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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - L 7 AS 443/14 B   

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https://dejure.org/2014,16881
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - L 7 AS 443/14 B (https://dejure.org/2014,16881)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.06.2014 - L 7 AS 443/14 B (https://dejure.org/2014,16881)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juni 2014 - L 7 AS 443/14 B (https://dejure.org/2014,16881)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - L 7 AS 442/14

    Bewilligung von ratenfreier Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - L 7 AS 443/14
    Der Senat verweist zunächst auf seine Ausführungen im Beschluss L 7 AS 442/14 B, mit dem Prozesskostenhilfe für das Ausgangsverfahren S 28 AS 4891/11 bewilligt worden ist, und macht diese zum Gegenstand auch dieses Beschlusses.

    Diesbezüglich unterscheidet sich der Bescheid vom 06.02.2012 im Wesentlichen nicht von den Regelungen im Bescheid vom 05.08.2011, der Gegenstand des Beschwerdeverfahrens mit dem Aktenzeichen L 7 AS 442/14 B ist.

  • BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10

    Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - L 7 AS 443/14
    Lässt sich die anwaltliche Beratung ohne wesentliche Änderungen auf alle übrigen Fälle übertragen, so gebietet es das Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit nicht, dem unbemittelten Rechtsuchenden für jeden einzelnen Gegenstand erneut einen Rechtsanwalt beizuordnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 - juris Rz. 16).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - L 7 AS 443/14
    Die Erforderlichkeit iSd § 121 Abs. 2 ZPO beurteilt sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Sache (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80, 2 BvR 432/81 - juris Rz. 39).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - L 7 AS 445/14

    Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Der Senat verweist zunächst auf seine Ausführungen in seinen Beschlüssen zu den Verfahren L 7 AS 442/14 B, L 7 AS 443/14 B und L 7 AS 444/14 B und macht diese zum Gegenstand auch dieses Beschlusses.

    Die Klägerin hat einen Anspruch auf PKH (vgl. hierzu die Ausführungen im Beschluss zum Aktenzeichen L 7 AS 442/14 B) und auch einen Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. hierzu ergänzend die Ausführungen in den Beschlüssen zu den Aktenzeichen L 7 AS 443/14 B und L 7 AS 444/14 B).

    Im hier geführten Beschwerdeverfahren lässt sich die anwaltliche Beratung nicht ohne wesentliche Änderungen auf die übrigen Fälle (L 7 AS 442/14 B, L 7 AS 443/14 B und L 7 AS 444/14 B) übertragen.

    Der Gültigkeitszeitraum unterscheidet sich maßgeblich von den Gültigkeitszeiträumen, der vorangegangenen Bescheide vom 05.08.2011 (L 7 AS 442/14 B), vom 06.02.2012 (L 7 AS 443/14 B) und vom 06.08.2012 (L 7 AS 444/14 B).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - L 7 AS 444/14

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Erforderlichkeit der Beiordnung eines

    Diesbezüglich unterscheidet sich der Bescheid vom 06.08.2012 im Wesentlichen nicht von den Regelungen im Bescheid vom 05.08.2011 und 06.02.2012, die Gegenstand der Beschwerdeverfahren mit den Aktenzeichen L 7 AS 442/14 B bzw. L 7 AS 443/14 B sind.
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