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   LSG Thüringen, 16.02.2006 - L 7 AS 915/05 ER   

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https://dejure.org/2006,21104
LSG Thüringen, 16.02.2006 - L 7 AS 915/05 ER (https://dejure.org/2006,21104)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 16.02.2006 - L 7 AS 915/05 ER (https://dejure.org/2006,21104)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - L 7 AS 915/05 ER (https://dejure.org/2006,21104)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßstäbe zur Berechnung des Einkommens im Rahmen der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Berücksichtigung einer Teilverletztenrente als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft; Rechtliche Einordnung der Verletztenrente aus gesetzlicher Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 12/02 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Erfüllungsfiktion

    Auszug aus LSG Thüringen, 16.02.2006 - L 7 AS 915/05
    Das Bundessozialgericht hat zu der in Wortlaut und Zielrichtung mit § 11 Abs. 1 S. 1 2. Halbsatz SGB II identischen Regelung des § 76 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ausgeführt, dass eine analoge Anwendung dieser gesetzlichen Spezial- und Ausnahmevorschrift auf eine Verletztenrente nach dem Unfallversicherungsrecht nicht geboten sei (BSG 03. Dezember 2002 - B 2 U 12/02 R - SozR 3-5910 § 76 Nr. 43).

    Das gleiche gilt, wenn sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlas des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebenssachverhältnisse ergibt (BSG 03. Dezember 2002 - B 2 U 12/02 R - aaO).

    § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II nimmt nur "zweckbestimmte" Einnahmen, nicht aber auch zweckneutrale Einnahmen aus der Einkommensberücksichtigung aus (vgl. zur weitgehend wortgleichen Regelung in § 77 BSHG: BVerwG 28. Mai 2003 - 5 C 41/02 - NVwZ-RR 2004, 112; BSG 03. Dezember 2002 - B 2 U 12/02 R - aaO).

    Sie dient zum einen dem Einkommensersatz und anderseits der Kompensation immaterieller Schäden (BSG 03. Dezember 2002 - B 2 U 12/02 R - aaO, mwN).

    Wollte man aus den verschiedenen Funktionen der Verletztenrente einen vorrangigen Leistungszweck herausarbeiten, ließe sich anhand ihrer Berechnungsmodalitäten am ehesten die Lohnersatzfunktion als primärer Leistungszweck ermitteln, da die Verletztenrente an Faktoren wie der Minderung der Erwerbsfähigkeit und dem Jahresarbeitsverdienst anknüpft (BSG 03. Dezember 2002 - B 2 U 12/02 R - aaO; vgl. aber BSG 10. Februar 2004 - B 7 Alg II-VO 94/02 R - BSG SozR 4-4220 § 11 Nr. 2).

    Entsprechend ihrer Voraussetzungen und Rechtsfolgen verfolgt die Verletztenrente im Vergleich zu § 253 Abs. 2 BGB eine grundlegend unterschiedliche Zielrichtung (zu § 253 BGB aF: BSG 03. Dezember 2002 - B 2 U 12/02 R - aaO).

    Die Bevorzugung der Empfänger von Leistungen für erlittene Sonderopfer knüpft an ein sachgerechtes Unterscheidungskriterium an und rechtfertigt damit die unterschiedliche Behandlung (BSG 03. Dezember 2002 - B 2 U 12/02 R - aaO).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Thüringen, 16.02.2006 - L 7 AS 915/05
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung durch den Antragsteller des Eilverfahrens dürfen dabei aus Gründen des Grundrechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG insbesondere in Eilverfahren auf Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose nicht überspannt werden (BVerfG 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927-929).
  • BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93

    Dienstbeschädigtenrente

    Auszug aus LSG Thüringen, 16.02.2006 - L 7 AS 915/05
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es ihm nur, dabei Art und Gewicht der tatsächlichen Unterschiede sachwidrig außer Acht zu lassen (BVerfG 21. November 2001 - 1 BvL 19/93 - SozR 3-8570 § 11 Nr. 5; BSG 27. September 2005 - B 1 KR 31/03 R - SozR 4-0000, nnv).
  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 31/03 R

    Lohnfortzahlungsversicherung - Arbeitgeber - Umlagepflicht - Beschäftigung einer

    Auszug aus LSG Thüringen, 16.02.2006 - L 7 AS 915/05
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es ihm nur, dabei Art und Gewicht der tatsächlichen Unterschiede sachwidrig außer Acht zu lassen (BVerfG 21. November 2001 - 1 BvL 19/93 - SozR 3-8570 § 11 Nr. 5; BSG 27. September 2005 - B 1 KR 31/03 R - SozR 4-0000, nnv).
  • BVerwG, 28.05.2003 - 5 C 41.02

    Anrechnung, Eigenheimzulage als Einkommen; Anrechnungszeitraum bei einmaligem

    Auszug aus LSG Thüringen, 16.02.2006 - L 7 AS 915/05
    § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II nimmt nur "zweckbestimmte" Einnahmen, nicht aber auch zweckneutrale Einnahmen aus der Einkommensberücksichtigung aus (vgl. zur weitgehend wortgleichen Regelung in § 77 BSHG: BVerwG 28. Mai 2003 - 5 C 41/02 - NVwZ-RR 2004, 112; BSG 03. Dezember 2002 - B 2 U 12/02 R - aaO).
  • BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 94/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von Ehegatteneinkommen -

    Auszug aus LSG Thüringen, 16.02.2006 - L 7 AS 915/05
    Wollte man aus den verschiedenen Funktionen der Verletztenrente einen vorrangigen Leistungszweck herausarbeiten, ließe sich anhand ihrer Berechnungsmodalitäten am ehesten die Lohnersatzfunktion als primärer Leistungszweck ermitteln, da die Verletztenrente an Faktoren wie der Minderung der Erwerbsfähigkeit und dem Jahresarbeitsverdienst anknüpft (BSG 03. Dezember 2002 - B 2 U 12/02 R - aaO; vgl. aber BSG 10. Februar 2004 - B 7 Alg II-VO 94/02 R - BSG SozR 4-4220 § 11 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - L 10 B 29/01
    Auszug aus LSG Thüringen, 16.02.2006 - L 7 AS 915/05
    Das ist vorliegend angesichts des Fehlens sowohl eines Anordnungsgrundes als auch eines Anordnungsanspruchs der Fall (LSG Nordrhein-Westfalen 20. März 2002 - L 10 B 29/01 - SB, SGb 2002, 734, mwN).
  • LSG Hamburg, 15.03.2007 - L 5 AS 5/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer

    Die Vorschrift soll einerseits verhindern, dass die besondere Zweckbestimmung bestimmter Einnahmen durch eine Anrechnung als Einkommen nach dem SGB II vereitelt wird, und andererseits ausschließen, dass für einen mit den Zielen des SGB II identischen Zweck zusätzliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln erbracht werden (LSG Thüringen, Beschluss vom 16.2.2006 - L 7 AS 915/05 ER - Juris).
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