahmsweise, wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistungen in der Vergangenheit noch in die Gegenwart fortwirkt und infolgedessen eine aktuelle Notlage besteht, kann von diesem Grundsatz eine Ausnahme gemacht werden (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 23.09.2010, Az.: L 7 AS 651/10 B ER, Rdn. 20).

    Es gibt dann keine Rechtsposition, die bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren gesichert werden könnte (LSG Bayern, Beschluss vom 23.09.2010, Az.: L 7 AS 651/10 B ER, Rdn. 18).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2011 - L 7 AS 206/11
    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, Az.: 1 BvR 569/05, BVerfGK 5, 237 = NVwZ 2005, Seite 927).
  • SG Dortmund, 16.05.2014 - S 32 AS 484/14

    Aufrechnungen mit Darlehensrückzahlungsansprüchen gegen Regelleistung nach SGB II

    Es hätte in diesem Fall dahin stehen können, ob dies dazu führt, dass das Begehren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zumindest dann, wenn nicht ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung vorliegen bzw. ein Wiedereinsetzungsantrag erfolgversprechend ist, bereits unstatthaft und damit unzulässig ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 25.05.2011 - L 7 AS 206/11 B ER - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2011 - L 25 AS 1646/11 B ER - juris; LSG Saarland, Beschluss vom 11.08.2005 - L 9 B 4/05 AS - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 11.01.2013 - L 7 AS 3/13 B ER - juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.06.2007 - L 7 AS 2050/07 ER-B - juris; Thüringer LSG, Beschluss vom 30.10.2008 - L 9 AS 626/08 ER - juris; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 86b Rn. 26d), oder ob es dazu führt, dass kein Anordnungsanspruch vorliegt (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 10.02.2006 - L 19 B 112/05 AS ER - juris; LSG NRW, Beschluss vom 21.09.2011 - L 7 AS 1421/11 B ER, L 7 AS 1422/11 B ER - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 25.01.2010 - L 11 AS 796/09 B ER - juris), oder dazu, dass es regelmäßig an einem Anordnungsgrund fehlt (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 27.05.2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris).

    Selbst wenn man aber mit dieser herrschenden Meinung in den Fällen einer bestandskräftigen Behördenentscheidung, in denen ein Antrag auf § 44 SGB X gestellt worden ist, das Begehren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht ausnahmslos für unstatthaft und damit unzulässig hält, sind besonders strenge Anforderungen an den Anordnungsgrund zu stellen (vgl. Keller a. a. O.) und ist zumindest zu fordern, dass der Behörde vor Eilantragstellung eine ausreichende Bearbeitungsfrist eingeräumt worden ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 25.05.2011 - L 7 AS 206/11 B ER - juris).

  • SG Dortmund, 02.10.2014 - S 32 AS 1991/14

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an einen

    Erforderlich ist auch nach dieser Auffassung aber, dass der Behörde insoweit vor Eilantragstellung eine ausreichende Bearbeitungsfrist eingeräumt worden ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 25.05.2011 - L 7 AS 206/11 B ER - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 23.09.2010 - L 7 AS 651/10 B ER - a. a. O.).

    Soll ein bestandskräftig gewordener Bescheid in einem Verfahren nach § 44 SGB X zurückgenommen werden, ist es dem Antragsteller im Regelfall zuzumuten, die Entscheidung im Verwaltungs- und gegebenenfalls in einem anschließendem Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 25.05.2011 a. a. O. m. w. N.); zur Annahme der Unzumutbarkeit eines solchen Abwartens ist es erforderlich, dass massive Eingriffe in die soziale und wirtschaftliche Existenz mit erheblichen Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse dargelegt und glaubhaft gemacht werden (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 27.05.2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - L 12 AS 753/13
    Etwas anderes gelte nur dann, wenn massive Eingriffe in die soziale und wirtschaftliche Existenz mit erheblichen Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse dargelegt und glaubhaft gemacht würden (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.07.2011 - L 5 AS 226/11 B ER - und LSG NRW Beschluss vom 25.05.2011 - L 7 AS 206/11 B ER -).
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