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   LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 R 718/14   

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https://dejure.org/2016,42341
LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 R 718/14 (https://dejure.org/2016,42341)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.10.2016 - L 7 R 718/14 (https://dejure.org/2016,42341)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - L 7 R 718/14 (https://dejure.org/2016,42341)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statusfeststellungsverfahren; Promoter für Mobilfunkverträge; Vom Arbeitsergebnis abhängige Vergütung; Berufung gegen einen Feststellungsantrag; Kein Bedarf für eine Prüfung der Beschwerdesumme

  • rewis.io

    Statusfeststellungsantrag einer Promoterin für Mobilfunkverträge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit von Berufungen im sozialgerichtlichen Verfahren bei Statusfeststellungsklagen; Keine Beiladung Beteiligter nach Berufungsrücknahme; Sozialversicherungspflicht von Promotern für Mobilfunkverträge

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit von Berufungen im sozialgerichtlichen Verfahren bei Statusfeststellungsklagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 R 718/14
    Denn es genügt nach dem Gesetzeswortlaut, wenn ein Bescheid im Ergebnis darauf "gerichtet ist", zu einer Geldleistung oder zu einem geldwerten Vorteil zu führen (BSG, Urteil vom 19.11.1996, 1 RK 18/95 Rdz. 19).

    Die Berufung gegen einen Feststellungsantrag kann nur dann ohne Berücksichtigung der in § 144 SGG festgelegten wirtschaftlichen Bedeutung, also ohne Rücksicht auf die Beschwerdesumme von 750 Euro, als statthaft angesehen werden, wenn der Feststellung des Berechtigten eine eigenständige Bedeutung zukommt (BSG, Urteil vom 19.11.1996, 1 RK 18/95 Rdz. 19).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 R 718/14
    Denn auch aus den Urteilen des BSG vom 31.03.2015, B 12 KR 17/13 R und vom 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R ergibt sich keine Notwendigkeit, die festgestellten Indizien im Ergebnis anders zu bewerten.
  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 R 718/14
    Denn auch aus den Urteilen des BSG vom 31.03.2015, B 12 KR 17/13 R und vom 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R ergibt sich keine Notwendigkeit, die festgestellten Indizien im Ergebnis anders zu bewerten.
  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 R 718/14
    Die Kostenprivilegierung der ehemaligen Berufungsklägerin zu 2) erstreckt sich damit für das gesamte Berufungsverfahren auch auf die nicht kostenprivilegierte erstinstanzliche Klägerin zu 1) und nunmehrige alleinige Berufungsklägerin (BSG, Beschluss vom 29.05.2006 B 2 U 391/05 B RZ 1711).
  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 17/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 R 718/14
    Bei einem Feststellungsantrag gegen einen Verwaltungsakt muss das Gericht insoweit den Wert ermitteln, den der Kläger letztlich erstrebt (BSG, Beschluss 05.08.2015, B 4 AS 17/15 B Rdz. 6).
  • LSG Bayern, 16.07.2015 - L 7 R 181/15

    Statusfeststellung GmbH Geschäftsführer

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 R 718/14
    Die zulässige Klageart ist die kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage, wobei die Anfechtungsklage die Feststellungsbescheide der Beklagten betreffen und die Feststellungsklage zusätzlich zur Feststellung der Nichtversicherungspflicht in der Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung zulässig ist (BayLSG, Urteil vom 16.07.2015, L 7 R 181/15 Rz. 32).
  • LSG Bayern, 02.03.2010 - L 5 R 109/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einheitlichkeit der Kostenentscheidung -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 R 718/14
    Dass die ehemalige Berufungsklägerin zu 2) inzwischen ihre Berufung zurückgenommen hat, ist unbeachtlich; vielmehr kommt es nur darauf an, dass sie in der zweiten Instanz - wenn auch zeitweise - als Berufungsklägerin aufgetreten ist (vgl. BayLSG, Beschluss vom 02.03.2010, L 5 R 109/10 B Rz. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2023 - L 7 BA 351/22
    Denn auch in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen kann die Höhe der Vergütung vom Arbeitsergebnis bzw. der Arbeitsleistung abhängen, wie es z.B. bei einer Leistungs- und Akkordentlohnung der Fall ist (BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R - juris Rdnr. 23; Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - L 7 R 718/14 - juris Rdnr. 22).
  • LSG Thüringen, 28.03.2018 - L 12 R 1537/16

    Sozialversicherungspflicht - Kameramann - Statusfeststellungsverfahren -

    Dies hat das BSG für Statusfeststellungsanträge grundsätzlich bejaht (BSG, Beschluss vom 25. Juli 2002 - B 10 LW 6/02 B, Rn. 8) mit der Folge, dass grundsätzlich kein Bedarf für eine Prüfung der Beschwerdesumme nach § 144 SGG besteht, sondern die Berufung bereits nach § 143 statthaft ist (vgl. BSG a. a. O.; vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - L 7 R 718/14, Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2/12 R 241/17
    Bei Statusfeststellungsstreitigkeiten geht die Rechtsprechung regelmäßig davon aus, dass diese nicht isoliert auf Geld-, Dienst- oder Sachleistung im Sinne von § 144 Abs. 1 Satz 1 SGG gerichtet sind (vgl. BSG, Beschluss vom 25.07.2002, B 10 RW 6/02 B; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Oktober 2016 - L 7 R 718/14 -, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Januar 2018 - L 2 R 495/17 -, juris); im Übrigen wären im vorliegenden ohnehin wiederkehrende (Beitrags )Leistungen (vgl. zur Einbeziehung von Beitragsverpflichtungen Leitherer in Meyer/Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Aufl., § 144 Rn. 22 mwN) für mehr als ein Jahr im Sinne von § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG betroffen.
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