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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 7 AS 2203/11 B   

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https://dejure.org/2012,3614
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 7 AS 2203/11 B (https://dejure.org/2012,3614)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.01.2012 - L 7 AS 2203/11 B (https://dejure.org/2012,3614)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - L 7 AS 2203/11 B (https://dejure.org/2012,3614)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R

    Arbeitslosengeld II - Hygienemehrbedarf bei Aids-Erkrankung - bis 2010 Übernahme

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 7 AS 2203/11
    Die Klägerin kann den Zusatzbeitrag auch nicht als unabweisbaren laufenden Bedarf (BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - BvL 1/09 Rn. 208 ff. juris) beanspruchen, da insoweit eine einfachgesetzliche Regelung mit § 26 Abs. 4 SGB II normiert wurde, die vorrangig ist (BSG, Urteil vom 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R Rn. 23 juris; SG Neuruppin, a.a.O., Rn. 33 juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2011 - L 6 AS 2257/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 7 AS 2203/11
    Anhaltspunkte für das Vorliegen einer besonderen Härte, die sich aus dem Wechsel der Krankenkasse nach § 175 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und nicht aus der Zahlung eines Zusatzbeitrages ergibt (vgl. hierzu auch LSG NRW, Beschluss vom 04.10.2011 - B 6 AS 2257/10 B Rn. 13 juris), liegen nicht vor.
  • SG Neuruppin, 30.11.2010 - S 26 AS 1166/10

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen - Übernahme von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 7 AS 2203/11
    Die Erhebung eines Zusatzbeitrages wie auch der Wechsel der Krankenkasse im Falle der Erhebung eines Zusatzbeitrages stellt nur eine allgemeine Härte dar (SG Neuruppin, Gerichtsbescheid vom 30.11.2010, S 26 AS 1166/10 Rn. 21. ff juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2011 - L 13 AS 23/12
    Die Erhebung eines Zusatzbeitrages, wie auch der Wechsel der Krankenkasse im Falle der Erhebung eines Zusatzbeitrages, stellt nur eine allgemeine Härte dar, nicht aber eine besondere Härte für jedweden Versicherten (vgl. LSG Essen, Beschluss vom 26. Januar 2012 - L 7 AS 2203/11 B -).
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