Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 8 R 153/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24574
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 8 R 153/06 (https://dejure.org/2008,24574)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.02.2008 - L 8 R 153/06 (https://dejure.org/2008,24574)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - L 8 R 153/06 (https://dejure.org/2008,24574)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,24574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Altersrente unter Berücksichtigung anderweitiger Beitragszeiten aus Beschäftigungen in einem Ghetto; Definition und Auslegung der Begriffe Ghetto und Ghetto-Aufenthalt sowie Kriterien zur Abgrenzung eines versicherungspflichtigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 8 R 153/06
    Dabei finden nach § 250 Abs. 1 SGB VI Ersatzzeiten allerdings nur dann Berücksichtigung, wenn vor Beginn der Rente zumindest ein Betrag wirksam entrichtet worden ist oder als wirksam errichtet gilt; denn Ersatzzeiten sollen nach dem Gesetzeswortlaut nur "Versicherten", das heißt Personen zugute kommen, die bereits Beitragsleistungen erbracht haben (BSG Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03 R mit weiteren Nachweisen).

    (1) Entgelt in diesem Sinn ist als ein die Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung begründendes Entgelt anzusehen (BSG, Urteil vom 07.10.2004, aaO).

    Jedoch war eine Beschäftigung, für die als Entgelt nur freier Unterhalt gewährt wurde, versicherungsfrei (§ 1227 RVO aF; BSG, Urteil vom 30.11.1983, 4 RJ 87/92; vom 07.10.2004, aaO; Mentzel/Schulz/Sitzler, Kommentar zum Versicherungsgesetz für Angestellte, 1913, § 7 Anmerkung 3; RVO mit Anmerkungen, herausgegeben von Mitgliedern des Reichsversicherungsamtes, 1930, § 1227 RVO, Anmerkung 1 ff.).

  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 75/98 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 8 R 153/06
    Anspruchsgrundlage ist daher auch im Falle der Klägerin § 35 SGB VI. Trotz Auslandswohnsitzes der Klägerin ist diese Vorschrift anwendbar (vgl. BSG Urteil vom 14.07.1999, B 13 RJ 75/98 R; BSG, Urteil vom 13.08.2001, B 13 RJ 59/00 R).

    Maßgebend hierfür sind die Kriterien, die das BSG in der so genannten Ghetto-Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 18.06.1997, 5 RJ 66/95; vom 21.04.1999, B 5 RJ 48/98 R; vom 14.07.1999, aaO) entwickelt hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2008 - L 8 RJ 139/04

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 8 R 153/06
    Der Anspruch auf Altersrente folgt nach ständiger Rechtsprechung des Senats, allein aus dem 6. Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), ohne dass das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) eine eigenständige Anspruchsgrundlage darstellen würde (vgl. hierzu mit weiteren Nachweisen Urteil des 8. Senats vom 28.01.2008, Az.: L 8 RJ 139/04).

    aa) Der erkennende Senat hält es weiterhin für erforderlich, den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZRBG beschriebenen Typus der Beschäftigung von der Zwangsarbeit nach dem Vorbild des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses abzugrenzen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 28.01.2008, Az. L 8 RJ 139/04, mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 8 R 153/06
    Glaubhaft gemacht ist eine Tatsache, wenn ihr Vorliegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen, die sich auf sämtliche verfügbaren Beweismittel erstrecken sollen, überwiegend wahrscheinlich ist, dass heißt mehr für als gegen sie spricht, wobei gewisse noch verbleibende Zweifel unschädlich sind (vgl. BSG, Beschluss vom 08.08.2001, B 9 V 23/01 B SozR - 3900 § 15 Nr. 4).
  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 8 R 153/06
    Maßgebend hierfür sind die Kriterien, die das BSG in der so genannten Ghetto-Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 18.06.1997, 5 RJ 66/95; vom 21.04.1999, B 5 RJ 48/98 R; vom 14.07.1999, aaO) entwickelt hat.
  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R

    Keine Geltung der Reichsversicherungsgesetze für Ghettoarbeit im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 8 R 153/06
    Anspruchsgrundlage ist daher auch im Falle der Klägerin § 35 SGB VI. Trotz Auslandswohnsitzes der Klägerin ist diese Vorschrift anwendbar (vgl. BSG Urteil vom 14.07.1999, B 13 RJ 75/98 R; BSG, Urteil vom 13.08.2001, B 13 RJ 59/00 R).
  • BSG, 21.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis im Ghetto -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 8 R 153/06
    Maßgebend hierfür sind die Kriterien, die das BSG in der so genannten Ghetto-Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 18.06.1997, 5 RJ 66/95; vom 21.04.1999, B 5 RJ 48/98 R; vom 14.07.1999, aaO) entwickelt hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2006 - L 13 RJ 112/04

