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   LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10   

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LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10 (https://dejure.org/2011,7629)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10 (https://dejure.org/2011,7629)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. April 2011 - L 7 SO 2497/10 (https://dejure.org/2011,7629)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - keine Grundsicherung im Alter - Vermögenseinsatz - nicht selbst bewohnte Eigentumswohnung im Ausland hier: Türkei - Miteigentumsanteil - Verwertung - kein Schonvermögen - keine staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge - keine Härte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Verwertung einer nicht selbst bewohnten Immobilie als Vermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 3.03

    Angemessene Alterssicherung, Schutz vor Vermögenseinsatz im Rahmen der Hilfe zum

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10
    Das BVerwG (BVerwGE 106, 105; 121, 34) hält beispielsweise den Einsatz des Rückkaufswertes etwa von Kapitallebensversicherungen selbst in den Fällen, in denen der Rückkaufswert erheblich hinter den erbrachten Eigenleistungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt, für zumutbar.

    Die unterschiedliche rechtliche Ausgestaltung der Vermögensanrechnung im Sozialhilferecht einerseits und in der Arbeitslosenhilfe bzw. dem SGB II andererseits begründet in Anbetracht des dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung von Sozialleistungen zustehenden Gestaltungsspielraums auch keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz mit der Folge, dass die Rechtsprechung des BSG zur Schonung von Vermögen übertragen werden müsste (so ausdrücklich BVerwGE 121, 34; LSG Baden-Württemberg, FEVS 59, 572; Bayerisches LSG, FEVS 57, 69; Hessisches LSG, Urteil vom 21. Mai 2010 - L 7 SO 78/06 - ; a.A. Sächsisches LSG, Urteil vom 16. April 2009 - L 3 SO 9/08 - ; offen gelassen: BSG SozR 4-3500 § 90 Nr. 3).

    Auch soweit die Klägerin geltend macht, dass die Eigentumswohnung in der Türkei der Altersvorsorge diene, führt dies nicht zur Annahme eines atypischen Sachverhalts und damit zur Anwendung der Härteregelung des § 90 Abs. 3 SGB XII. Die Gefährdung einer angemessenen Alterssicherung, die in § 90 Abs. 3 Satz 2 SGB XII ausdrücklich nur bei Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel SGB XII als Gesichtspunkt benannt ist, unter dem der Einsatz oder die Verwertung des Vermögens eine Härte bedeuten würde, kann zwar grundsätzlich auch im Rahmen der hier einschlägigen Hilfe zum Lebensunterhalt eine Härte bedeuten, wenn nach Lage des Einzelfalls der Vermögenseinsatz als unzumutbar erscheint (vgl. BVerwGE 121, 34 zu § 88 BSHG; Lücking, a.a.O. Rdnr. 74 m.w.N.).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Beurteilung der Frage, ob ein atypischer Lebenssachverhalt vorliegt, von den Fällen des Regeltatbestandes des § 90 Abs. 2 SGB XII auszugehen ist, welche - bezogen auf Altersvorsorgemaßnahmen - einen besonderen Verwertungsschutz indes nur für angemessene Hausgrundstücke (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII) und die geförderten Altersvorsorgeformen des § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII vorgeben (vgl. BVerwGE 121, 34).

  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10
    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BVerwG (FEVS 48, 145) sei auch bei einem Verkauf unter Verlust von 13, 75% keine Härte begründet.

    Das BVerwG (BVerwGE 106, 105; 121, 34) hält beispielsweise den Einsatz des Rückkaufswertes etwa von Kapitallebensversicherungen selbst in den Fällen, in denen der Rückkaufswert erheblich hinter den erbrachten Eigenleistungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt, für zumutbar.

    Einsetzbares Vermögen, das tatsächlich für den Lebensunterhalt nicht verbraucht wird, kann der Hilfebedürftigkeit Monat für Monat aufs Neue entgegengehalten werden; die Annahme eines fiktiven Vermögensverbrauchs ist mit der Rechtsnatur der Sozialhilfe nicht vereinbar (ganz h.M. zum BSHG, vgl. z.B. BVerwGE 106, 105; VGH Baden-Württemberg, FEVS 48, 234; ebenso zu § 90 SGB XII: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2008 - L 8 B 4/07 SO - Hessisches LSG, Urteil vom 21. Mai 2010 - L 7 SO 78/06 - ).

  • LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 SO 78/06

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10
    Die unterschiedliche rechtliche Ausgestaltung der Vermögensanrechnung im Sozialhilferecht einerseits und in der Arbeitslosenhilfe bzw. dem SGB II andererseits begründet in Anbetracht des dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung von Sozialleistungen zustehenden Gestaltungsspielraums auch keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz mit der Folge, dass die Rechtsprechung des BSG zur Schonung von Vermögen übertragen werden müsste (so ausdrücklich BVerwGE 121, 34; LSG Baden-Württemberg, FEVS 59, 572; Bayerisches LSG, FEVS 57, 69; Hessisches LSG, Urteil vom 21. Mai 2010 - L 7 SO 78/06 - ; a.A. Sächsisches LSG, Urteil vom 16. April 2009 - L 3 SO 9/08 - ; offen gelassen: BSG SozR 4-3500 § 90 Nr. 3).

    Einsetzbares Vermögen, das tatsächlich für den Lebensunterhalt nicht verbraucht wird, kann der Hilfebedürftigkeit Monat für Monat aufs Neue entgegengehalten werden; die Annahme eines fiktiven Vermögensverbrauchs ist mit der Rechtsnatur der Sozialhilfe nicht vereinbar (ganz h.M. zum BSHG, vgl. z.B. BVerwGE 106, 105; VGH Baden-Württemberg, FEVS 48, 234; ebenso zu § 90 SGB XII: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2008 - L 8 B 4/07 SO - Hessisches LSG, Urteil vom 21. Mai 2010 - L 7 SO 78/06 - ).

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10
    Die unterschiedliche rechtliche Ausgestaltung der Vermögensanrechnung im Sozialhilferecht einerseits und in der Arbeitslosenhilfe bzw. dem SGB II andererseits begründet in Anbetracht des dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung von Sozialleistungen zustehenden Gestaltungsspielraums auch keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz mit der Folge, dass die Rechtsprechung des BSG zur Schonung von Vermögen übertragen werden müsste (so ausdrücklich BVerwGE 121, 34; LSG Baden-Württemberg, FEVS 59, 572; Bayerisches LSG, FEVS 57, 69; Hessisches LSG, Urteil vom 21. Mai 2010 - L 7 SO 78/06 - ; a.A. Sächsisches LSG, Urteil vom 16. April 2009 - L 3 SO 9/08 - ; offen gelassen: BSG SozR 4-3500 § 90 Nr. 3).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.08.2009 - L 8 B 4/07

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt als Darlehen in Abgrenzung zur Gewährung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10
    Einsetzbares Vermögen, das tatsächlich für den Lebensunterhalt nicht verbraucht wird, kann der Hilfebedürftigkeit Monat für Monat aufs Neue entgegengehalten werden; die Annahme eines fiktiven Vermögensverbrauchs ist mit der Rechtsnatur der Sozialhilfe nicht vereinbar (ganz h.M. zum BSHG, vgl. z.B. BVerwGE 106, 105; VGH Baden-Württemberg, FEVS 48, 234; ebenso zu § 90 SGB XII: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2008 - L 8 B 4/07 SO - Hessisches LSG, Urteil vom 21. Mai 2010 - L 7 SO 78/06 - ).
  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 11/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Einkommenseinsatz - gemischte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10
    Allerdings muss nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 4-3500 § 82 Nr. 4) in einer gemischten Bedarfsgemeinschaft ein Empfänger von Arbeitslosengeld II etwa ein angemessenes Kraftfahrzeug, das Schonvermögen nach dem SGB II ist, nicht für seine Ehefrau verwerten, bevor diese Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten kann.
  • BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 60.88

    Sozialhilfe - Hausgrundstück

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10
    Zweck der Vorschrift ist, der nachfragenden Person (und ggf. seinen Angehörigen) die eigene Wohnstatt (das "Dach über dem Kopf") zu erhalten (vgl. BVerwG NJW 1992, 1402 m.w.N.; Buchholz 436.0 § 120 BSHG Nr. 11 zu § 88 BSHG).
  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10
    Tatsächlich nicht verwertbar sind Vermögensbestandteile, für die in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, sei es, dass Gegenstände dieser Art nicht (mehr) marktgängig sind oder dass z. B. ein Grundstück infolge sinkender Immobilienpreise über den Marktwert hinaus belastet ist ( BSGE 98, 243 ; BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 2/09 R - ).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10
    Auch in diesem Zusammenhang ist Schutzzweck der Vorschrift nicht der Schutz der Immobilie als Vermögensgegenstand, sondern allein der Schutz der Wohnung im Sinne der Erfüllung des Grundbedürfnisses "Wohnen" und als räumlicher Lebensmittelpunkt (BSG, SozR 4-4200 § 12 Nr. 3).
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10
    Dabei muss es sich um einen atypischen Lebenssachverhalt handeln, dem der Gesetzgeber mit den Regelvorschriften des § 90 Abs. 1 und 2 SGB XII nicht gerecht zu werden vermochte (vgl. BVerwGE 23, 149, 158 f.).
  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96

    Zumutbare Verwertung einer Lebensversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

  • SG Braunschweig, 13.11.2008 - S 20 SO 13/06

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 4/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - gewährte Nothilfe nach § 25 S 1 SGB XII -

  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 133/88
  • LSG Sachsen, 16.04.2009 - L 3 SO 9/08
  • BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 53.86

    Kein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf eine "kleine Eigentumswohnung"

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

  • SG Berlin, 23.02.2007 - S 51 SO 249/07

    Sozialhilfe - schwerbehinderter Mensch - Vermögenseinsatz - Lebensversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2017 - L 7 SO 1320/17

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - Rückforderungsanspruch des

    Daher darf der Beklagte der Klägerin deren Vermögen Monat für Monat erneut entgegenhalten (vgl. Urteil des Senats vom 14. April 2011 - L 7 SO 2497/10 - juris Rdnr. 31 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 28. März 2017 - L 7 SO 85/14 - n.v.), unabhängig davon, ob der Wert des Vermögens zur Deckung des Bedarfs für den gesamten Bedarfszeitraum ausgereicht hätte (so bereits zu §§ 11, 88 BSHG Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/96 - juris Rdnr. 33; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof [VGH], Beschluss vom 1. Dezember 2004 - juris Rdnr. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 7 SO 85/14

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz

    Daher darf der Beklagte den Klägern deren Vermögen Monat für Monat erneut entgegenhalten (vgl. Urteil des Senats vom 14. April 2011 - L 7 SO 2497/10 - juris Rdnr. 31 m.w.N.), unabhängig davon, ob der Wert des Vermögens zur Deckung des Bedarfs für den gesamten Bedarfszeitraum ausgereicht hätte (so bereits zu §§ 11, 88 BSHG Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/96 - juris Rdnr. 33; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof [VGH], Beschluss vom 1. Dezember 2004 - juris Rdnr. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4349/16

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Vermögenseinsatz - Abgrenzung zum Einkommen -

    Daher darf die Beklagte dem Kläger dessen Vermögen Monat für Monat erneut entgegenhalten (vgl. Urteil des Senats vom 14. April 2011 - L 7 SO 2497/10 - juris Rdnr. 31 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 28. März 2017 - L 7 SO 85/14 - juris Rdnr. 53), unabhängig davon, ob der Wert des Vermögens zur Deckung des Bedarfs für den gesamten Bedarfszeitraum ausgereicht hätte (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R - juris Rdnr. 27; so bereits zu §§ 11, 88 BSHG BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/96 - juris Rdnr. 33; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof [VGH], Beschluss vom 1. Dezember 2004 - juris Rdnr. 15).
  • SG Karlsruhe, 30.09.2013 - S 1 SO 3984/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    a) Der Miteigentumsanteil der Klägerin an dem streitbefangenen Hausanwesen war verwertbares Vermögen (vgl. hierzu BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 12; LSG Baden-Württemberg vom 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10 - und vom 24.01.2012 - L 13 AS 3113/09 -, ferner Bay. LSG vom 19.12.2012 - L 7 AS 432/11 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2011 - L 9 SO 258/10

    Sozialhilfe

    Soweit ersichtlich wird auch für den Bereich des SGB XII die Möglichkeit eines fiktiven Vermögensverbrauches ganz überwiegend abgelehnt (vgl. etwa LSG Bad-Württ., Urt. v. 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10, Rn. 31; Hessisches LSG, Urt. v. 21.05.2010 - L 7 SO 78/06, Rn. 33; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 12.08.2008 - L 8 B 4/07 SO, Rn. 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 8 SO 204/15
    Diese Beurteilung entspricht der Rechtsprechung anderer Landessozialgerichte, in der eine Härte bei einer Verlustquote von 13, 75 % (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. April 2011 - L 7 SO 2497/10 - juris Rn. 25), 18, 3 % (Thüringer LSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11 - juris Rn. 35) und 35, 51 % (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 30. Juli 2014 - L 9 SO 2/12 - juris Rn. 34) abgelehnt worden ist.
  • SG Aachen, 20.03.2013 - S 19 SO 21/13

    Notwendigkeit eines vorherigen Verbrauchs des Vermögens des Ehepartners (hier:

    Ein sog. fiktiver Vermögensverbrauch findet nämlich nicht statt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.07.2008 - L 20 SO 17/08 = juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.07.2011 - L 9 SO 258/10 = juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10 = juris; Hess. LSG, Urteil vom 21.05.2010 - L 7 SO 78/06 = juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2018 - L 7 SO 711/16
    Daher darf der Beklagte dem Kläger dessen Vermögen Monat für Monat erneut entgegenhalten (vgl. Urteil des Senats vom 14. April 2011 - L 7 SO 2497/10 - juris Rdnr. 31 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 28. März 2017 - L 7 SO 85/14 - juris Rdnr. 53), unabhängig davon, ob der Wert des Vermögens zur Deckung des Bedarfs für den gesamten Bedarfszeitraum ausgereicht hätte (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R - juris Rdnr. 27; so bereits zu §§ 11, 88 BSHG Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/96 - juris Rdnr. 33; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof [VGH], Beschluss vom 1. Dezember 2004 - juris Rdnr. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - L 7 SO 5879/09
    Deren Zuständigkeit besteht allerdings ohnehin aufgrund der auch zum Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Ausgangsbescheides fortbestehenden Delegation durch den Landkreis Reutlingen (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 der Delegationssatzung vom 16./22. März 2005 i.V.m. § 99 Abs. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des SGB XII in der Fassung des Art. 122 des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes vom 1. Juli 2004 (GBl. S. 469, 534); Senatsurteile vom 14. April 2011 - L 7 SO 2497/10 - und 8. Dezember 2011 - L 7 SO 2633/09 - vgl. a. BSG SozR 4-3500 § 25 Nr. 1; BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 SO 21/08 R - (juris)).
  • VG Düsseldorf, 24.10.2011 - 21 K 405/11

    Pflegewohngeld Klagebefugnis Beihilfeberechtigung Nachrang der Beihilfeleistung

    vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. April 2011 - L 7 SO 2497/10 -, juris.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2011 - L 7 SO 2633/09
  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2018 - L 7 SO 2045/18
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