Rechtsprechung
LSG Thüringen, 20.02.2007 - L 7 AS 924/06 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Anrechnung von Kindergeld auf gewährte Sozialleistungen; Begriff der Hilfsbedürftigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Altenburg, 24.08.2006 - S 26 AS 2068/06
- LSG Thüringen, 20.02.2007 - L 7 AS 924/06 ER
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus LSG Thüringen, 20.02.2007 - L 7 AS 924/06
Die eheähnliche Gemeinschaft ist nach einhelliger gefestigter Rechtsprechung definiert als die Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinaus gehen (BVerfG, SozR 3 - 4100 § 137 Nr. 3). - BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Thüringen, 20.02.2007 - L 7 AS 924/06
Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung durch den Antragsteller des Eilverfahrens dürfen dabei aus Gründen des Grundrechtsschutzes nach Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG), insbesondere im Eilverfahren auf Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht überspannt werden (BVerfG NVwZ 2005, 927). - BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - wichtiger Grund - Lösung des …
Auszug aus LSG Thüringen, 20.02.2007 - L 7 AS 924/06
Hinsichtlich der Dauer des Zusammenlebens sind dabei wichtige Hinweisetatsachen, die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor Begründung der Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während der streitgegenständlichen Zeit und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft, wobei das Bundessozialgericht eine dreijährige Dauer des Zusammenlebens nicht als zeitliche Mindestvoraussetzung für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft verstanden hat (BSG SozR 3 - 4300 § 144 Nr. 10).
- LSG Hessen, 19.11.2007 - L 7 AS 282/07
Anforderungen an den Anordnungsgrund bei der Bewilligung von Leistungen des SGB 2 …
Es gab auch keine gemeinsamen Freizeitaktivitäten oder Urlaube mit B. (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 20. Februar 2007 - L 7 AS 924/06 ER). - LSG Thüringen, 04.10.2007 - L 7 AS 394/07
Bedürftigkeit infolge einer hohen Zinsbelastung für ein Einfamilienhaus
Ein solcher Anordnungsanspruch liegt vor, wenn das im Hauptsacheverfahren fragliche materielle Recht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben ist (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Februar 2007, Az.: L 7 AS 924/06 ER).