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 8 R 153/06
    Zur Auslegung des Begriffs "Ghetto" schließt sich der Senat Inhalt und Begründung des Urteils des 13. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2006 (L 13 RJ 112/04; Sozialgerichtsbarkeit.de) an.
  • RG, 13.11.1917 - V 523/17

    Sind Lebensmittelmarken öffentliche Urkunden?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 8 R 153/06
    Ebenso wie die im Reichsgebiet während des Zweiten Weltkrieges an die dortige Bevölkerung ausgegebene Lebensmittelkarten stellten sie eine Urkunde zur Bescheinigung dar, dass der Inhaber das auf der Karte bescheinigte Lebensmittel in der dort genannten Menge erhalten durfte (vgl. Reichsgericht, Urteil vom 13.11.1917, V 523/17).
  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 9/19 R

    Begriff des Ghettos iS des ZRBG - Beschäftigung in einem Ghetto

    Unter Anlehnung an die Rechtsprechung des LSG Nordrhein-Westfalen (zB Urteile vom 15.12.2006 - L 13 RJ 112/04 - und vom 13.2.2008 - L 8 R 153/06) sei davon auszugehen, dass das Ghetto im historisch verstandenen Sinne gekennzeichnet sei durch Absonderung, Internierung und Konzentration.
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2018 - L 7 R 175/16

    Begriff des Ghettos iS des ZRBG - keine Konzentration jüdischer Menschen in einem

    Die Absonderung wird durch die Kennzeichnung mit dem Davidstern erzielt, die Konzentration erfolgt durch die Zusammenfassung der jüdischen Bevölkerung der Stadt oder der weiteren Umgebung in einem Wohnbezirk, die Internierung durch die Zuweisung bestimmter zwingender Wohnbezirke (LSG Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2006 - L 13 RJ 112/04 - juris, Rn. 32 ff; Urteil vom 13. Februar 2008 - L 8 R 153/06 - juris, Rn. 35).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2019 - L 7 R 82/17

    Zahlbarmachung von Rentenleistung nach dem ZRBG für Zeiten des Aufenthalts in

    Die Absonderung wird durch die Kennzeichnung mit dem Davidstern erzielt, die Konzentration erfolgt durch die Zusammenfassung der jüdischen Bevölkerung der Stadt oder der weiteren Umgebung in einem Wohnbezirk, die Internierung durch die Zuweisung bestimmter zwingender Wohnbezirke (LSG Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2006 - L 13 RJ 112/04 - juris, Rn. 32 ff; Urteil vom 13. Februar 2008 - L 8 R 153/06 - juris, Rn. 35).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.09.2018 - L 7 R 152/16

    Begriff des Ghettos iS des ZRBG - keine Konzentration jüdischer Menschen in einem

    Die Absonderung wird durch die Kennzeichnung mit dem Davidstern erzielt, die Konzentration erfolgt durch die Zusammenfassung der jüdischen Bevölkerung der Stadt oder der weiteren Umgebung in einem Wohnbezirk, die Internierung durch die Zuweisung bestimmter zwingender Wohnbezirke (LSG Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2006 - L 13 RJ 112/04 - juris, Rn. 32 ff; Urteil vom 13. Februar 2008 - L 8 R 153/06 - juris, Rn. 35).
  • SG Berlin, 15.05.2019 - S 11 R 198/17

    "Ghetto" iS des § 1 ZRBG als unbestimmter Rechtsbegriff - Lebensverhältnisse der

    Die Absonderung wird durch die Kennzeichnung mit dem Davidstern erzielt, die Konzentration erfolgt durch die Zusammenfassung der jüdischen Bevölkerung der Stadt oder der weiteren Umgebung in einem Wohnbezirk, die Internierung durch die Zuweisung bestimmter zwingender Wohnbezirke (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Dezember 2006 - L 13 RJ 112/04 -, Rn. 32 ff. zitiert nach Juris, Urteil vom 13. Februar 2008 - L 8 R 153/06 -, Rn. 35 zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht