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LSG Bayern, 25.04.2006 - L 7 B 202/06 AS ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründetheit einer Beschwerde gegen ein Beschluss des Sozialgerichts betreffend die Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines Fernsehgerätes; Umfang von Sozialleistungen zur Erstausstattung einer Wohnung; Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Notwendigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 21.02.2006 - S 8 AS 50/06
- LSG Bayern, 25.04.2006 - L 7 B 202/06 AS ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- SG Magdeburg, 15.06.2005 - S 27 AS 196/05
Umfang der Erstausstattung einer Wohnung nach § 23 Abs. 3 S. 1 Sozialgesetzbuch …
Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2006 - L 7 B 202/06
Nicht zu Unrecht habe deshalb das SG Magdeburg (Beschluss vom 15.06.2005, Az.: S 27 AS 196/05 ER) im Anschluss an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.12.1997 (Az.: 5 C 7/95) auch einen Fernseher zur Erstausstattung gerechnet. - BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95
Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.
Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2006 - L 7 B 202/06
Nicht zu Unrecht habe deshalb das SG Magdeburg (Beschluss vom 15.06.2005, Az.: S 27 AS 196/05 ER) im Anschluss an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.12.1997 (Az.: 5 C 7/95) auch einen Fernseher zur Erstausstattung gerechnet.
- SG Augsburg, 15.10.2009 - S 15 AS 591/09
Zulässigkeit des Erbringens von Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung …
Die Kammer folgt daher im Ergebnis dem BayLSG, das mit Beschluss vom 25.04.2004 (L 7 B 202/06 AS ER), das hinsichtlich der Bewilligung einer Beihilfe für die Anschaffung eines Fernsehgeräts einerseits darauf verwiesen hat, dass es bei der Gewährung pauschalierter Beträge im Bereich des Hilfeempfängers liege, hier gegebenenfalls andere Prioritäten hinsichtlich der Verwendung zu setzen und es im Übrigen auch möglich sei, sich die notwendigen und aktuellen Informationen auch aus anderen Medien, wie z.B. der Presse, zu beschaffen.