Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2006 - L 9 B 27/06 AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21949
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2006 - L 9 B 27/06 AS (https://dejure.org/2006,21949)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.07.2006 - L 9 B 27/06 AS (https://dejure.org/2006,21949)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - L 9 B 27/06 AS (https://dejure.org/2006,21949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,21949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.12.1994 - 5 C 55.92

    Sorialhilfe - Minderjähriger Hilfeempfänger - Haushaltsführung - Erhöhung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2006 - L 9 B 27/06
    Insofern ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung unter Geltung des § 22 Abs. 1 Satz 2 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) für atypische Bedarfslagen angenommen worden, dass angesichts der sehr knapp kalkulierten Aufwandsbeträge in den Regelsätzen unvermeidbare Kosten für die Gesundheit, insbesondere infolge der Auswirkungen von Leistungsbeschränkungen durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz) vom 14.11.2003 (BGBl I 2003, 2190), zu übernehmen waren (so z.B. Hess VGH, Beschluss vom 15.6.2004 - 10 TG 1223/04 - für monatliche Fahrtkosten zur Teilnahme an der Drogensubstitution; vgl BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 5 C 55/92 - BVerwGE 97, 232, nach dem sich der Anwendungsbereich von § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG auf atypische Bedarfslagen beschränkt).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2005 - L 19 B 41/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2006 - L 9 B 27/06
    Die Klägerin ist insofern darauf zu verweisen, alle Möglichkeiten gegenüber der Krankenkasse auszuschöpfen und Ansprüche durchzusetzen (vgl auch LSG NRW, Beschluss vom 26.8.2005 - L 19 B 41/05 AS ER).
  • VGH Hessen, 15.06.2004 - 10 TG 1223/04
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2006 - L 9 B 27/06
    Insofern ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung unter Geltung des § 22 Abs. 1 Satz 2 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) für atypische Bedarfslagen angenommen worden, dass angesichts der sehr knapp kalkulierten Aufwandsbeträge in den Regelsätzen unvermeidbare Kosten für die Gesundheit, insbesondere infolge der Auswirkungen von Leistungsbeschränkungen durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz) vom 14.11.2003 (BGBl I 2003, 2190), zu übernehmen waren (so z.B. Hess VGH, Beschluss vom 15.6.2004 - 10 TG 1223/04 - für monatliche Fahrtkosten zur Teilnahme an der Drogensubstitution; vgl BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 5 C 55/92 - BVerwGE 97, 232, nach dem sich der Anwendungsbereich von § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG auf atypische Bedarfslagen beschränkt).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2008 - L 7 B 313/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Es ist aber aus Gründen der verfassungsrechtlichen garantierten Mindestversorgung in der Rechtsprechung anerkannt, bei atypischen Bedarfslagen Leistungen zu gewähren (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 14/06 R; LSG NRW, Beschluss vom 05.07.2006, L 9 B 27/06 AS; LSG NRW, Beschluss vom 22.06.2007, L 1 B 7/07 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2006 - L 9 B 90/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auch in anderen Fallgestaltungen hat der Senat keine durchgreifenden Bedenken dagegen geäußert, dass die Antragsgegnerin die Hilfe zunächst nur auf Darlehensbasis bewilligt, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist (vgl Beschluss des Senats vom 10.07.2006 - L 9 B 27/06 SO ER/ L 9 B 28/06 SO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht