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   LSG Sachsen-Anhalt, 19.09.2008 - L 8 B 32/08 AY ER   

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https://dejure.org/2008,24907
LSG Sachsen-Anhalt, 19.09.2008 - L 8 B 32/08 AY ER (https://dejure.org/2008,24907)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.09.2008 - L 8 B 32/08 AY ER (https://dejure.org/2008,24907)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. September 2008 - L 8 B 32/08 AY ER (https://dejure.org/2008,24907)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnungsgrund zur Erlangung weiterer Leistungen bei lediglich gewährter Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft i.R.d. einstweiligen Rechtsschutzes; Analoge Anwendung des § 22 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) für den Ausschluss von Leistungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.09.2008 - L 8 B 32/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) müssen sich die Gerichte dabei schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschl. v. 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - info also 2005, 166).

    Dabei ist, soweit im Zusammenhang mit dem Anordnungsanspruch auf die Erfolgsaussichten abgestellt wird, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (BVerfG, Beschl. v. 12.5.2005 - a.a.O.).

  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.09.2008 - L 8 B 32/08
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (LSG Hessen, Beschl. v. 29.6.2005 - L 7 AS 1/05 ER; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86b RdNr. 27 und 29 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2005 - L 23 B 1008/05

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer - Student -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.09.2008 - L 8 B 32/08
    Die aus dem Fehlen einer entsprechenden ausdrücklichen Ausschlussnorm im AsylbLG folgende Besserstellung von Leistungsberechtigten nach diesem Gesetz hat das Sozialgericht Berlin (Beschluss vom 14.3.2005 - S 38 AY 13/05 ER) und das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 15.11.2005 - L. 23 B 1008/05 AY ER) in den von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidungen bewogen, die Regelung des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB XII im Wege der lückenfüllenden Gesetzesanalogie auch für den Ausschluss von Leistungen nach § 3 AsylbLG heranzuziehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2001 - 12 B 795/00

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungskürzung, Studenten, BAföG,

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.09.2008 - L 8 B 32/08
    Eine analoge Anwendung des § 22 SGB XII wird sogar ausdrücklich abgelehnt (Birk in LPK-SGB XII, Vorbem. vor § 1 AsylbLG RdNr 5 unter Hinweis auf OVG NRW, Beschluss vom 15.6.2001 - 12 B 795/00).
  • SG Berlin, 14.03.2005 - S 38 AY 13/05

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfe zum Lebensunterhalt, Studenten,

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.09.2008 - L 8 B 32/08
    Die aus dem Fehlen einer entsprechenden ausdrücklichen Ausschlussnorm im AsylbLG folgende Besserstellung von Leistungsberechtigten nach diesem Gesetz hat das Sozialgericht Berlin (Beschluss vom 14.3.2005 - S 38 AY 13/05 ER) und das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 15.11.2005 - L. 23 B 1008/05 AY ER) in den von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidungen bewogen, die Regelung des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB XII im Wege der lückenfüllenden Gesetzesanalogie auch für den Ausschluss von Leistungen nach § 3 AsylbLG heranzuziehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2018 - L 20 AY 4/18

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im

    Ebenso dürfte sich eine analoge Anwendung des § 22 SGB XII auf jenen Personenkreis - vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung im Hauptsachverfahren - verbieten, weil es an einer dem gesetzgeberischen Plan zuwider laufenden Regelungslücke fehlt; denn anknüpfend an die vom Gesetzgeber angelegte Systematik des AsylbLG, für bestimmte Bereiche auf Vorschriften des SGB XII zu verweisen (vgl. §§ 2, 7 Abs. 4 und 9 Abs. 4 und 5 AsylbLG), hat der Gesetzgeber im weiteren Verlauf diverse Einschränkungs- oder Ausschlusstatbestände (z.B. § 1a Nr. 1 AsylbLG), die er für notwendig hielt, jeweils gesondert innerhalb des AsylbLG geregelt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.06.2001 - 12 B 795/00 Rn. 7, zu der Vorgängervorschrift des § 26 BSHG; an einer planwidrigen Regelungslücke zweifelnd LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.09.2008 - L 8 B 32/08 AY ER Rn. 26).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2018 - L 20 AY 19/17

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im

    Ebenso dürfte sich eine analoge Anwendung des § 22 SGB XII auf jenen Personenkreis - vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung im Hauptsachverfahren - verbieten, weil es an einer dem gesetzgeberischen Plan zuwider laufenden Regelungslücke fehlt; denn anknüpfend an die vom Gesetzgeber angelegte Systematik des AsylbLG, für bestimmte Bereiche auf Vorschriften des SGB XII zu verweisen (vgl. §§ 2, 7 Abs. 4 und 9 Abs. 4 und 5 AsylbLG), hat der Gesetzgeber im weiteren Verlauf diverse Einschränkungs- oder Ausschlusstatbestände (z.B. § 1a Nr. 1 AsylbLG), die er für notwendig hielt, jeweils gesondert innerhalb des AsylbLG geregelt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.06.2001 - 12 B 795/00 Rn. 7, zu der Vorgängervorschrift des § 26 BSHG; an einer planwidrigen Regelungslücke zweifelnd LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.09.2008 - L 8 B 32/08 AY ER Rn. 26).

    Auf einen etwaigen Vertrauenstatbestand (vgl. dazu LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.09.2008 - L 8 B 32/08 AY ER Rn. 25) kann sich der Antragsteller in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht mit Erfolg berufen; denn die Antragsgegnerin hat ihn bereits vor Aufnahme der Ausbildung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm für die Zeit der Ausbildung keine Leistungen nach dem AsylbLG zustehen, und entsprechende Leistungen abgelehnt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2021 - L 20 AY 28/19

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Recht- und Verfassungsmäßigkeit des

    Ebenso dürfte sich eine analoge Anwendung des § 22 SGB XII auf jenen Personenkreis verbieten, weil es an einer dem gesetzgeberischen Plan zuwider laufenden Regelungslücke fehlt; denn anknüpfend an die vom Gesetzgeber angelegte Systematik des AsylbLG, für bestimmte Bereiche auf Vorschriften des SGB XII zu verweisen (vgl. §§ 2, 7 Abs. 4 und 9 Abs. 4 und 5 AsylbLG), hat der Gesetzgeber im weiteren Verlauf diverse Einschränkungs- oder Ausschlusstatbestände (z.B. § 1a Nr. 1 AsylbLG), die er für notwendig hielt, jeweils gesondert innerhalb des AsylbLG geregelt (vgl. zu der Vorgängervorschrift des § 26 BSHG OVG NRW vom 15.06.2001 - 12 B 795/00 Rn. 7; an einer planwidrigen Regelungslücke zweifelnd LSG Sachsen-Anhalt vom 19.09.2008 - L 8 B 32/08 AY ER Rn. 26).

    Ausgehend von der gesetzlich angelegten Systematik des AsylbLG, für einzelne Bereiche auf Vorschriften des SGB XII zu verweisen (vgl. §§ 2, 7 Abs. 4 und 9 Abs. 4 und 5 AsylbLG), hat der Gesetzgeber im weiteren Verlauf erforderlichenfalls Einschränkungs- oder Ausschlusstatbestände (z.B. § 1a Nr. 1 AsylbLG) jeweils gesondert innerhalb des AsylbLG geregelt (vgl. zu der Vorgängervorschrift des § 26 BSHG OVG NRW vom 15.06.2001 - 12 B 795/00; vgl. auch Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 19.09.2008 - L 8 B 32/08 AY ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2021 - L 20 AY 29/19

    Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG in der bis zum 31.08.2019 geltenden Fassung

    Ebenso dürfte sich eine analoge Anwendung des § 22 SGB XII auf jenen Personenkreis verbieten, weil es an einer dem gesetzgeberischen Plan zuwider laufenden Regelungslücke fehlt; denn anknüpfend an die vom Gesetzgeber angelegte Systematik des AsylbLG, für bestimmte Bereiche auf Vorschriften des SGB XII zu verweisen (vgl. §§ 2, 7 Abs. 4 und 9 Abs. 4 und 5 AsylbLG), hat der Gesetzgeber im weiteren Verlauf diverse Einschränkungs- oder Ausschlusstatbestände (z.B. § 1a Nr. 1 AsylbLG), die er für notwendig hielt, jeweils gesondert innerhalb des AsylbLG geregelt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.06.2001 - 12 B 795/00 Rn. 7, zu der Vorgängervorschrift des § 26 BSHG; an einer planwidrigen Regelungslücke zweifelnd LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.09.2008 - L 8 B 32/08 AY ER Rn. 26).
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