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   LSG Baden-Württemberg, 21.07.2006 - L 8 VJ 847/04   

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https://dejure.org/2006,29633
LSG Baden-Württemberg, 21.07.2006 - L 8 VJ 847/04 (https://dejure.org/2006,29633)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.07.2006 - L 8 VJ 847/04 (https://dejure.org/2006,29633)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juli 2006 - L 8 VJ 847/04 (https://dejure.org/2006,29633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anerkennung eines Impfschadens bei Abweichung von den AHP-Grundsätzen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2006 - L 8 VJ 847/04
    Allerdings müssen die Impfung, die Schädigung durch die Impfung in Form eines über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden Gesundheitsschadens (vgl. § 52 Abs. 1 Satz 1 BSeuchG) bzw. einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (vgl. § 2 Nr. 11 IfSG) und der verbliebene Schaden (anhaltende Gesundheitsstörung) voll bewiesen sei (BSG 19.03.1986 - 9a RVi 2/84 - SozR 3850 § 51 Nr. 9).

    Der Vollbeweis setzt voraus, dass die Tatbestandsmerkmale mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, die ernste, vernünftige Zweifel ausschließt, erwiesen sind (BSG 19.03.1986 - 9a RVi 2/84 - SozR 3850 § 51 Nr. 9).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2006 - L 8 VJ 847/04
    War die Krankheitsanlage von überragender Bedeutung, so ist die naturwissenschaftliche Ursache nicht als wesentlich anzusehen und scheidet als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts aus; sie ist dann bloß eine so genannte Gelegenheitsursache (so BSG 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und BSG 02.05.2001 - B 2 U 18/00 R - HVBG-INFO 2001, 1713-1720 zum Recht der gesetzlichen Unfallversicherung).
  • BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R

    Impfung - Impfschaden - öffentliche Impfempfehlung - Bekanntmachung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2006 - L 8 VJ 847/04
    Für die Zeit danach sind der Entscheidung die allerdings insoweit im Wesentlichen inhaltsgleichen Vorschriften des IfSG zu Grunde zu legen (BSG 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 - Breith 2006, 140).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2006 - L 8 VJ 847/04
    Eine Krankheitsanlage war von überragender Bedeutung, wenn sie so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die (naturwissenschaftliche) Verursachung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern jedes alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinungen verursacht hätte (BSGE 62, 220, 222 f = SozR 2200 § 589 Nr. 10 S 30).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 18/00 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - wesentliche Mitursache -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2006 - L 8 VJ 847/04
    War die Krankheitsanlage von überragender Bedeutung, so ist die naturwissenschaftliche Ursache nicht als wesentlich anzusehen und scheidet als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts aus; sie ist dann bloß eine so genannte Gelegenheitsursache (so BSG 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und BSG 02.05.2001 - B 2 U 18/00 R - HVBG-INFO 2001, 1713-1720 zum Recht der gesetzlichen Unfallversicherung).
  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90

    Unfallfremde Gesundheitsstörung infolge zusätzlicher Mitbehandlung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2006 - L 8 VJ 847/04
    Denn als im Sinne des Sozialrechts ursächlich und rechtserheblich werden nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (stRspr: BSGE 1, 72, 76; 1, 150, 156 f; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 13).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2006 - L 8 VJ 847/04
    Denn als im Sinne des Sozialrechts ursächlich und rechtserheblich werden nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (stRspr: BSGE 1, 72, 76; 1, 150, 156 f; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 13).
  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2006 - L 8 VJ 847/04
    Denn als im Sinne des Sozialrechts ursächlich und rechtserheblich werden nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (stRspr: BSGE 1, 72, 76; 1, 150, 156 f; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 13).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R

    Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie

    Der erkennende Senat hält es für unzulässig, eine Versorgung nach dem IfSG an Anforderungen scheitern zu lassen, die im Zeitpunkt der Impfung nicht erfüllt zu werden brauchten und im nachhinein nicht mehr erfüllt werden können (vgl dazu Thüringer LSG Urteil vom 20.3.2003 - L 5 VJ 624/01 - juris RdNr 32; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.7.2006 - L 8 VJ 847/04 - juris RdNr 40) .
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2009 - L 6 VJ 3978/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Restitutionsklage

    das Verfahren L 8 VJ 847/04 wieder aufzunehmen, das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21.07.2006 aufzuheben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts K. vom 20.01.2004 zurückzuweisen.

    Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Wiederaufnahme und Fortsetzung des unter dem Aktenzeichen L 8 VJ 847/04 geführten und rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens.

  • LSG Saarland, 27.05.2008 - L 5 VJ 10/04

    Impfschadensrecht - Impfschaden - Säugling - Mehrfachimpfung - cerebrales

    Beruht der Ausbruch eines Leidens, wie vorliegend die therapieresistente Grand-Mal-Epilepsie, auf mehreren Ursachen, also einerseits der Impfung und andererseits einer Krankheitsanlage, so ist die Impfung wesentlich, solange die Krankheitsanlage nicht von überragender Bedeutung war (BSG, Urteil vom 12. April 2005, B 2 U 27/04; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juli 2006, L 8 VJ 847/04).
  • SG Karlsruhe, 23.11.2010 - S 4 VJ 6010/07

    Impfschadensrecht - Impfschaden - Kausalität - Theorie der wesentlichen Bedingung

    Sie gilt auch im Recht der Impfschadenentschädigung (vgl. nur Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juli 2006, L 8 VJ 847/04, JURIS Rn. 34 und Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. Juni 2007, L 4 VJ 3/04, JURIS Rn. 27 f.).
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