Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2012 - L 9 SO 261/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31576
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2012 - L 9 SO 261/12 B (https://dejure.org/2012,31576)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.10.2012 - L 9 SO 261/12 B (https://dejure.org/2012,31576)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Oktober 2012 - L 9 SO 261/12 B (https://dejure.org/2012,31576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,31576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2008 - L 20 B 60/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2012 - L 9 SO 261/12
    (vgl. zum Ganzen den Beschluss des Senats vom 05.09.2007 - L 9 B 35/07 SO -, juris Rn. 5 sowie LSG NRW, Beschl. vom 05.06.2008 - L 8 B 7/08 R -, juris Rn. 3 f.; Beschl. v. 27.06.2008 - L 20 B 60/08 AS -, juris Rn. 4 f.).

    Insoweit ist ein mit der Streitsache zusammenhängendes besonderes Vertrauensverhältnis zu dem auswärtigen Rechtsanwalt zu berücksichtigen, sofern dies nach Art und Umfang hinreichend dargelegt wird (vgl. den Beschluss des Senats vom 05.09.2007 - L 9 B 35/07 SO -, juris Rn. 6; LSG NRW, Beschl. v. 27.06.2008 - L 20 B 60/08 AS -, juris Rn. 6).

    Vor diesem Hintergrund wäre die Bevollmächtigung eines anderen Rechtsanwalts unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Einarbeitung des Prozessbevollmächtigten sowie seines Vertrauensverhältnisses zum Kläger nicht sachgerecht (vgl. insoweit auch LSG NRW, Beschl. v. 27.06.2008 - L 20 B 60/08 AS -, juris Rn. 6).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - L 9 B 35/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2012 - L 9 SO 261/12
    (vgl. zum Ganzen den Beschluss des Senats vom 05.09.2007 - L 9 B 35/07 SO -, juris Rn. 5 sowie LSG NRW, Beschl. vom 05.06.2008 - L 8 B 7/08 R -, juris Rn. 3 f.; Beschl. v. 27.06.2008 - L 20 B 60/08 AS -, juris Rn. 4 f.).

    Insoweit ist ein mit der Streitsache zusammenhängendes besonderes Vertrauensverhältnis zu dem auswärtigen Rechtsanwalt zu berücksichtigen, sofern dies nach Art und Umfang hinreichend dargelegt wird (vgl. den Beschluss des Senats vom 05.09.2007 - L 9 B 35/07 SO -, juris Rn. 6; LSG NRW, Beschl. v. 27.06.2008 - L 20 B 60/08 AS -, juris Rn. 6).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 20 AY 93/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2012 - L 9 SO 261/12
    Die Einschränkung entfällt nur dann, wenn im konkreten Fall Mehrkosten durch die Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts offensichtlich nicht zu erwarten sind (strenger insoweit LSG NRW, Beschl. v. 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B -, juris Rn. 4; Beschl. v. 30.11.2010 - L 7 AS 1939/10 B -, juris Rn. 3, die einen genauen Kostenvergleich fordern) oder - entsprechend dem Rechtsgedanken des § 121 Abs. 4 ZPO - besondere Umstände die Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts erfordern.

    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers für diesen bereits in dem dem Klageverfahren vorausgegangenen Widerspruchsverfahren tätig war, so dass er nach Ziffer 3103 VV RVG nur eine abgesenkte Verfahrensgebühr für das Klageverfahren beanspruchen könnten, wohingegen ein im vorliegenden erstmals tätig werdender Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr nach Ziffer 3102 VV RVG geltend machen könnte (vgl. zu diesem Aspekt auch LSG NRW, Beschl. v. 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B -, juris Rn. 6).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2008 - L 8 B 7/08

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2012 - L 9 SO 261/12
    (vgl. zum Ganzen den Beschluss des Senats vom 05.09.2007 - L 9 B 35/07 SO -, juris Rn. 5 sowie LSG NRW, Beschl. vom 05.06.2008 - L 8 B 7/08 R -, juris Rn. 3 f.; Beschl. v. 27.06.2008 - L 20 B 60/08 AS -, juris Rn. 4 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - L 7 AS 1939/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2012 - L 9 SO 261/12
    Die Einschränkung entfällt nur dann, wenn im konkreten Fall Mehrkosten durch die Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts offensichtlich nicht zu erwarten sind (strenger insoweit LSG NRW, Beschl. v. 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B -, juris Rn. 4; Beschl. v. 30.11.2010 - L 7 AS 1939/10 B -, juris Rn. 3, die einen genauen Kostenvergleich fordern) oder - entsprechend dem Rechtsgedanken des § 121 Abs. 4 ZPO - besondere Umstände die Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts erfordern.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 2 AS 974/18

    Beschränkte Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten zu den Bedingungen eines

    Die diesbezügliche Einschränkung entfällt aber, wenn ein Kostenvergleich ergibt, dass im konkreten Fall Mehrkosten durch die Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts nicht zu erwarten sind (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2010 - L 7 AS 1941/10 B, RdNr. 3 bei juris; Beschluss vom 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B, RdNr. 4 bei juris; Beschluss vom 12.10.2012 - L 9 SO 261/12 B, RdNr. 5 bei juris; Beschluss vom 22.01.2018 - L 19 AS 2116/17 B, RdNr. 7 bei juris).

    Auch dieser Gesichtspunkt ist im Rahmen des Kostenvergleichs zu berücksichtigen (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B, RdNr. 6 bei juris; Beschluss vom 12.10.2012 - L 9 SO 261/12 B, RdNr. 7 bei juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 3 R 821/17

    Beiladung zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts ansässigen

    Dies führt im Ergebnis dazu, dass Reisekosten vom Kanzleisitz bis zum Eintritt in den Bezirk des Prozessgerichts nicht, wohl aber Reisekosten innerhalb des Bezirks des Prozessgerichts beansprucht werden können (vgl. hierzu auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2012, L 9 SO 261/12 B, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07. Juni 2011, L 8 AY 1/11 B, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2013 - L 9 SO 111/13
    Insoweit ist ein mit der Streitsache zusammenhängendes besonderes Vertrauensverhältnis zu dem auswärtigen Rechtsanwalt zu berücksichtigen, sofern dies nach Art und Umfang hinreichend dargelegt wird (zum Ganzen zuletzt der Beschluss des Senats vom 12.10.2012 - L 9 SO 261/12 B -, juris Rn. 4 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2019 - L 1 KR 77/19

    Beschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts auf die Kosten eines im

    Darauf folgt, dass der Prozesskostenhilfe begehrende Beteiligte grundsätzlich gehalten ist, einen Rechtsanwalt zu wählen, der im Bezirk des zuständigen Sozialgerichts ansässig ist (Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 12. Oktober 2012 - L 9 SO 261/12 B -, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2014 - L 3 U 140/13

    Unbeschränkte Beiordnung eines nicht im Bezirk des SG ansässigen Rechtsanwalts -

    Dies führt im Ergebnis dazu, dass Reisekosten vom Kanzleisitz bis zum Eintritt in den Bezirk des Prozessgerichts nicht, wohl aber Reisekosten innerhalb des Bezirks des Prozessgerichts beansprucht werden können (vgl. hierzu auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2012, L 9 SO 261/12 B, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07. Juni 2011, L 8 AY 1/11 B, jeweils zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht