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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, L 9 SO 308/13 B   

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https://dejure.org/2013,20735
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, L 9 SO 308/13 B (https://dejure.org/2013,20735)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, L 9 SO 308/13 B (https://dejure.org/2013,20735)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. August 2013 - L 9 SO 307/13 B ER, L 9 SO 308/13 B (https://dejure.org/2013,20735)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 9 SO 307/13
    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage in diesem Sinne im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -, BVerfGK 5, 237 = NVwZ 2005, Seite 927; zurückhaltender nunmehr BVerfG, Beschluss der 1. Kammer vom 06.02.2013 - 1 BvR 2366/13 -, juris Rn. 3).

    In keinem Fall dürfen existenzsichernde Leistungen nur aufgrund bloßer Mutmaßungen verweigert werden, insbesondere wenn diese sich auf vergangene Umstände stützen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -, BVerfGK 5, 237 = NVwZ 2005, Seite 927).

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 9 SO 307/13
    Es kann zwar gegenwärtig nicht festgestellt werden, ob und in welcher Höhe die nach der Überzeugung des Senats vorhandenen Einnahmen bzw. Zuflüsse als Einkommen der Antragstellerin nach Maßgabe von §§ 82 ff. SGB XII zu berücksichtigen und anzurechnen sind (vgl. bezüglich Naturalleistungen z.B. BSG, Urt. v. 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R -, juris Rn. 36 ff.).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 9 SO 307/13
    Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfGE 79, 69 (75)).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 9 SO 307/13
    Es genügt, wenn bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (vgl. BSG, Beschl v. 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B - juris Rn. 6).
  • BVerfG, 01.02.2010 - 1 BvR 20/10

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 9 SO 307/13
    Dies bedeutet, dass das Fachgericht diejenigen Ermittlungsmaßnahmen von Amts wegen (vgl. § 103 SGG) durchführen muss, die aus seiner Sicht zur Überzeugungsbildung und zur Aufklärung des Sachverhalts notwendig sind, wobei eine Entscheidung aufgrund objektiver Indizien oder der Beweislastverteilung, vor allem bei nicht ausreichender Mitwirkung des Antragstellers bei der Aufklärung des Sachverhalts, nicht ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 05.05.2009 - 1 BvR 255/09 -, juris Rn. 4 - NZS 2010, 29-30; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 01.02.2010 - 1 BvR 20/10 - juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 255/09

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von PKH bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 9 SO 307/13
    Dies bedeutet, dass das Fachgericht diejenigen Ermittlungsmaßnahmen von Amts wegen (vgl. § 103 SGG) durchführen muss, die aus seiner Sicht zur Überzeugungsbildung und zur Aufklärung des Sachverhalts notwendig sind, wobei eine Entscheidung aufgrund objektiver Indizien oder der Beweislastverteilung, vor allem bei nicht ausreichender Mitwirkung des Antragstellers bei der Aufklärung des Sachverhalts, nicht ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 05.05.2009 - 1 BvR 255/09 -, juris Rn. 4 - NZS 2010, 29-30; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 01.02.2010 - 1 BvR 20/10 - juris, Rn. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2012 - L 9 SO 333/12

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 9 SO 307/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sowie der übrigen für das Recht der Sozialhilfe und das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des LSG Nordrhein-Westfalen liegt ein Anordnungsgrund in einem auf die Gewährung von Leistungen für die Unterkunft gerichteten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erst dann vor, wenn eine Räumungsklage anhängig ist und der Antragsteller konkret von Wohnungslosigkeit bedroht ist (vgl. insoweit zuletzt den Beschluss des Senats vom 20.09.2012 - L 9 SO 333/12 B ER -, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - L 9 SO 691/16

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII bei Vorliegen einer

    Der hiervon abweichenden Rechtsprechung des 6. und 7. Senats des LSG NRW folgt der Senat nicht (vgl. nur die Beschlüsse des Senats vom 20.09.2012 - L 9 SO 333/12 B ER -, juris Rn. 2, vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, L 9 SO 308/13 B -, juris Rn. 25, vom 25.05.2016 - L 9 SO 210/16 B ER -, juris Rn. 11 und vom 22.06.2016 - L 9 SO 261/16 B ER, L 9 SO 262/16 B - n.v.).
  • SG Duisburg, 04.05.2015 - S 48 SO 271/15

    Beschränkung auf Leistungen nach dem SGB XII bis zu einer Feststellung einer

    Glaubhaftmachung bedeutet dabei das Dartun einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Bestehens des Anordnungsanspruchs (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 07.08.2013, L 9 SO 307/13 B ER, Rn. 3).

