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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2015 - L 8 SO 177/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,24775
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2015 - L 8 SO 177/15 B ER (https://dejure.org/2015,24775)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.08.2015 - L 8 SO 177/15 B ER (https://dejure.org/2015,24775)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. August 2015 - L 8 SO 177/15 B ER (https://dejure.org/2015,24775)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Persönliche Assistenz für Kindergartenkind mit Erdnussallergie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilrechtsschutz um die vorläufige Kostenübernahme einer Kleinkindbetreuung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Persönliche Assistenz für Kindergartenkind mit Erdnussallergie

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Persönliche Assistenz für Kindergartenkind mit Erdnussallergie

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Persönliche Assistenz für Kindergartenkind mit Erdnussallergie

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Persönliche Assistenz für Kind mit Erdnussallergie in Kita

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Assistenz für Kind mit Erdnussallergie

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kind mit Erdnussallergie erhält persönliche Assistenz für den Kindergarten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kindergartenkind mit Erdnussallergie hat Anspruch auf Kostenübernahme für persönliche Assistenz - Schwere Nahrungsmittelallergie ist insbesondere bei Kindern regelmäßig als Behinderung anzusehen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Assistenz für den Besuch eines Kindergartens bei schwerer Nahrungsmittelallergie

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2013 - L 9 SO 211/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2015 - L 8 SO 177/15
    Auch wenn es sich hier nicht um heilpädagogische Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder handelt (§ 55 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX), können Leistungen für den Einsatz eines Integrationshelfers zum Zwecke des Kindergartenbesuchs gleichwohl über die "Auffangnorm" des § 55 Abs. 2 SGB IX beansprucht werden (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. August 2013 - L 9 SO 211/13 B ER - juris Rn. 7).

    In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass der Kindergarten D. in E. eine zusätzliche Assistenzkraft de facto nicht vorhält und der Antragsteller nicht ohne Weiteres in der Lage ist, durch ein - ggf. zivilrechtliches - Vorgehen (z.B. aus dem Betreuungsvertrag) gegen den Träger des Kindergartens, der nach Auffassung des Antragsgegners zu 1. an sich die Zusatzkosten zu tragen habe, die Stellung einer (weiteren) Assistenzkraft durchzusetzen (so auch in einem vergleichbaren Fall LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. August 2013 - L 9 SO 211/13 B ER - juris Rn. 14).

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2015 - L 8 SO 177/15
    Nicht ein Funktionsdefizit, sondern die Auswirkung der Beeinträchtigung auf die Teilhabemöglichkeit ist maßgebend (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 5 C 19.08

    Geistige Behinderung; Eingliederungshilfe; Erstattungsanspruch; Jugendhilfe,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2015 - L 8 SO 177/15
    Dabei beinhalten § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII und der hier einschlägige § 55 Abs. 2 SGB IX, wie das Wort "insbesondere" zeigt, einen lediglich beispielhaften, offenen Leistungstatbestand, nach dem auch andere, nicht ausdrücklich in § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII oder § 55 Abs. 2 SGB IX genannte Maßnahmen in Betracht kommen, sofern sie geeignet und erforderlich sind, die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen (Senatsurteil vom 26. Juni 2014 - L 8 SO 147/10 - juris Rn. 29; vgl. auch BSG, Urteil vom 24. März 2009 - B 8 SO 29/07 R - juris Rn. 20 m.w.N.; so nach altem Recht schon BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 5 C 19/08 - juris Rn. 14).
  • BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R

    Abgrenzung Sozial- und Jugendhilfe - Leistungen für alleinerziehende geistig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2015 - L 8 SO 177/15
    Dabei beinhalten § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII und der hier einschlägige § 55 Abs. 2 SGB IX, wie das Wort "insbesondere" zeigt, einen lediglich beispielhaften, offenen Leistungstatbestand, nach dem auch andere, nicht ausdrücklich in § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII oder § 55 Abs. 2 SGB IX genannte Maßnahmen in Betracht kommen, sofern sie geeignet und erforderlich sind, die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen (Senatsurteil vom 26. Juni 2014 - L 8 SO 147/10 - juris Rn. 29; vgl. auch BSG, Urteil vom 24. März 2009 - B 8 SO 29/07 R - juris Rn. 20 m.w.N.; so nach altem Recht schon BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 5 C 19/08 - juris Rn. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2014 - L 8 SO 147/10

    Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe für den Betreuungsaufwand in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2015 - L 8 SO 177/15
    Dabei beinhalten § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII und der hier einschlägige § 55 Abs. 2 SGB IX, wie das Wort "insbesondere" zeigt, einen lediglich beispielhaften, offenen Leistungstatbestand, nach dem auch andere, nicht ausdrücklich in § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII oder § 55 Abs. 2 SGB IX genannte Maßnahmen in Betracht kommen, sofern sie geeignet und erforderlich sind, die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen (Senatsurteil vom 26. Juni 2014 - L 8 SO 147/10 - juris Rn. 29; vgl. auch BSG, Urteil vom 24. März 2009 - B 8 SO 29/07 R - juris Rn. 20 m.w.N.; so nach altem Recht schon BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 5 C 19/08 - juris Rn. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2015 - L 8 SO 197/12

