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   LSG Hessen, 15.02.2008 - L 7 B 184/07 AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22621
LSG Hessen, 15.02.2008 - L 7 B 184/07 AS (https://dejure.org/2008,22621)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.02.2008 - L 7 B 184/07 AS (https://dejure.org/2008,22621)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. Februar 2008 - L 7 B 184/07 AS (https://dejure.org/2008,22621)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten i.R.e. Untätigkeitsklage; Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2007 - L 25 B 846/07

    Untätigkeitsklage - zureichender Grund für Untätigkeit - Abwarten des

    Auszug aus LSG Hessen, 15.02.2008 - L 7 B 184/07
    Eine Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren lässt keinen zwingenden Schluss auf den Ausgang des Widerspruchsverfahrens und noch weniger auf den Ausgang eines daran anschließenden Klageverfahrens in der Hauptsache zu (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2007 - L 25 B 846/07 AS).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - L 10 LW 4563/04

    Untätigkeitsklage nicht grundsätzlich unbegründet bei fehlender Nachfrage nach

    Auszug aus LSG Hessen, 15.02.2008 - L 7 B 184/07
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Behörde dem Antragsteller beispielsweise mitgeteilt hat, dass noch weitere Ermittlungen notwendig sind oder dieser davon Kenntnis hat oder die Beteiligten sich aufgrund besonderer Umstände einig sind, die Entscheidung über den Widerspruch vorläufig zurückzustellen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. September 2005 - L 10 LW 4563/04 AK-B m.w.N.).
  • BSG, 08.12.1993 - 14a RKa 1/93

    Wirtschaftlichkeit - Kassenzahnarzt - Krankenkasse - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.02.2008 - L 7 B 184/07
    Dem Sozialgericht ist insoweit zuzustimmen, dass eine vorübergehende besondere Belastung der Behörde, z. B. aufgrund einer Gesetzesänderung, ein zureichender Grund sein kann (HLSG, Beschluss vom 30. März 2006 - L 9 B 13/06 SO; BSG, Urteil vom 8. Dezember 1993 - 14a RKa 1/93; Meyer-Ladewig, § 88 Rdnr. 7a).
  • BVerfG, 08.02.2023 - 1 BvR 311/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung eines

    Der "insoweit ergangenen Rechtsprechung des früheren 7. Senats des Hessischen Landessozialgerichts" (Verweis auf Beschluss vom 15. Februar 2008 - L 7 B 184/07 AS -, Rn. 21), welche "gleichsam einen Freibrief zu Erhebung der Untätigkeitsklage" postuliere, schließe sich die erkennende Kammer ausdrücklich nicht an.

    Eine Pflicht, vor der Erhebung einer Untätigkeitsklage den Sachstand zu erfragen, besteht nicht generell, sondern nur unter besonderen Umständen des Einzelfalls (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 15. Februar 2008 - L 7 B 184/07 AS -, juris, Rn. 21; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. September 2005 - L 10 LW 4563/04 AK-B -, juris, Rn. 28 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. März 2012 - L 19 AS 265/12 B -, juris, Rn. 18; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. April 1998 - L 3 Sb 84/97 -, juris, Rn. 29; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16. August 2011 - L 8 B 296/09 -, juris, Rn. 13;SG Reutlingen, Beschluss vom 9. Februar 2018 - S 4 AS 2528/17 -, juris, Rn. 21 ff.).

  • BVerfG, 06.02.2024 - 1 BvR 301/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine sozialgerichtliche