    Grundsätzlich muss das Gericht gemäß § 103 SGG diejenigen Ermittlungsmaßnahmen von Amts wegen durchführen, die aus seiner Sicht zur Überzeugungsbildung und zur Aufklärung des Sachverhaltes notwendig sind, wobei insbesondere dann, wenn der Antragsteller bei der Aufklärung des Sachverhaltes nicht ausreichend mitwirkt, auch eine Entscheidung aufgrund objektiver Indizien oder der Beweislastverteilung nicht ausgeschlossen ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 07.08.2013, a. a. O., m. w. N.).

  • SG Duisburg, 12.12.2017 - S 48 SO 588/17

    Übernahme von Mietkosten anlässlich einer Haftverbüßung

    Glaubhaftmachung bedeutet dabei das Dartun einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Bestehens des Anordnungsanspruchs (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 07.08.2013, L 9 SO 307/13 B ER, Rn. 3).

    Grundsätzlich muss das Gericht gem. § 103 SGG diejenigen Ermittlungsmaßnahmen von Amts wegen durchführen, die aus seiner Sicht zur Überzeugungsbildung und zur Aufklärung des Sachverhaltes notwendig sind, wobei insbesondere dann, wenn der Antragsteller bei der Aufklärung des Sachverhaltes nicht ausreichend mitwirkt, auch eine Entscheidung aufgrund objektiver Indizien oder der Beweislastverteilung nicht ausgeschlossen ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 07.08.2013, a. a. O., m. w. N.).

  • SG Duisburg, 02.02.2018 - S 48 SO 588/17

    Übernahme von Mietkosten zum Erhalt der Wohnung anlässlich einer Haftverbüßung

    Glaubhaftmachung bedeutet dabei das Dartun einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Bestehens des Anordnungsanspruchs (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 07.08.2013, L 9 SO 307/13 B ER, Rn. 3).

    Grundsätzlich muss das Gericht gem. § 103 SGG diejenigen Ermittlungsmaßnahmen von Amts wegen durchführen, die aus seiner Sicht zur Überzeugungsbildung und zur Aufklärung des Sachverhaltes notwendig sind, wobei insbesondere dann, wenn der Antragsteller bei der Aufklärung des Sachverhaltes nicht ausreichend mitwirkt, auch eine Entscheidung aufgrund objektiver Indizien oder der Beweislastverteilung nicht ausgeschlossen ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 07.08.2013, a. a. O., m. w. N.).

  • LSG Sachsen, 27.01.2015 - L 7 AS 1195/14
    Sind infolge der unzureichenden Mitwirkung des Antragsstellers die möglichen Ermittlungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschöpft, kann nur eine Entscheidung auf der Grundlage der materiellen Beweislast (Feststellungslast) erfolgen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, juris, RdNr. 20).

    Sind infolge der unzureichenden Mitwirkung des Antragstellers die möglichen Ermittlungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschöpft, ergeht eine Entscheidung auf der Grundlage der materiellen Beweislast (SächsLSG, Beschluss vom 01.10.2014 - L 7 AS 606/14 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, juris, RdNr. 20).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2014 - L 9 SO 279/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sowie der übrigen für das Recht der Sozialhilfe und das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des LSG Nordrhein-Westfalen liegt ein Anordnungsgrund in einem auf die Gewährung von Leistungen für die Unterkunft gerichteten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erst dann vor, wenn eine Räumungsklage anhängig und die Antragstellerin deshalb konkret von Wohnungslosigkeit bedroht ist (vgl. insoweit zuletzt die Beschlüsse des Senats vom 20.09.2012 - L 9 SO 333/12 B ER -, juris Rn. 2 m.w.N. und vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, L 9 SO 308/13 B -, juris Rn. 25).
  • SG Duisburg, 05.05.2020 - S 48 SO 102/20
    Glaubhaftmachung bedeutet dabei das Dartun einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Bestehens des Anordnungsanspruchs (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 07.08.2013, L 9 SO 307/13 B ER, Rn. 3).

    Grundsätzlich muss das Gericht gemäß § 103 SGG diejenigen Ermittlungsmaßnahmen von Amts wegen durchführen, die aus seiner Sicht zur Überzeugungsbildung und zur Aufklärung des Sachverhaltes notwendig sind, wobei insbesondere dann, wenn der Antragsteller bei der Aufklärung des Sachverhaltes nicht ausreichend mitwirkt, auch eine Entscheidung aufgrund objektiver Indizien oder der Beweislastverteilung nicht ausgeschlossen ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 07.08.2013, a.a.O., m.w.N.).

  • LSG Sachsen, 27.02.2017 - L 7 AS 1281/16
    Sind infolge unzureichender Mitwirkung der Antragstellerin und ihres Partners die möglichen Ermittlungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschöpft, kann nur eine Entscheidung auf der Grundlage der materiellen Beweislast (Feststellungslast) erfolgen (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, juris, Rn. 20; SächsLSG, Beschluss vom 01.10.2014 - L 7AS 606/14 B ER; SächsLSG, Beschluss vom 27.01.2015 - L 7 AS 1195/14 B ER; Beschluss vom 19.04.2016 - L 7 AS 172/16 B ER).
  • LSG Sachsen, 16.04.2018 - L 7 AS 190/18

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen

    Sind infolge der unzureichenden Mitwirkung des Antragstellers die möglichen Ermittlungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschöpft, kann nur eine Entscheidung auf der Grundlage der materiellen Beweislast (Feststellungslast) erfolgen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, juris, RdNr. 20; SächsLSG, Beschluss vom 01.10.2014 - L 7 AS 606/14 B ER; SächsLSG, Beschluss vom 27.01.2015 - L 7 AS 1195/14 B ER).

    Sind infolge der unzureichenden Mitwirkung der Antragsteller die möglichen Ermittlungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschöpft, kann nur eine Entscheidung auf der Grundlage der materiellen Beweislast (Feststellungslast) erfolgen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, juris, Rn. 20; SächsLSG, Beschluss vom 19.04.2016 - L 7 AS 172/16 B ER, Rn. 29 ff.; Beschluss vom 01.10.2014 - L 7 AS 606/14 B ER; Beschluss vom 27.01.2015 - L 7 AS 1195/14 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - L 9 SO 210/16

    Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII ; EU-Ausländer; Verfestigter

    Der hiervon abweichenden Rechtsprechung des 6. und 7. Senats folgt der Senat nicht (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 20.9.2012, L 9 SO 333/12 B ER, juris, Rn. 2 mwN und vom 7.8.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, L 9 SO 308/13 B -, juris, Rn. 25; zuletzt Beschluss vom 3.5.2016 - L 9 SO 130/16 B ER).
  • LSG Sachsen, 19.04.2016 - 7 AS 172/16

    Aufschiebende Wirkung; fehlende Mitwirkung; Hilfebedürftigkeit; materielle

  • LSG Sachsen, 19.04.2016 - L 7 AS 172/16
  • SG Duisburg, 21.10.2020 - S 48 AY 46/20
  • SG Dortmund, 17.02.2015 - S 41 SO 539/14

    Übernahme der nach Berücksichtigung der Leistungen der Pflegeversicherung noch

  • SG Dortmund, 24.10.2014 - S 41 SO 418/14

    Vorliegen einer ein gerichtliches Eingreifen erfordernden Notlage bei einem auf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2014 - L 9 SO 450/13

    Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung für ein neunjähriges Kind mit

  • SG Aachen, 28.04.2020 - S 2 AS 1066/19
  • SG Duisburg, 14.02.2015 - S 48 SO 23/15

    Anspruch auf Übernahme von Kosten für einen Integrationshelfer zum Besuch einer

  • LSG Sachsen, 27.02.2017 - 7 AS 1281/16

    Eheähnliche Gemeinschaft; Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft; materielle

  • SG Dortmund, 01.04.2021 - S 43 SO 117/21
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