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LSG Bayern, 06.12.2018 - L 8 SF 186/17 |
Verfahrensgang
- LSG Bayern, 06.12.2018 - L 8 SF 186/17
- BSG, 23.05.2019 - B 10 ÜG 2/19 BH
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Bayern, 06.12.2018 - L 8 SF 185/17
Entschädigungsklagen in der Sozialgerichtsbarkeit
Am 12.12.2017 erklärte der Kläger (unter dem Aktenzeichen L 8 SF 186/17 EK), dass er eine Verfahrensverzögerung.Der Kläger hat erstmals mit Schriftsatz vom 11.12.2017 (zum Verfahren L 8 SF 186/17 EK) vorgebracht, am 25.04.2016 eine Verzögerungsrüge im Verfahren S 13 AS 3025/13 erhoben zu haben und auf Aufforderung eine entsprechende Verzögerungsrüge vorgelegt.
Die vom Kläger mit Schreiben vom 11.12.2017 (unter dem AZ L 8 SF 186/17 EK) angeführten Schreiben, vom 18.01.2016 (Berufung), vom 18.01.2016 im Befangenheitsantrag (S 29 AS 1115/16 AB) und vom 04.01.2017 im Verfahren S 46 AS 183/17 ER enthalten zwar Äußerungen über die Verfahrensdauer ("Richterin hat mehr als genug Zeit zur ordnungsgemäßen Prüfung der Unterlagen", "Übersendung der Akten an Sozialgericht (...) schon vor mehr als zwei Jahren", "Gerichtsverfahren können mehr als vier Jahre dauern"), diese sind jedoch nicht dergestalt formuliert, dass eine Verzögerungsrüge i. S. d. § 198 Abs. 3 GVG angenommen werden könnte.
- BSG, 23.05.2019 - B 10 ÜG 2/19 BH
Entschädigung wegen einer überlangen Verfahrensdauer
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts ( L 8 SF 186/17 EK) vom 6. Dezember 2018 Prozesskostenhilfe zu gewähren und Rechtsanwältin S. H. aus M. beizuordnen, wird abgelehnt.