Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2009 - L 7 B 115/08 KA ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- JurPC
Trennungsgebot bezüglich Werbung und Verordnung bei Zertifizierung einer Praxissoftware
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Erstellers und Vertreibers von Praxisverwaltungssoftware für niedergelassene Ärzte auf vorläufige Zertifizierung eines Programms durch den Träger der gesetzlichen Krankenversicherung; Voraussetzungen für die Zertifizierung einer ärztlichen Praxissoftware ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- arzneimittelrecht-aktuell.de (Kurzinformation)
Zertifizierung für Praxisverwaltungssoftware
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Praxissoftware für Ärzte muss frei von manipulativer Werbung sein
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Praxissoftware für Ärzte muss frei von manipulativer Werbung sein
- juraforum.de (Kurzinformation)
Praxissoftware für Ärzte muss frei von manipulativer Werbung sein
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Praxissoftware für Ärzte muss frei von manipulativer Werbung sein
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Pflicht zur Zertifizierung von Praxisverwaltungssoftware in der vertragsärztlichen Versorgung
Verfahrensgang
- SG Berlin, 12.11.2008 - S 79 KA 498/08
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2009 - L 7 B 115/08 KA ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2008 - L 7 B 57/08
Vertragsärztliche Versorgung - Anwendung von Abrechnungssoftware - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2009 - L 7 B 115/08
Dem liegt die Absicht des Gesetzgebers zugrunde, dass nur solche Praxissoftware zum Einsatz kommt, die einen manipulationsfreien Preisvergleich von Arzneimitteln ermöglicht und gleichzeitig alle Informationen enthält, die für die Verordnung in der vertragsärztlichen Versorgung von Bedeutung sind (BT-Drs. 16/194, S. 9; vgl. hierzu und zur Verfassungsmäßigkeit von § 73 Abs. 8 Satz 7 SGB V schon die Beschlüsse des Senats vom 27. Oktober 2008, L 7 B 57/08 KA ER sowie L 7 B 82 bis 85/08 KA ER).