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   LSG Hessen, 30.09.2013 - L 9 U 214/09   

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https://dejure.org/2013,31466
LSG Hessen, 30.09.2013 - L 9 U 214/09 (https://dejure.org/2013,31466)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.09.2013 - L 9 U 214/09 (https://dejure.org/2013,31466)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. September 2013 - L 9 U 214/09 (https://dejure.org/2013,31466)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Meniskuserkrankung - Lizenzfußballspieler - Anerkennung als BK 2102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKV Anl. 1 Nr. 2102; SGB VII § 9 Abs. 1
    Anerkennung einer Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung; Meniskusschäden eines Lizenzfußballspielers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Meniskusschäden als Berufskrankheit eines Fußballprofis

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Meniskusschäden von Profifußballern sind als Berufskrankheit anzuerkennen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur gesetzlichen Unfallversicherung - Meniskusschaden von Profifußballer ist Berufskrankheit

  • Jurion (Kurzinformation)

    Profifußballer obsiegt gegen Berufsgenossenschaft - Meniskusschäden von Lizenzspielern sind als Berufskrankheit anzuerkennen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 13.11.2013)

    Meniskusschaden ist bei Profifußballern eine Berufskrankheit

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Berufskrankheit Meniskusschaden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Meniskusschäden von Profifußballern sind als Berufskrankheit anzuerkennen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherungsrecht - Meniskusschäden von Profifußballern sind als Berufskrankheit anzuerkennen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Meniskusschäden bei Profifußballern sind Berufskrankheit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Meniskusschäden von Lizenz-Fußballspielern sind als Berufskrankheit anzuerkennen - Belastung aufgrund der mehrjährigen Tätigkeit als Profifußballspieler stellt zumindest wesentliche Teilursache für Meniskusschaden dar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Hessen, 30.09.2013 - L 9 U 214/09
    Denn angesichts der multifaktoriellen Entstehung vieler Erkrankungen, der Länge der zu berücksichtigenden Zeiträume und des Fehlens eines typischerweise durch berufliche Einwirkung verursachten Krankheitsbildes bei vielen BKen stellt sich letztlich oft nur die Frage nach einer wesentlichen Mitverursachung der Erkrankung durch die versicherten Einwirkungen (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 27. Juni 2006, Az. B 2 U 20/04 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2021 - L 8 U 1828/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2102 -

    Es ist daher nicht zulässig, die Zeitdauer des Spiel- und Trainingsbetriebs eines Profisportlers mit der achtstündigen Arbeitsschicht sonstiger Arbeitsnehmer in Relation zu setzen (Anschluss an Hessisches LSG, Urteil vom 30.09.2013, L 9 U 214/09, juris).

    So habe u.a. das Hessische Landessozialgericht in seinem Urteil vom 30.09.2003 (L 9 U 214/09) ausdrücklich klargestellt, dass die Zeitdauer des Trainings und Spielbetriebs bei einem Berufssportler nicht mit der achtstündigen Arbeitsschicht sonstiger Arbeitnehmer in Relation zu setzen sei.

    Soweit die Beklagte darüber hinaus eine Mindestexpositionszeit von 3.200 Stunden ansetzt, entbehrt dies sowohl einer gesetzlichen als auch einer wissenschaftlichen Grundlage (vgl. hierzu auch Hessisches LSG, Urteil vom 30.09.2013, L 9 U 214/09 sowie SG Hamburg, Urteil vom 18.01.2019, S 40 U 205/17, beide juris sowie Senatsurteil vom 01.07.2011, L 8 U 2252/09, unveröffentlicht).

    Es ist daher nicht zulässig, die Zeitdauer des Spiel- und Trainingsbetriebs eines Profisportlers mit der achtstündigen Arbeitsschicht sonstiger Arbeitsnehmer in Relation zu setzen (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 30.09.2013, L 9 U 214/09, juris).

  • LSG Bayern, 16.06.2021 - L 17 U 365/18

    BK Nr. 2102 der Anlage 1 zur BKV bei einem Profifußballer

    Es könne nicht überzeugen, dass Profifußballspieler ausdrücklich als gefährdete Berufsgruppe im Merkblatt genannt seien, dann aber bei den im Fußballprofibereich üblichen Trainings- und Spielzeiten von täglich mindestens 2-3 Stunden die arbeitstechnischen Voraussetzungen nicht erfüllt werden könnten (vgl. Sozialgericht Dresden v. 10.02.2017 - S 5 U 233/16 - und Hessisches LSG v. 30.09.2013 - L 9 U 214/09).

    Soweit die Beklagte für die Erfüllung der arbeitstechnischen Voraussetzungen auf eine Mindestexpositionszeit von 3.200 Stunden für zwei Jahre abstellt, entbehrt dies sowohl einer gesetzlichen als auch einer wissenschaftlichen Grundlage (so zu Recht LSG Baden-Württemberg, a.a.O., juris Rn. 55; Hessisches LSG v. 30.09.2013 - L 9 U 214/09; SG Dresden, a.a.O., juris Rn. 27; SG Hamburg v. 18.01.2019 - S 40 U 205/17, juris Rn. 61 ff.).

    Daher ist es nicht zulässig, die Zeitdauer des Spiel- und Trainingsbetriebs eines Profisportlers mit der 8-stündigen Arbeitsschicht sonstiger Arbeitnehmer in Relation zu setzen (so zu Recht auch Hessisches LSG v. 30.09.2013, a.a.O.).

  • SG Hamburg, 15.03.2024 - S 40 U 127/22
    Dass sich aber statische (berufliche) Einwirkungen wesentlich von dynamischen Kniebelastungen im Profisportbereich unterscheiden, liegt daher förmlich auf der Hand und ist auch durch die Rechtsprechung zur BK 2102 bei Profi-Sportlern hinreichend belegt (vgl. beispielhaft: LSG Hessen Urteil vom 30.09.2013 - L 9 U 214/09 in WzS 2014, 187, 191 - Anerkennung einer BK 2102 bei einem Fußballprofi nach dreijähriger Spieltätigkeit; vgl. hierzu auch Sattmann, SozSichplus 2014, Nr. 3, 7; zu den Belastungen im Handballsport vgl. SG Hamburg Urteil vom 10.10.2008, S 40 U 252/07 in Juris).
  • SG Hamburg, 18.01.2019 - S 40 U 205/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2102 -

    Das sich aber statische (berufliche) Einwirkungen wesentlich von dynamischen Kniebelastungen im Profisportbereich unterscheiden, liegt förmlich auf der Hand und ist auch durch die Rechtsprechung zur BK 2102 bei Profi-Sportlern hinreichend belegt (vgl. zB. LSG Hessen Urteil vom 30.09.2013 - L 9 U 214/09 in WzS 2014, 187, 191 - Anerkennung einer BK 2102 bei einem Fußballprofi nach dreijähriger Spieltätigkeit; vgl. hierzu auch Sattmann, SozSichplus 2014, Nr. 3, 7; zu den Belastungen im Handballsport vgl. SG Hamburg Urteil vom 10.10.2008, S 40 U 252/07 in Juris).

    Zutreffend weist auch das LSG Hessen (Urteil vom 30.9.2013 - L 9 U 214/09 in Juris) daraufhin, dass gerade in unteren Spielklassen von einer höheren beruflichen Belastung der Exposition auf die Kniegelenke von Profi-Fußballspielern auszugehen ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2021 - L 8 U 958/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2102 -

    Das Hessische LSG habe zudem in einer Entscheidung vom 30.09.2013 (L 9 U 214/09) klargestellt, dass die Zeitdauer des Trainings- und Spielbetriebs bei einem Berufssportler nicht mit der 8stündigen Arbeitsschicht sonstiger Arbeitnehmer in Relation zu setzen sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - L 15 U 292/16

    Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 2102 der Anlage 1 zur BKV

    Wenn auch diese BK nach dem Verordnungstext keine quantitative Einwirkungsgröße benennt, ist nach dem Merkblatt für die ärztliche Untersuchung zur BK 2102 (Bek. des BMA vom 11.10.1989, BArbBl.1990 H./S.135, II), auf das ergänzend abzustellen ist (vgl. auch Hessisches LSG Urt. v. 30.09.2013 - L 9 U 214/09 - juris Rn. 30), eine überdurchschnittliche Belastung der Kniegelenke und zwar der Menisken - worauf der Präventionsdienst der Beklagten zutreffend hingewiesen hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - L 17 U 734/12

    Anforderungen an den Nachweis der arbeitstechnischen Voraussetzungen zur

    Kann die Zwangshaltung des Kniegelenks zumindest vorübergehend beendet werden, kann sich das Meniskusgewebe erholen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.09.2013, L 9 U 214/09, juris Rn. 31).
  • SG Nürnberg, 16.10.2018 - S 2 U 65/15

    Unfallversicherung - Feststellung einer Berufskrankheit

    Auch aus Sicht der Kammer kann es nicht überzeugen, dass Profifußballspieler ausdrücklich als gefährdete Berufsgruppe im Merkblatt genannt sind, dann aber bei den im Fußballprofibereich üblichen Trainings- und Spielzeiten von täglich mindestens 2-3 Stunden die arbeitstechnischen Voraussetzungen nicht erfüllt werden können (vgl. Sozialgericht Dresden, aaO. und Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.09.2013, L 9 U 214/09, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 3 U 608/13
    Dieser Grundsatz findet im Bereich der beruflich bedingten Gonarthrose seinen Niederschlag im Merkblatt zur BK Nr. 2112 (vgl. Merkblatt in der Fassung der Bek. des BMAS v. 30.12.2009, GMBl 2010, 98) und ist auch für den beruflich bedingten Meniskusschaden heranzuziehen (vgl. hierzu H. LSG, Urteil vom 30.09.2013, L 9 U 214/09, Juris Rn. 34).
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