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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08 KR ER   

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https://dejure.org/2008,3186
LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08 KR ER (https://dejure.org/2008,3186)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.12.2008 - L 9 B 192/08 KR ER (https://dejure.org/2008,3186)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2008 - L 9 B 192/08 KR ER (https://dejure.org/2008,3186)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB V § 217f; SGB V § 35 Abs. 7; SGG § 86b Abs. 2
    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Festbetragsfestsetzung für Arzneimittel, Parteiwechsel, Spitzenverband Bund der Krankenkassen

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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 34/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Änderung der materiell-rechtlichen Vorgaben -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08
    Für sämtliche anstehenden Entscheidungen - unter Einschluss von Nebenentscheidungen zu bereits getroffenen Entscheidungen (z.B. zu den Kosten) - sind ausschließlich die nunmehr zuständigen Behörden verantwortlich (BSG, Urteil vom 9. April 2008, - B 6 KA 34/07 R -, zitiert nach juris).
  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/07 R

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08
    Prozessuale Folge dieses Wechsels in der Behördenzuständigkeit ist zumindest bei kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen ein Parteiwechsel kraft Gesetzes, da mit diesen Klagen in der Regel ein auch in die Zukunft gerichtetes Begehren verfolgt wird und maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in diesen Fällen die letzte mündliche Verhandlung ist (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 5. Juli 2007, - B 9/9a SB 2/07 R - veröffentlicht unter www.bundessozialgericht.de; SozR 4-1500 § 57 Nr. 2 m.w.N.).
  • BSG, 18.07.2007 - B 12 P 4/06 R

    Zuständigkeit - Durchführung - Pflegeversicherung bei Deutscher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08
    Hiervon ist jedoch im Falle der Funktionsnachfolge eine Ausnahme zu machen (im Ergebnis ebenso: BSG SozR 4-3300 § 55 Nr. 1), da sie zu einer ersetzenden Zuständigkeitsverlagerung führt, wie der vorliegende Rechtsstreit anschaulich belegt.
  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/06 R

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08
    Anderes gilt für (reine) Anfechtungsklagen, da diese allein in die Vergangenheit, nämlich auf den Zeitpunkt des angefochtene Bescheides, weisen und sich daher grundsätzlich gegen die den Bescheid erlassende Behörde richten (BSG a.a.O. und Urteil vom 5. Juli 2007, - B 9/9a SB 2/06 R -, veröffentlicht unter www.bundessozialgericht.de).
  • BSG, 08.05.2007 - B 12 SF 3/07 S

    Zuständiges Sozialgericht nach Umzug des Klägers

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08
    Prozessuale Folge dieses Wechsels in der Behördenzuständigkeit ist zumindest bei kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen ein Parteiwechsel kraft Gesetzes, da mit diesen Klagen in der Regel ein auch in die Zukunft gerichtetes Begehren verfolgt wird und maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in diesen Fällen die letzte mündliche Verhandlung ist (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 5. Juli 2007, - B 9/9a SB 2/07 R - veröffentlicht unter www.bundessozialgericht.de; SozR 4-1500 § 57 Nr. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08
    Bei dieser Argumentation verkennt die Antragstellerin, dass es Rechtsstreite - wie den vorliegenden - gibt, in denen die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungshandelns de facto nicht im Rahmen eines Eilverfahrens abschließend beurteilt werden kann, weil dies zu Verfahrensverzögerungen (des Eilverfahrens) führen und die Effektivität dieses Verfahrens zugleich geschwächt würde (vgl. BVerfG NVwZ-RR 99, 217).
  • BFH, 16.10.2002 - I R 17/01

    Darlehensgewährung durch Kommanditisten an seine KG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08
    Organisationsakte in diesem Sinne sind - wie im vorliegenden Fall - gesetzliche oder durch die Verwaltung getroffene Maßnahmen, durch die der bisherige Zuständigkeitsbereich der ursprünglich beklagten Behörde geändert wird (vgl. Bundesfinanzhof BFHE 200, 521 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2007 - L 7 B 97/06

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Honoraränderungs- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08
    Dies bedeutet, dass es unter Berücksichtigung der in § 86 a Abs. 2 Nr. 4 SGG in Verbindung mit § 35 Abs. 7 Satz 2 SGB V zum Ausdruck kommenden Grundentscheidung des Gesetzgebers im Rahmen der nach § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG anzustellenden Interessenabwägung entscheidend auf die - erkennbaren - außerhalb der Rechtmäßigkeitsprüfung liegenden - konkreten - Interessen der Beteiligten ankommt, die bezogen auf den insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats gegeneinander abzuwägen sind (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 7. Senat Beschluss vom 7. Mai 2007, - L 7 B 97/06 KA ER -, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin, 26.10.2000 - L 9 B 97/00

    Festbeträge für Arzneimittel - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08
    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung würde zu einer für die Krankenkassen irreparablen Belastung führen, wie bereits im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 26. Oktober 2000 (AZ: L 9 B 97/00 KR ER) anerkannt worden sei.
  • BPatG, 18.03.2008 - 3 Ni 25/06
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08
    Mit Urteil vom 18. März 2008, Az.: 3 Ni 25/06 (EU), hat das Bundespatentgericht das Europäische Patent 0 (DE ) überwiegend und das ergänzende Schutzzertifikat DE für vollständig nichtig erklärt; über die hiergegen gerichtete Berufung hat der Bundesgerichtshof - BGH - (Az.: X ZR 88/08) noch nicht entschieden.
  • LSG Sachsen, 04.03.2011 - L 7 AS 753/10

    Hartz IV: Keine zwei Kinderzimmer für zwei Kinder im Vorschulalter

    Die summarische Prüfung kann sich insbesondere bei schwierigen Fragen auch auf Rechtsfragen beziehen (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 86b RdNr. 16c; vgl. hierzu auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2008 - L 9 B 192/08 KR ER), wobei dann die Interessen- und Folgenabwägung stärkeres Gewicht gewinnt (Binder in Hk-SGG, 2. Aufl. 2006, § 86b RdNr. 42).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2024 - L 4 KR 349/23
    Bei der im Eilverfahren gebotenen Interessenabwägung sei in der Rechtsprechung des LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 19. Dezember 2008 - L 9 B 192/08 KR ER) auf die wirtschaftliche Existenz der Antragstellerin abgestellt worden.

    Dass maßgebliche Interesse der Antragstellerin besteht in Fällen der vorliegenden Art (allein) in ihrer wirtschaftlichen Existenz (BSG, Urteil vom 3. Mai 2018 - B 3 KR 9/16 R -, Rn. 27; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - L 9 B 192/08 KR ER - jeweils juris und m.w.N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 9 KR 8/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - prozessuale Stellung einer beklagten Behörde bei

    69 B. Berufung und Klage sind infolge eines Parteiwechsels kraft Gesetzes gegen den jetzigen Beklagten, den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, zu richten (vgl. schon Beschluss des Senats vom 19. Dezember 2008, L 9 B 192/08 KR ER, zitiert nach juris).
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