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   LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 479/17   

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https://dejure.org/2020,46660
LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 479/17 (https://dejure.org/2020,46660)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.11.2020 - L 9 AS 479/17 (https://dejure.org/2020,46660)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. November 2020 - L 9 AS 479/17 (https://dejure.org/2020,46660)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 103 SGG
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Hausgrundstück - Nichtberücksichtigung der Tilgungsraten auf ein Immobiliendarlehen als Unterkunftsbedarf - Nichtvorliegen eines Ausnahmefalles - sozialgerichtliches Verfahren - Untersuchungsmaxime

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 495/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 479/17
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten beider Instanzen sowie der beigezogenen Verwaltungsakte des Beklagten und der beigezogenen Akten aus den zwischen den Beteiligten beim SG geführten Verfahren S 4 AS 872/13, S 4 AS 1771/13 und S 9 AS 896/14 und dem beim Senat geführten Berufungsverfahren L 9 AS 495/17 Bezug genommen.

    Insoweit wird auf das Senatsurteil vom 17.11.2020 - L 9 AS 495/17 - Bezug genommen.

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 49/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstands -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 479/17
    Erklärungen über die tatsächlichen Grundlagen des Rechtsstreits, wie die Angaben zu den geltend gemachten Kosten der Unterkunft, entbinden Verwaltung und Gerichte von weiteren Ermittlungen, wenn weitere oder abweichende Tatsachen, die für die Entscheidung von Bedeutung wären, nicht ersichtlich sind (im Anschluss an BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 49/14 R -).

    Denn Erklärungen über die tatsächlichen Grundlagen des Rechtsstreits entbinden Verwaltung und Gerichte von weiteren Ermittlungen, wenn Anhaltspunkte für weitere oder abweichende Tatsachen, die für die Entscheidung von Bedeutung wären, nicht ersichtlich sind (BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 49/14 R -, Juris m. w. N.).

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 479/17
    Als Ausnahmefall habe das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 18.06.2008 (B 14/11b AS 67/06 R) die Konstellation geschildert, dass es sich zum einen um langjährig bewohntes und schon fast abbezahltes Wohnungseigentum handle, also nur noch eine Restschuld abzutragen sei, und zum anderen die Kosten in Form von Tilgungsleistungen zur Erhaltung des Wohneigentums unvermeidbar seien, der Hilfebedürftige also unzumutbare Anstrengungen nachweise, eine Stundung oder Reduzierung der Tilgungsraten beim Kreditgeber erfolglos zu erreichen versucht habe und der Verlust der Immobilie drohe.
  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 14/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme von Tilgungsleistungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 479/17
    Die Leistungen nach dem SGB II sind auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt und sollen nicht der Vermögensbildung dienen (BSG, Urteil vom 16.02.2012 - B 4 AS 14/11 R -, Juris Rn. 23 unter Hinweis auf BSG, Urteil 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R -, Juris m. w. N.).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Berücksichtigung von Tilgungsraten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 479/17
    Die Leistungen nach dem SGB II sind auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt und sollen nicht der Vermögensbildung dienen (BSG, Urteil vom 16.02.2012 - B 4 AS 14/11 R -, Juris Rn. 23 unter Hinweis auf BSG, Urteil 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R -, Juris m. w. N.).
  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 26/18 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbedarf - selbst

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 479/17
    So hat das BSG beispielsweise mit Urteil vom 12.12.2019 (- B 14 AS 26/18 -, Juris) in Bezug auf eine Klägerin, die zwar anwaltlich vertreten nur für sich alleine Klage erhoben hatte, aber im streitigen Zeitraum in Bedarfsgemeinschaft mit zwei minderjährigen Kindern wohnte, nochmals bestätigt, dass zu den - im Rahmen der Angemessenheit - anzuerkennenden Aufwendungen für die Unterkunft im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II bei Eigenheimen insbesondere die zu dessen Finanzierung geleisteten Schuldzinsen zählen, dem Grundsatz nach jedoch nicht Tilgungsleistungen.
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 479/17
    Eine Beschränkung des Streitgegenstands auf die Höhe der Bedarfe für Unterkunft und Heizung ist zulässig (stRspr.; siehe Bundessozialgericht , Urteil vom 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R -, Juris und Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R -, Juris).
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 479/17
    Eine Beschränkung des Streitgegenstands auf die Höhe der Bedarfe für Unterkunft und Heizung ist zulässig (stRspr.; siehe Bundessozialgericht , Urteil vom 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R -, Juris und Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R -, Juris).
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 5/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 479/17
    Grundsätzlich sind alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (BSG, Urteil vom 10.02.2010 - B 4 AS 5/09 R -, Juris Rn. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 495/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Wegen der Höhe dieser Leistungen war ein weiteres Berufungsverfahren beim Senat anhängig, mit dem die Klägerinnen noch die Übernahme der monatlichen Tilgungszahlungen auf die beiden Darlehen als Kosten der Unterkunft begehrten (vgl. Senatsurteil vom 17.11.2020 - L 9 AS 479/17 -).
  • BSG, 25.05.2021 - B 14 AS 427/20 B

    Anerkennung von Tilgungsleistungen als Bedarf für Unterkunft Grundsatzrüge im

    Der Antrag der Klägerin, ihr zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 17. November 2020 - L 9 AS 479/17 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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