Rechtsprechung
   LSG Bayern, 22.09.2008 - L 8 B 684/08 SO ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,30436
LSG Bayern, 22.09.2008 - L 8 B 684/08 SO ER (https://dejure.org/2008,30436)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.09.2008 - L 8 B 684/08 SO ER (https://dejure.org/2008,30436)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. September 2008 - L 8 B 684/08 SO ER (https://dejure.org/2008,30436)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,30436) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kraftfahrzeughilfe - Notwendigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kraftfahrzeughilfe (Kfz-Hilfe) - Übernahme von Betriebskosten für ein Kraftfahrzeug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kfz-Hilfe vorwiegend als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und auch zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Augsburg, 30.09.2003 - Au 3 K 03.748
    Auszug aus LSG Bayern, 22.09.2008 - L 8 B 684/08
    Mit Bescheid vom 02.05.2003 (bestätigt vom Verwaltungsgericht B-Stadt mit Urteil vom 30.09.2003, Az.: 3 K 03.748) stellte der Antragsgegner auch die bislang noch bezahlte Betriebskostenpauschale und darüber hinaus alle weiteren Leistungen der Kfz-Hilfe ein.

    Unter Beachtung der Rechtsprechung noch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu etwa Urteil des Bayerischer Verwaltungsgerichtshofs München vom 26.07.2004, Az.: 12 B 03.2723 bzw. Verwaltungsgericht B-Stadt vom 30.09.2003, Az.: Au 3 K 03.748, m.w.N.) hat das SG zu Recht angenommen, dass, soweit die Hilfe zu anderen Zwecken als der beruflichen Eingliederung beantragt wird, diese Gründe mindestens vergleichbar gewichtig sein müssten.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 22.09.2008 - L 8 B 684/08
    Die beantragte Leistung reicht nicht in den Bereich der Existenzsicherung, für den das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Fachgerichte die Ablehnung eines Eilantrags dann nicht auf eine nur summarische Prüfung stützen können, wenn ohne die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes eine schwere Rechtsverletzung droht (Beschluss vom 12.05.2005, Az.: 1 BvR 569/05).
  • VGH Bayern, 26.07.2004 - 12 B 03.2723
    Auszug aus LSG Bayern, 22.09.2008 - L 8 B 684/08
    Unter Beachtung der Rechtsprechung noch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu etwa Urteil des Bayerischer Verwaltungsgerichtshofs München vom 26.07.2004, Az.: 12 B 03.2723 bzw. Verwaltungsgericht B-Stadt vom 30.09.2003, Az.: Au 3 K 03.748, m.w.N.) hat das SG zu Recht angenommen, dass, soweit die Hilfe zu anderen Zwecken als der beruflichen Eingliederung beantragt wird, diese Gründe mindestens vergleichbar gewichtig sein müssten.
  • LSG Sachsen, 27.06.2013 - L 3 AL 124/13

    Asperger-Syndrom; einstweilige Anordnung; Hilfen zur Teilhabe am

    Das Bayerische Landessozialgericht hat im Beschluss vom 22. September 2008 (Az.: L 8 B 684/08 SO ER) ausgeführt, dass die Prüfung der Notwendigkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 der Eingliederungshilfe-Verordnung neben der medizinisch begründeten Notwendigkeit, ein Kraftfahrzeug zu benützen, das Vorliegen weiterer Voraussetzungen verlangt.

    Es müssen hinreichend und glaubhaft Bedarfe geltend gemacht sein (Verwandtenbesuche, Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, Kirchenbesuche), die auch nicht wegen des Nachrangs der Sozialhilfeleistungen anderweitig gedeckt werden können (vgl. BayLSG, Beschluss vom 22. September 2008 - L 8 B 684/08 SO ER - FEVS 60, 475 = JURIS-Dokument Rdnr. 12; verneint bei GdB 100, Merkzeichen "G", "B" und "aG").

  • LSG Bayern, 22.07.2009 - L 8 SO 64/09
    Dem schließt sich auch der erkennende Senat an (vgl. auch Bayerisches Landessozialgericht v. 22.09.2008 Az.: L 8 B 684/08 SO ER) Nur ausnahmsweise wäre dies bei besonderen Fallkonstellationen im Hinblick auf den Gesundheitsschutz denkbar.
  • BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2056/09
    Dem schließt sich auch der erkennende Senat an (vgl. auch Bayerisches Landessozialgericht v. 22.09.2008 Az.: L 8 B 684/08 SO ER) Nur ausnahmsweise wäre dies bei besonderen Fallkonstellationen im Hinblick auf den Gesundheitsschutz denkbar.
  • SG Landshut, 23.04.2009 - S 10 SO 13/08
    Dazu gehört auch, dass die Notwendigkeit der Benutzung eines Kraftfahrzeugs ständig, nicht nur vereinzelt und gelegentlich besteht (Bayer. LSG, Beschluss vom 22.09.2008, L 8 B 684/08 SO ER, juris Rn. 9; BVerwG, a.a.O.; Bayer. VGH, a.a.O. sowie Beschluss vom 24.02.2000, 12 ZB 00.219, juris Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht