Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 8 SO 49/14 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 86b Abs 2 S 2 SGG, § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12, § 12 Nr 1 BSHG§47V
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Integrationshelfer als Begleitperson für den Schulweg - kein Anspruch auf Schülerbeförderung - Besuch einer privaten Ersatzschule außerhalb des Schulbezirks - einstweiliger Rechtsschutz
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Integrationshelfer als Begleitperson für den Schulweg - kein Anspruch auf Schülerbeförderung - Besuch einer privaten Ersatzschule außerhalb des Schulbezirks - einstweiliger Rechtsschutz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Übernahme der Kosten für die Begleitung durch einen Integrationshelfer während des Schulweges im Rahmen von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren bei dem Besuch einer privaten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Übernahme der Kosten für die Begleitung durch einen Integrationshelfer während des Schulweges im Rahmen von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren bei dem Besuch einer privaten ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Integrationshelfer als Begleitperson für den Schulweg
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Integrationshelfer als Begleitperson für den Schulweg
Verfahrensgang
- SG Halle, 02.10.2014 - S 29 SO 120/14
- LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 8 SO 49/14 B ER
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- VG Osnabrück, 26.03.2014 - 6 A 184/13
Feuerwehr; Kosten; GoA; Geschäftsführung ohne Auftrag; freiwillige Leistung
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 8 SO 49/14
Hiergegen wurde ebenfalls Klage erhoben (Az. 6 A 184/13). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2013 - 3 L 675/12
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schülerbeförderung
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 8 SO 49/14
Eine Ausnahmegenehmigung im Sinne von § 41 Abs. 1 Satz 3 SchulG LSA stelle keine Anordnung im Sinne des § 71 Abs. 2 Satz 5 SchulG LSA dar, die nach Maßgabe der Rechtsprechung (vgl. OVG für das Land Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. April 2013 - 3 L 675/12 - juris) Voraussetzung für eine Erstattung seiner Schülerbeförderungskosten sei. - OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2010 - 3 M 313/09
Umfang des Anspruchs auf Schülerbeförderung zu privaten Ersatzschulen
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 8 SO 49/14
Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt vom 11. Februar 2010 (Az. 3 M 313/09) wurde der B. als Träger der Schülerbeförderung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Ast. vorläufig im Schuljahr 2009/2010 schultäglich unter zumutbaren Bedingungen von seinem Wohnort in N. an die M.-Grundschule als Ersatzschule mit besonderer pädagogischer Bedeutung und zurück zu befördern oder seinen Eltern die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.
- SG Karlsruhe, 28.11.2014 - S 1 SO 515/14
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 8 SO 49/14
Soweit sich Eltern entschließen, ein anderes Bildungsangebot zu nutzen, sind die finanziellen Folgen insoweit von ihnen selbst zu tragen (vgl. Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 28. November 2014 - S 1 SO 515/14 - juris, RdNr. 20, im Anschluss an Sächsisches OVG, Beschluss vom 10. September 2010 - 2 B 238/10 - juris). - OVG Sachsen, 10.09.2010 - 2 B 238/10
Einstweilige Anordnung, Schülerbeförderung, nächstgelegene Schule, staatlich …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 8 SO 49/14
Soweit sich Eltern entschließen, ein anderes Bildungsangebot zu nutzen, sind die finanziellen Folgen insoweit von ihnen selbst zu tragen (vgl. Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 28. November 2014 - S 1 SO 515/14 - juris, RdNr. 20, im Anschluss an Sächsisches OVG, Beschluss vom 10. September 2010 - 2 B 238/10 - juris). - BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 8 SO 49/14
Im Rahmen der Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung ist nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-VO zur Gewährleistung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht auch das Erreichen der Schule zu ermöglichen (vgl. zur Abgrenzung der ergänzenden Leistungen zum Kernbereich der pädagogischen Arbeit: Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 10/11 R - juris, RdNr. 16).
- LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - …
Denn abgesehen davon, dass gerade keine bindende Zuweisung des Klägers zur K.-B.-Schule erfolgt ist, verfängt die Argumentation des SG (ihm folgend LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. April 2015 - L 8 SO 49/14 B ER - ) auch deswegen nicht, weil sich der zur Stützung seiner Auffassung herangezogene Beschluss des OVG Niedersachen vom 10. September 2010 - 2 B 238/19 - (juris) allein mit Schülerbeförderungskosten nach Satzungsrecht befasst hat. - LSG Sachsen-Anhalt, 19.12.2017 - L 8 SO 46/17
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - …
Dies sei unabhängig von der Frage zu beurteilen, welcher Leistungsträger grundsätzlich für den Transport von Schülern zuständig sei (Hinweis auf den Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt vom 20. April 2015 - L 8 SO 49/14 B ER -, juris).Bei der Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe für die Schulwege handelt es sich um eine eigenständige Leistung (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. April 2015 - L 8 SO 49/14 B ER -, juris, RdNr. 30).
- SG Köln, 04.03.2020 - S 29 SO 245/16 Im Rahmen der Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung ist nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-VO zur Gewährleistung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht auch das Erreichen der Schule zu ermöglichen (s. LSG Sachsen-Anhalt vom 20.04.2015 - L 8 SO 49/14 B ER; vgl. zur Abgrenzung der ergänzenden Leistungen zum Kernbereich der pädagogischen Arbeit: BSG vom 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R).
Die Frage der Kostentragung für die Schülerbeförderung ist in Bezug auf die Frage der "nächstgelegenen" Schule abschließend der Entscheidung des Trägers der Schülerbeförderung nach Maßgabe der Entscheidung der Schulverwaltung zugewiesen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt vom 20.04.2015 - L 8 SO 49/14 B ER m.w.N.).
- VG München, 26.04.2016 - M 3 K 14.4113
Schulwegkosten - mit behindertengerechtem Fahrzeug
Die Prüfung der Beförderungskosten richtet sich hier, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 14.05.2014 (…7 B 14.24, Rn. 27) festgestellt hat, auch unstreitig gegen den Aufgabenträger des Schülerbeförderungsrechts und nicht gegen den Aufgabenträger der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (zum Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe, s. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.04.2015 - Az. L 8 SO 49/14 B ER).