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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2007 - L 9 B 572/07 KR ER   

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https://dejure.org/2007,18620
LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2007 - L 9 B 572/07 KR ER (https://dejure.org/2007,18620)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.11.2007 - L 9 B 572/07 KR ER (https://dejure.org/2007,18620)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. November 2007 - L 9 B 572/07 KR ER (https://dejure.org/2007,18620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis angesichts einer bereits im Vorfeld einer Beschwerde vorbehaltlich des Ausgangs eines Rechtsstreits in der Hauptsache abgegebenen Erklärung; Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung unter Berücksichtigung einer erforderlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung, die sich vorläufiger Feststellung einer freiwilligen Mitgliedschaft beugt, hat kein Rechtsschutzbedürfnis, dagegen mit der Beschwerde vorzugehen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.05.2008 - L 23 B 26/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis bei Beschwerde gegen

    11 In Fällen, wie dem vorliegenden, in dem der Antragsgegner mit dem ausführenden Bescheid nicht über seine Verpflichtung aus der erstinstanzlichen einstweiligen Anordnung hinaus gehen wollte, sondern für den Empfänger ausdrücklich erkennbar, lediglich seiner vom Sozialgericht auferlegten Verpflichtung nachkommen wollte, um eine Zwangsvollstreckung abzuwenden bzw. zu vermeiden, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde nicht; (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2007 - L 32 B 1565/07 AS ER - Juris; a.A.: LSG Berlin-Brandenburg, 14. Senat, Beschluss vom 04. November 2005 - L 14 B 1147/05 AS ER - Juris; 1. Senat, Beschluss vom 18. April 2006 - L 1 B 1210/05 KR ER - m.w.N.; 10. Senat, Beschluss vom 04. Oktober 2006 - L 10 B 654/06 AS ER - Juris; 9. Senat, Beschluss vom 07. November 2007 - L 9 B 572/07 KR ER - Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2014 - L 29 AS 2052/14

    Leistungsausschluss für EU-Ausländer - Glaubhaftmachung Anordnungsanspruch -

    So hat beispielsweise der 9. Senat schon vorher entschieden (Beschluss vom 7. November 2007, L 9 B 572/07 KR ER, zitiert nach juris), dass allenfalls bei einer vorbehaltslosen Gewährung das Rechtsschutzinteresse entfallen kann.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - L 7 KA 143/09

    Aussetzung der Vollziehung einer einstweiligen Anordnung

    Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz gehört zu den Rechten, auf die sich auch staatliche Stellen berufen können (LSG Berlin- Brandenburg, 32. Senat, L 32 B 1565/07 AS, Beschluss vom 25. September 2007, sowie 9. Senat, L 9 B 572/07 KR ER, B. v. 7. November 2007, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.08.2011 - L 5 AS 330/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Beschwerde - fehlendes

    Ihm steht ein schützenswertes Interesse an der Aufhebung des sozialgerichtlichen Beschlusses nicht mehr zu, weil er mit dem Änderungsbescheid vom 26. Juli 2011 einen eigenständigen Rechtsgrund für einen Anspruch der Antragsteller auf darlehensweise Bewilligung von Leistungen in der dort genannten Höhe gesetzt hat (so auch: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juli 2008, L 25 B 1174/08 AS ER; Beschluss vom 7. November 2007, L 9 B 572/07 KR ER, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.07.2009 - L 20 AS 822/09
    In Fällen, wie dem vorliegenden, in dem der Antragsgegner mit dem ausführenden Bescheid nicht über seine Verpflichtung aus der erstinstanzlichen einstweiligen Anordnung hinaus gehen wollte, sondern für den Empfänger ausdrücklich erkennbar, lediglich seiner vom Sozialgericht auferlegten Verpflichtung nachkommen wollte, um eine Zwangsvollstreckung abzuwenden bzw. zu vermeiden, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde nicht; (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2007 - L 32 B 1565/07 AS ER - Juris; a.A.: LSG Berlin-Brandenburg, 14. Senat, Beschluss vom 04. November 2005 - L 14 B 1147/05 AS ER - Juris; 1. Senat, Beschluss vom 18. April 2006 - L 1 B 1210/05 KR ER - m.w.N.; 10. Senat, Beschluss vom 04. Oktober 2006 - L 10 B 654/06 AS ER - Juris; 9. Senat, Beschluss vom 07. November 2007 - L 9 B 572/07 KR ER - Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2009 - L 18 AS 832/09
    Er hat jedoch den Bestand dieses Bescheides nicht - wie es im Falle einer auf die Ausführung des angegriffenen Beschlusses beschränkten Entscheidung erforderlich gewesen wäre - vom endgültigen Ausgang des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2007 - L 9 B 572/07 KR ER -, juris), sondern vielmehr vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens ("Bis zur abschließenden Entscheidung Ihrer Klage") abhängig gemacht.
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