    Der "insoweit ergangenen Rechtsprechung des früheren 7. Senats des Hessischen Landessozialgerichts" (Verweis auf Beschluss vom 15. Februar 2008 - L 7 B 184/07 AS -, Rn. 21), welche "gleichsam einen Freibrief zu Erhebung der Untätigkeitsklage" postuliere, schließe sich die erkennende Kammer ausdrücklich nicht an.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2013 - L 9 AL 367/12
    Umstritten ist lediglich, ob und unter welchen Voraussetzungen eine unterbliebene Sachstandanfrage bei der nach § 193 Abs. 1 SGG nach Erledigung der Untätigkeitsklage zu treffenden Kostengrundentscheidung berücksichtigt werden und eine Kostentragungspflicht der Behörde bei an sich zulässiger und begründeter Untätigkeitsklage unter Veranlassungsgesichtspunkten ausschließen oder einschränken kann (vgl. hierzu im Überblick LSG Baden- Württemberg, Beschl. v. 14.09.2005 - L 10 LW 4563/04 AK-B -, juris Rn. 29 ff. m.w.N.; siehe auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 06.03.2006 - L 30 B 168/04 AL -, juris Rn. 9 ff.; Hessisches LSG, Beschl. v. 15.02.2008 - L 7 B 184/07 AS -, juris Rn. 18 ff.).
  • SG Bremen, 13.11.2016 - S 21 AS 231/15

    Anforderungen an die Tragung der notwendigen außergerichtlichen Kosten

    Das Gericht schließt sich insofern der Auffassung an, dass eine allgemeine Pflicht zur Sachstandsanfrage vor Erhebung einer Untätigkeitsklage nicht besteht bzw. eine Nachfrage bei der Behörde nur unter besonderen Umständen erforderlich ist (vgl. SG Köln, aaO; Hessisches LSG, Beschluss vom 15.02.2008, Az. L 7 B 184/07 AS; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2006, Az. L 30 B 168/04 AL und LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.09.2005, Az. L 10 LW 4563/04 AK-B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2019 - L 9 R 30/18

    Informationspflicht; Untätigkeitsklage, Sachstandsanfrage, Auskunftsrecht

    Soweit für den - hier nicht vorliegenden - Fall einer kurzfristigen Überlastung der Behörde im Zusammenhang mit dem zureichenden Grund verlangt wird, dass die Behörde dem Antragsteller/Widerspruchsführer die Verzögerungsgründe substantiiert darzulegen, Beschleunigungsmaßnahmen zu ergreifen und ihm aufzuzeigen habe, wann er voraussichtlich mit der Bescheidung rechnen könne (Michael Wolff-Dellen in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 88, Rn. 11 mit Verweis auf Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. März 2007 - L 17 B 26/06 U -, juris Rn. 10; Claus in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 88 SGG, Rn. 39 mit Verweis auf Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15. Februar 2008 - L 7 B 184/07 AS -, juris Rn. 19; B. Schmidt, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 88, Rn. 7a mit Verweis auf u.a. Landessozialgericht für das Land Niedersachsen, Beschluss vom 31. Mai 2001 - L 8 B 105/01 AL -, juris, Rn. 13 sowie NdsRpfl 01, 387), kann dies aus den oben genannten Gründen nicht überzeugen.
  • SG Darmstadt, 29.12.2021 - S 16 AS 333/21
    Der insoweit ergangenen Rechtsprechung des früheren 7. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (vgl. Beschl. v. 15. Februar 2008, - L 7 B 184/07 AS), welche gleichsam einen Freibrief zu Erhebung der Untätigkeitsklage postuliert, schließt sich die erkennende Kammer ausdrücklich nicht an.
  • LSG Hessen, 09.06.2022 - L 4 SO 17/22
    Es besteht entgegen der von der ersten Instanz vertretenen Rechtsauffassung auch keine Verpflichtung des Klägers, sich vor der Erhebung der Untätigkeitsklage an die Behörde zu wenden und nach dem Verfahrensstand zu erkundigen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Februar 2013, L 9 AL 367/12 B, zitiert nach juris; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15. Februar 2008, L 7 B 184/07 AS, zitiert nach juris; Claus, a.a.O., § 88 SGG Rdnr. 24 m.w.N.).
  • SG Frankfurt/Main, 13.01.2022 - S 30 SO 197/21
    Es besteht entgegen der von der ersten Instanz vertretenen Rechtsauffassung auch keine Verpflichtung des Klägers, sich vor der Erhebung der Untätigkeitsklage an die Behörde zu wenden und nach dem Verfahrensstand zu erkundigen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Februar 2013, L 9 AL 367/12 B, zitiert nach juris; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15. Februar 2008, L 7 B 184/07 AS, zitiert nach juris; Claus, a.a.O., § 88 SGG Rdnr. 24 m.w.N.).
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