    Anspruch des behinderten Schulkindes auf Bewilligung einer Maßnahme zur Erlangung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2015 - L 8 SO 177/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt dieser Vorbehalt das Vorhandensein (mindestens) einer Alternative zur Bedarfsdeckung voraus, die dem Hilfeberechtigten auch zumutbar sein muss (vgl. jüngst Senatsurteil vom 23. Juli 2015 - L 8 SO 197/12 - Müller-Grune in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, Rn. 33 m.w.N.), was nach den obigen Ausführungen nicht der Fall ist.
  • SG Fulda, 25.01.2017 - S 7 SO 78/16

    Sozialhilfe (SGB XII)

    Entscheidend ist mithin nicht, in welchem Umfang ein Funktionsdefizit vorliegt, sondern wie sich die Beeinträchtigung auf die Teilhabemöglichkeit auswirkt (BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R, juris, Rn. 19; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.08.2015 - L 8 SO 177/15 B ER, juris, Rn. 17).
  • SG Fulda, 28.01.2016 - S 7 SO 55/15

    Ein behindertes Kind hat einen Anspruch auf eine persönliche Assistenz bei den

    Der Besuch eines Kindergartens stellt - insbesondere für ein behindertes Kind - einen wesentlichen Beitrag zur frühkindlichen Entwicklung dar (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.08.2015 - L 8 SO 177/15 B ER, [...], Rn. 21), was nicht zuletzt auch aus den §§ 1, 22 SGB VIII sowie aus § 26 des hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) folgt.

    Entscheidend ist mithin nicht, in welchem Umfang ein Funktionsdefizit vorliegt, sondern wie sich die Beeinträchtigung auf die Teilhabemöglichkeit auswirkt (BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R, [...], Rn. 19; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.08.2015 - L 8 SO 177/15 B ER, [...], Rn. 17).

    Leistungen für den Einsatz eines Integrationshelfers zum Zwecke des Kindergartenbesuchs können daher über die Auffangnorm des § 55 Abs. 2 SGB IX beansprucht werden (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.08.2015 - L 8 SO 177/15 B ER, [...], Rn. 18, m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 79/14

    Brille; Down-Syndrom; Eigenanteil; EVS 2008; Gläserkorrektion; Hilfsmittel;

    Entscheidend ist mithin nicht, in welchem Umfang ein Funktionsdefizit vorliegt, sondern wie sich die Beeinträchtigung auf die Teilhabemöglichkeit auswirkt (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 27. August 2015 - L 8 SO 177/15 B ER - juris Rn. 17).
  • LSG Hessen, 25.04.2016 - L 4 SO 227/15

    Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für eine Teilhabeassistenz

    Dieser Vorbehalt setzt das Vorhandensein mindestens einer Alternative zur Bedarfsdeckung voraus, die dem Hilfeberechtigten auch zumutbar sein muss (vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. August 2015, L 8 SO 177/15 B ER, Juris Rn. 27 m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2018 - L 8 SO 79/14
    Entscheidend ist mithin nicht, in welchem Umfang ein Funktionsdefizit vorliegt, sondern wie sich die Beeinträchtigung auf die Teilhabemöglichkeit auswirkt (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 27. August 2015 - L 8 SO 177/15 B ER - juris Rn. 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2018 - L 4 KR 1746/18

    Krankenversicherung - Sozialhilfe - Kind - vorläufiger Anspruch auf Begleitung

    Leistungen nach § 55 Abs. 2 SGB IX umfassen auch Leistungen der Eingliederungshilfe zum Zweck des Kindergartenbesuches (z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. August 2015 - L 8 SO 177/15 B ER - juris, Rn. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.10.2018 - L 7 SO 3150/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - einstweilige

    Leistungen für den Einsatz eines Integrationshelfers zum Zwecke des Kindergartenbesuchs können daher über die Auffangnorm des § 55 Abs. 2 SGB IX a.F. beansprucht werden (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.08.2015 - L 8 SO 177/15 B ER - juris Rdnr. 18 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2022 - L 9 SO 360/20

    Versorgung mit Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen

    Der Senat hatte daher nicht zu prüfen, ob die Anschaffung des Therapiestuhls für den Besuch einer Kita eine vermögensprivilegierende Hilfe nach § 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB XII (idF bis zum 31.12.2019) darstellte (bejahend für einen Integrationshelfer in der Kita LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 27.08.2015 - L 8 SO 177/15 B ER; siehe auch Beschluss des Senats vom 12.09.2018 - L 9 SO 506/18 B ER).
  • SG Aurich, 25.07.2016 - S 13 SO 47/16

    Streitigkeiten nach dem SGB XII Keine Streitsachengebührenfestsetzung

    (vgl. Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.08.2015 - L 8 SO 177/15 B ER; LSG NRW, Beschluss vom 27.08.2013 - L 9 SO 211/13 B ER zitiert nach juris).
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