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LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 7 SO 3580/11 |
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LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - L 7 SO 3580/11 (https://dejure.org/2012,7296)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Pflegegeld - Anrechnung von Ehegatteneinkommen - keine Anwendbarkeit des § 94 SGB 12 - Zumutbarkeit des Einsatzes von Einkommen über der Einkommensgrenze - besondere Belastungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Bestimmung des zumutbaren Einkommens über der Einkommensgrenze gem. § 87 Abs. 1 SGB XII bei schwerstpflegebedürftigen oder blinden Menschen; Voraussetzungen für eine Berücksichtigung von Einkommen des Ehegatten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Sozialhilfe; Anrechnung von Einkommen des Ehegatten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Karlsruhe, 11.08.2011 - S 4 SO 1379/11
- LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 7 SO 3580/11
- BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 8/12 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 7 SO 3580/11
Auch zur Vermeidung von Unstimmigkeiten mit dem Recht des SGB II ist ein solcher Freibetrag nicht über die allgemeine Härteregelung des § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XII (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 SO 20/09 R - ) einzuräumen. - LAG Baden-Württemberg, 02.09.2009 - 4 Ta 7/09
Antragsbindung im PKH-Verfahren - Berücksichtigung der Fahrtkosten im …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 7 SO 3580/11
Diese ist nicht in der Kilometerpauschale enthalten (…Brühl in LPK-SGB XII, a.a.O., § 82 Rdnr. 89; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. September 2009 - 4 Ta 7/09 - ).
- SG Fulda, 10.07.2012 - S 7 SO 51/11
Sozialhilfe - Einsatz des Einkommen über der Einkommensgrenze - angemessener …
Das Gesetz regelt in § 87 Abs. 1 S. 2 SGB XII - wie oben dargelegt - welche Kriterien bei der Bestimmung des angemessenen Umfangs insbesondere zu berücksichtigen sind und schreibt in S. 3 für eines dieser Kriterien, nämlich "Art oder Schwere der Behinderung oder der Pflegebedürftigkeit" eine verbindliche Mindestgrenze ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2012 - L 7 SO 3580/11 - Juris Rn. 35).