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   LSG Bayern, 04.08.2010 - L 8 AS 466/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,22529
LSG Bayern, 04.08.2010 - L 8 AS 466/10 B ER (https://dejure.org/2010,22529)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.08.2010 - L 8 AS 466/10 B ER (https://dejure.org/2010,22529)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. August 2010 - L 8 AS 466/10 B ER (https://dejure.org/2010,22529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verletzung der allgemeinen Meldepflicht - bezeichnende Stelle - Dienstzimmer des Sachbearbeiters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Absenkung nach einer Verletzung der Meldepflichten durch den Hilfebedürftigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Absenkung nach einer Verletzung der Meldepflichten durch den Hilfebedürftigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • sozialberatung-kiel.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Meldetermin: AU-Bescheinigung allein kein Nachweis für "wichtigen Grund"?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 04.08.2010 - L 8 AS 466/10
    Bei Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums ist eine Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzes aufgrund fehlender Erfolgsaussichten der Hauptsache aber nur dann zulässig, wenn das Gericht die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend geprüft hat (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.05.2005, Az.: 1 BvR 569/05 und Beschluss vom 06.02.2007, Az.: 1 BvR 3101/06).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Bayern, 04.08.2010 - L 8 AS 466/10
    Bei Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums ist eine Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzes aufgrund fehlender Erfolgsaussichten der Hauptsache aber nur dann zulässig, wenn das Gericht die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend geprüft hat (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.05.2005, Az.: 1 BvR 569/05 und Beschluss vom 06.02.2007, Az.: 1 BvR 3101/06).
  • LSG Bayern, 26.04.2010 - L 7 AS 212/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholte

    Auszug aus LSG Bayern, 04.08.2010 - L 8 AS 466/10
    Mit der Vorsprache im Eingangsbereich des Dienstgebäudes der Ag erfüllte der Ast seine Meldepflicht nicht (Vgl. auch Beschluss des BayLSG vom 26.04.2010, L 7 AS 212/10 B ER).
  • LSG Bayern, 04.08.2010 - L 8 AS 356/10

    Absenkung von Arbeitslosengeld II - Mietschuldenübernahme - kein einstweiliger

    Im Übrigen wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten beider Instanzen sowie auf den Inhalt der Verwaltungsakten der Ag sowie die Verfahren L 8 AS 498/10 B ER, L 8 AS 499/10 B ER und L 8 AS 466/10 B ER verwiesen.
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