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   LSG Thüringen, 20.06.2008 - L 9 AS 1/08 ER   

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https://dejure.org/2008,16021
LSG Thüringen, 20.06.2008 - L 9 AS 1/08 ER (https://dejure.org/2008,16021)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 20.06.2008 - L 9 AS 1/08 ER (https://dejure.org/2008,16021)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - L 9 AS 1/08 ER (https://dejure.org/2008,16021)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, fehlender Anordnungsgrund, Zumutbarkeit des Abwartens der Entscheidung im Hauptsacheverfahren, Gestattung der Gewährung von Leistungen für die Vergangenheit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.06.2008 - L 9 AS 1/08
    Eine analoge Anwendung der zitierten Vorschrift ist im Rahmen des SGB II wegen der spezifischen Besonderheiten auf diesem Rechtsgebiet nicht möglich (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 -Az.: B 7 b AS 14/06 R, nach juris).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.06.2008 - L 9 AS 1/08
    Nach dem Urteil des BSG vom 27. Februar 2008 - Az.: B 14/11 b AS 15/07 R sind die Kosten für die Warmwasseraufbereitung aus dem Regelsatz zu decken.
  • LSG Hamburg, 11.01.2007 - L 5 B 531/06

    Annahme eines wesentlichen Nachteils nach § 86b Abs. 2 S. 2 SGG im

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.06.2008 - L 9 AS 1/08
    Dies ergibt sich zum einen aus der Sanktionsregelung des § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II, wonach der Gesetzgeber die Absenkung der Regeleistung um 30 v. H. für einen gewissen Zeitraum anordnet, zum anderen aus § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB II. Danach ist ein nach § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II im Einzelfall zur Deckung eine unabweisbaren Bedarfs gewährtes Darlehen durch monatliche Aufrechnung in Höhe von bis zu 10 v. H. der an den Hilfebedürftigen zu zahlenden Regelleistung zu tilgen (vgl. Landessozialgericht (LSG) Hamburg, Beschluss vom 11. Januar 2007 - Az.: L 5 B 531/06 ER AS und Sächsisches LSG, Beschluss vom 24. Oktober 2006 -Az.: L 3 B 158/06 AS-ER, beide nach juris).
  • LSG Thüringen, 17.01.2008 - L 9 AS 1049/07

    Bewilligung höherer Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.06.2008 - L 9 AS 1/08
    Dies ist dann der Fall, wenn bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache Fakten zum Nachteil des Rechtsschutzsuchenden geschaffen werden, die irreparabel sind oder sich durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht ausreichend rückgängig machen lassen (vgl. den Senatsbeschluss vom 17. Januar 2008 -Az.: L 9 AS 1049/07 ER, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juli 2007 -Az.: L 28 B 1040/07 AS ER und Verwaltungsgericht (VG) München, Beschluss vom 22. Januar 2007 -Az.: M 15 E 06.4471, beide nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2007 - L 28 B 1040/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einstweilige Anordnung - Leistungen für die

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.06.2008 - L 9 AS 1/08
    Dies ist dann der Fall, wenn bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache Fakten zum Nachteil des Rechtsschutzsuchenden geschaffen werden, die irreparabel sind oder sich durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht ausreichend rückgängig machen lassen (vgl. den Senatsbeschluss vom 17. Januar 2008 -Az.: L 9 AS 1049/07 ER, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juli 2007 -Az.: L 28 B 1040/07 AS ER und Verwaltungsgericht (VG) München, Beschluss vom 22. Januar 2007 -Az.: M 15 E 06.4471, beide nach juris).
  • VG München, 22.01.2007 - M 15 E 06.4471
    Auszug aus LSG Thüringen, 20.06.2008 - L 9 AS 1/08
    Dies ist dann der Fall, wenn bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache Fakten zum Nachteil des Rechtsschutzsuchenden geschaffen werden, die irreparabel sind oder sich durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht ausreichend rückgängig machen lassen (vgl. den Senatsbeschluss vom 17. Januar 2008 -Az.: L 9 AS 1049/07 ER, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juli 2007 -Az.: L 28 B 1040/07 AS ER und Verwaltungsgericht (VG) München, Beschluss vom 22. Januar 2007 -Az.: M 15 E 06.4471, beide nach juris).
  • SG Hildesheim, 25.03.2010 - S 54 AS 963/09

    Unterbreitung eines konkreten Mietangebots zur Prüfung der Angemessenheit der

    Die hiergegen zum LSG Niedersachsen-Bremen erhobene Beschwerde blieb ebenfalls ohne Erfolg, vgl. Beschluss des 9. Senates vom 11.02.2008 - L 9 AS 1/08 ER -.

    Hierzu hat der 9. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Beschluss vom 11.02.2008 (a.a.O.) überzeugend ausgeführt:.

  • LSG Thüringen, 01.12.2008 - L 9 B 146/07

    Vorliegen eines Anordnungsgrundes bei einer geringfügigen Unterschreitung des

    Dies ergibt sich zum einen aus der Sanktionsregelung des § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II, wonach der Gesetzgeber die Absenkung der Regelleistung um 30 v. H. für einen gewissen Zeitraum anordnet, insbesondere aber aus § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB II. Danach ist ein nach § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II im Einzelfall zur Deckung eines unabweisbaren Bedarfs gewährtes Darlehen durch monatliche Aufrechnung in Höhe bis zu 10 v. H. der an den Hilfebedürftigen zu zahlenden Regelleistung zu tilgen (vgl. den Senatsbeschluss vom 20. Juni 2008 - Az.: L 9 AS 1/08 ER sowie Landessozialgericht (LSG) Hamburg, Beschluss vom 11. Januar 2007 - Az.: L 5 B 531/06 ER AS und Sächsisches LSG, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - Az ...: L 3 B 158/06 AS-ER, beide nach juris).
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