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   LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 290/18   

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LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 290/18 (https://dejure.org/2020,53563)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.07.2020 - L 7 SO 290/18 (https://dejure.org/2020,53563)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - L 7 SO 290/18 (https://dejure.org/2020,53563)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung - Laktoseintoleranz eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 290/18
    Voraussetzung für den Rechtsanspruch auf einen Mehrbedarf ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die eine besondere Ernährung erforderlich macht, deren Kosten höher sind als dies für Personen ohne eine solche Einschränkung der Fall ist (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. bspw. Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 48/12 R - juris Rdnr. 12; BSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 65/12 R - juris Rdnr. 13 jeweils m.w.N.).

    Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer bestehenden oder einer drohenden Erkrankung oder Behinderung und der Notwendigkeit einer besonderen Ernährung vorliegen und diese besondere "Krankenkost" muss gegenüber der in der Bevölkerung üblichen, im Regelfall zum Ausdruck kommenden Ernährung kostenaufwändiger sein (BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 48/12 R - juris Rdnr. 12).

    Als Orientierungshilfe können die Mehrbedarfsempfehlungen des Deutschen Vereins, bei denen es sich nicht um antizipierte Sachverständigengutachten handelt, herangezogen werden (vgl. dazu BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 48/12 R - juris Rdnr. 16; Senatsurteil vom 1. Oktober 2015 - L 7 SO 118/14 - juris Rdnr. 62).

    Zunächst ist zu überprüfen, welches besondere Ernährungsbedürfnis ernährungsmedizinisch, d.h. durch die Erkrankung, begründet ist; erst wenn feststeht, welches medizinisch begründete Ernährungsbedürfnis im Einzelfall besteht, kommt es darauf an, ob hierdurch auch höhere Kosten entstehen (BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 48/12 R - Rdnr. 15).

  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 290/18
    Voraussetzung für den Rechtsanspruch auf einen Mehrbedarf ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die eine besondere Ernährung erforderlich macht, deren Kosten höher sind als dies für Personen ohne eine solche Einschränkung der Fall ist (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. bspw. Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 48/12 R - juris Rdnr. 12; BSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 65/12 R - juris Rdnr. 13 jeweils m.w.N.).

    Der Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen soll helfen, im Hinblick auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums eine Ernährung zu finanzieren, mit der der Verlauf einer (bestehenden) gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Abmilderung von deren Folgen, Verhinderung oder Hinauszögern einer Verschlechterung oder deren (drohenden) Eintretens beeinflusst werden kann (BSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 65/12 R - juris Rdnr. 15).

    Der notwendige Bedarf für Ernährung wird als ein Teil der Regelleistung bzw. des Regelbedarfs typisierend zuerkannt, wobei von der Deckung der laufenden Kosten eines typischen Leistungsberechtigten im Rahmen eines soziokulturellen Existenzminimums für eine ausreichend ausgewogene Ernährung im Sinne einer ausreichenden Zufuhr von Proteinen, Fetten, Kohlenhydraten, Mineralstoffen und Vitaminen ausgegangen wird (BSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 65/12 R - juris Rdnr. 13).

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 100/10 R

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 290/18
    Die Vorschriften sind gleich auszulegen (BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 100/10 R - juris Rdnr. 18 ff.; Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 SO 11/10 R - juris Rdnr. 24).

    Damit gilt im Ergebnis eine Vollkosternährung als vom Regelbedarf gedeckt, weil es sich hierbei um eine ausgewogene Ernährungsweise handelt, die auf das Leitbild des gesunden Menschen Bezug nimmt (statt vieler BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 100/10 R - juris Rdnr. 24).

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 290/18
    Die Vorschriften sind gleich auszulegen (BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 100/10 R - juris Rdnr. 18 ff.; Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 SO 11/10 R - juris Rdnr. 24).

    Entscheidend ist der Bedarf im Einzelfall (vgl. BSG, Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 SO 11/10 R - juris Rdnr. 24).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 4789/14
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 290/18
    Dies lässt aus der Sicht eines verständigen Empfängers (vgl. hierzu etwa BSG, Urteil vom 12. Dezember 2001 - B 6 KA 3/01 R - juris Rdnr. 36) jedoch nicht den Schluss zu, der Beklagte habe abschließend, mithin nicht nur für den vorgenannten Bewilligungszeitraum, sondern für eine unbestimmte Zukunft über einen vom Kläger geltend gemachten höheren Bedarf (im Sinne eines ernährungsbedingten Mehrbedarfs) entscheiden wollen (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R - juris Rdnr. 14; Senatsurteil vom 23. Februar 2017 - L 7 SO 4789/14 - www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Abgesehen davon ist das SG aber zu Recht davon ausgegangen, dass ein Leistungsempfänger, der einen Anspruch auf abweichende Regelsatzfestsetzung nach § 27a Abs. 4 SGB XII geltend macht, entsprechende Ausgaben zu belegen hat (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 2017 - L 7 SO 4789/14 - n.v.).

  • BSG, 03.04.2003 - B 13 RJ 39/02 R

    Nichtauszahlung einer bewilligten und festgestellten Rente - Formverwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 290/18
    Nachforschungen "ins Blaue hinein" sind jedoch durch die Amtsermittlungspflicht gerade nicht geboten (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 3. April 2003 - B 13 RJ 39/02 R - juris Rdnr. 38; BSG, Urteil vom 7. Mai 1998 - B 11 AL 81/97 R - juris Rdnr. 20).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.10.2015 - L 7 SO 118/14

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Höhe des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 290/18
    Als Orientierungshilfe können die Mehrbedarfsempfehlungen des Deutschen Vereins, bei denen es sich nicht um antizipierte Sachverständigengutachten handelt, herangezogen werden (vgl. dazu BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 48/12 R - juris Rdnr. 16; Senatsurteil vom 1. Oktober 2015 - L 7 SO 118/14 - juris Rdnr. 62).
  • BSG, 07.05.1998 - B 11 AL 81/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128 AFG -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 290/18
    Nachforschungen "ins Blaue hinein" sind jedoch durch die Amtsermittlungspflicht gerade nicht geboten (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 3. April 2003 - B 13 RJ 39/02 R - juris Rdnr. 38; BSG, Urteil vom 7. Mai 1998 - B 11 AL 81/97 R - juris Rdnr. 20).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 290/18
    Die Bescheide über Folgezeiträume (vgl. z.B. den Bewilligungsbescheid vom 8. Mai 1015) sind nicht über § 96 SGG in das Verfahren einzubeziehen (ständige Rechtsprechung; vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R - juris Rdnr. 9).
  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 290/18
    Bei dem Streit um den Mehrbedarf handelt es sich um einen von den anderen Leistungen der Sozialhilfe abtrennbaren Streitgegenstand (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 26. August 2008 - B 8/9b SO 10/06 R - juris Rdnr. 14; BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 8/08 R - juris Rdnr. 13; BSG, Urteil vom 10. November 2011 - B 8 SO 12/10 R - juris Rdnr. 11).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemeinsame

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

  • LSG Sachsen, 26.06.2012 - L 7 AS 205/11

    Widerspruchseinlegung per E-Mail mit einem als PDF-Datei angehängten Schreiben

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel-

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 10/06 R

    Sozialhilfe - Wegfall des zusätzlichen Barbetrags gem § 21 Abs 3 S 4 BSHG -

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 19/78

    Verspätet eingelegter Widerspruch - Versäumung der Widerspruchsfrist -

  • BSG, 03.03.1994 - 1 RK 17/93

    Tarifvertragsauslegung - Krankengeld - Urlaubsgeld

  • LSG Bayern, 29.08.2013 - L 8 SO 157/10

    Sozialhilferecht: Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung; Anforderung an

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2023 - L 21 AS 541/23
    Die Ernährungsform Vollkost löst aber keinen ernährungsbedingten Mehrbedarf aus; vielmehr stellt sie die von der Regelleistung bereits umfasste Ernährungsform dar (Behrend/König, in: jurisPK-SGB II, § 21 (Stand: 21.12.2022) Rn. 67; ablehnend zum ernährungsbedingten Mehrbedarf bei Reizdarmsyndrom auch Bayerisches LSG vom 29.8.2013 - L 8 SO 157/10, Rn. 39, juris und LSG Baden-Württemberg vom 9.7.2020 - L 7 SO 290/18, sozialgerichtsbarkeit.de).
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