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   LSG Bayern, 26.07.2012 - L 7 AS 404/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,26502
LSG Bayern, 26.07.2012 - L 7 AS 404/12 B ER (https://dejure.org/2012,26502)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.07.2012 - L 7 AS 404/12 B ER (https://dejure.org/2012,26502)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - L 7 AS 404/12 B ER (https://dejure.org/2012,26502)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Ein Anordnungsgrund für die Übernahme von Unterkunftskosten nach § 22 SGB II im Eilverfahren besteht nicht allein deswegen, weil das Jobcenter nur einen Teil der Unterkunftskosten übernimmt. Eine Kündigung wegen Mietrückstands durch den Vermieter kann einen Anordnungsgrund ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 AS 659/16

    Eheähnliche Gemeinschaft - SGB II-Leistungen

    Der Erlass einer Regelungsanordnung setzt jedoch voraus, dass bei einem Abwarten bis zum Hauptsacheverfahren Nachteile entstehen könnten, die nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. BayLSG, Beschluss vom 26.07.2012, L 7 AS 404/12 B ER, Rz. 17).
  • LSG Bayern, 02.08.2016 - L 7 AS 461/16

    Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft hat für jeden Bewilligungszeitraum

    Der Erlass einer Regelungsanordnung setzt jedoch voraus, dass bei einem Abwarten bis zum Hauptsacheverfahren Nachteile entstehen könnten, die nicht mehr beseitigt werden könnten (BayLSG, Beschluss vom 26.07.2012, L 7 AS 404/12 B ER, Rz. 17).
  • LSG Bayern, 24.07.2017 - L 7 AS 462/17

    Zum Einstandswillen bei Partnern und Annahme einer Bedarfsgemeinschaft

    Der Erlass einer Regelungsanordnung setzt jedoch voraus, dass bei einem Abwarten bis zum Hauptsacheverfahren Nachteile entstehen könnten, die nicht mehr beseitigt werden könnten (BayLSG, Beschluss vom 26.07.2012, L 7 AS 404/12 B ER, Rz. 17).
  • SG Berlin, 05.01.2015 - S 205 AS 27758/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Eilbedürftigkeit -

    Teilweise wird gefordert, dass eine Räumungsklage anhängig sein muss ( z. B. LSG Nordrhein-Westfalen, B. v. 10.09.2013 - L 2 AS 1541/13 B ER ), teilweise wird für die Begründung des Eilbedarfs die Erklärung der Kündigung des Mietverhältnisses für notwendig erachtet ( z.B. Bayerisches LSG, B. v. 26.07.2012 - L 7 AS 404/12 B ER, Rn. 17, juris, mwN ), teilweise wird darauf abgestellt, ob ein Mietrückstand entsteht, der zur Kündigung berechtigt würde, es sei denn, dass Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Vermieter die Kündigung des Mietverhältnisses nicht ausspricht oder Räumungsklage unterlässt ( OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 16.05.2000- 16 B 308/00; SG Gießen, B. v. 10.01.2013 - S 25 AS 832/12 ER ).
  • BSG, 19.03.2012 - B 14 AS 28/12 S
    Der Antrag des Antragstellers, ihm für die Beschwerde gegen die Schreiben des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 17. Februar 2012 - L 7 AS 404/12 ER-B - und vom 9. Februar 2012 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
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