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   LSG Hessen, 26.10.2005 - L 7 AS 65/05 ER   

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https://dejure.org/2005,4817
LSG Hessen, 26.10.2005 - L 7 AS 65/05 ER (https://dejure.org/2005,4817)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.10.2005 - L 7 AS 65/05 ER (https://dejure.org/2005,4817)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - L 7 AS 65/05 ER (https://dejure.org/2005,4817)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 22 SGB 2, § 34 Abs 1 SGB 12
    Einstweilige Anordnung - vergangener Zeitraum - Arbeitslosengeld II - Übernahme von Energiekosten- und Mietrückständen - Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen - Vermeidung von Wohnungslosigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II); Nichtgewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt mit der Begründung der Zweifelhaftigkeit der Hilfebedürftigkeit auf Grund der Möglichkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Überleben ohne Sozialhilfe berechtigt nicht zur Ablehnung von ALG II

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG § 22 SGB II; § 34 Abs. 1 SGB XII
    Arbeitslosengeld II; Übernahme von Energiekosten- und Mietrückständen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Überleben ohne Sozialhilfe berechtigt nicht zur Ablehnung von ALG II

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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2005 - L 7 AS 65/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. zuletzt Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

    Im zitierten Beschluss führt der Senat aus, nur wenn die Antragsgegnerin unter Angabe von Tatsachen konkret vorgetragen hätte, über welches - bisher verschwiegenes - Einkommen die Antragsteller aktuell verfügten, so dass diesen auch eine Widerlegung im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten möglich gewesen wäre, könnten berechtigte Zweifel an der Hilfebedürftigkeit bestehen und diese ein Gewicht erlangen, das die Ablehnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes rechtfertige (vgl. auch: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05).

  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2005 - L 7 AS 65/05
    Der Senat ist in ständiger Rechtsprechung der Auffassung, dass einem Hilfesuchenden die Gewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht zunächst verweigert werden kann, um ihm dann entgegenzuhalten, dass bereits das Überleben ohne die verweigerte Hilfe Zweifel an der Hilfebedürftigkeit begründen würden (Beschluss vom 29. Juni 2005, Az.: L 7 AS 1/05 ER).
  • VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Kürzung des Regelsatzes -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2005 - L 7 AS 65/05
    Sozialhilfe für die Vergangenheit wird hingegen grundsätzlich nicht gewährt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 9. Februar 2004, Az.: 12 B 99.3472).
  • LSG Hamburg, 04.03.2005 - L 3 B 43/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - vergangener Zeitraum

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2005 - L 7 AS 65/05
    Damit scheiden Anordnungen, die sich auf vergangene Zeiträume beziehen, grundsätzlich aus (Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 4. März 2005, Az.: L 3 B 43/05 ER SO).
  • LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06

    Arbeitslosengeld II - keine Versagung aufgrund Mutmaßungen - Hausbesuche -

    Der erkennende Senat hat aber in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass existenzsichernde Leistungen nicht aufgrund bloßer Mutmaßungen verweigert werden dürfen (u. a. Beschluss vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER - info also 2005 S. 166 ff., Beschluss vom 26. Oktober 2005, Az.: L 7 AS 65/05 ER).

    In ständiger Rechtsprechung verpflichtet der Senat im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zur Gewährung von Leistungen für die Vergangenheit (u. a. Beschluss vom 26. Oktober 2005, Az.: L 7 AS 65/05 ER).

  • LSG Hessen, 07.12.2005 - L 7 AS 81/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zweifel an der Hilfebedürftigkeit - illegale

    Der Senat ist in ständiger Rechtsprechung der Auffassung, dass einem Hilfesuchenden die Gewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht zunächst verweigert werden kann, um ihm dann entgegenzuhalten, dass bereits das Überleben ohne die verweigerte Hilfe Zweifel an der Hilfsbedürftigkeit begründen würden entgegengetreten (Beschluss vom 29. Juni 2005, Az.: L 7 AS 1/05 ER; Beschluss vom 26. Oktober 2005, Az.: L 7 AS 65/05 ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2008 - L 29 B 2228/07

    Leistungen an Obdachlose

    Derartige Ansprüche für die Vergangenheit können regelmäßig nicht im Wege eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens anerkannt werden, sondern sind in einem Hauptsacheverfahren geltend zu machen, denn Aufgabe des einstweiligen Rechtsschutzes ist es, eine akute Notlage zu beseitigen (vgl. auch LSG Hessen, Beschluss vom 26.Oktober 2005 - L 7 AS 65/05 ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Februar 2006 - L 10 B 1354/05 AS ER -, jeweils zitiert nach Juris).
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