Rechtsprechung
LSG Bayern, 02.01.2009 - L 7 B 995/08 AS ER |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,24307) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Höhe des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunftskosten im einstweiligen Rechtsschutz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 21.10.2008 - S 32 AS 2255/08
- LSG Bayern, 02.01.2009 - L 7 B 995/08 AS ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der …
Auszug aus LSG Bayern, 02.01.2009 - L 7 B 995/08
Dass das SG von dem sich aus dem Mietspiegel ergebenden durchschnittlichen Mietpreis Abschläge vorgenommen hat, entspricht der Rechtsprechung des BSG, (Urteile vom 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 18/06 R), wonach sich der angemessene Mietpreis am einfachen Standort des unteren Segments des Wohnungsmarktes zu orientieren hat. - BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene …
Auszug aus LSG Bayern, 02.01.2009 - L 7 B 995/08
Dass das SG von dem sich aus dem Mietspiegel ergebenden durchschnittlichen Mietpreis Abschläge vorgenommen hat, entspricht der Rechtsprechung des BSG, (Urteile vom 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 18/06 R), wonach sich der angemessene Mietpreis am einfachen Standort des unteren Segments des Wohnungsmarktes zu orientieren hat.
- LSG Bayern, 27.09.2012 - L 8 AS 646/10
Angemessenheitsprüfung, Kosten, Unterkunft, Heizung, Unzumutbarkeit, Gesundheit
Der Beklagte ist den Klagen entgegengetreten und hat insbesondere auf ein zwischen den Beteiligten geführtes Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (Az. S 32 AS 2255/08 ER, Beschluss des SG vom 21. Oktober 2008 und Az. L 7 B 995/08 AS ER, Beschluss des Bayer. LSG vom 2. Januar 2009) verwiesen.Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf den Inhalt der Verwaltungsakte des Beklagten (Bl.384 bis 742) sowie der Gerichtsakten in den Verfahren S 45 AS 3046/08, 712/09, 713/09, 729/10, 730/30, L 7 B 995/08 AS ER und L 8 AS 646/10 Bezug genommen.