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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2013 - L 12 AS 1449/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,28998
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2013 - L 12 AS 1449/13 B ER (https://dejure.org/2013,28998)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.10.2013 - L 12 AS 1449/13 B ER (https://dejure.org/2013,28998)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - L 12 AS 1449/13 B ER (https://dejure.org/2013,28998)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2013 - L 12 AS 751/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2013 - L 12 AS 1449/13
    Dies ist frühestens dann der Fall, wenn der Vermieter eine Räumungsklage erhoben hat (vgl. Beschluss des Senats vom 07.06.2013, L 12 AS 751/13 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 12 AS 965/16

    Grundsicherungsleistungen; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Aufenthaltsrecht

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann ein Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes insofern erst dann erfolgreich sein, wenn unmittelbar Obdachlosigkeit droht (vergleiche z.B. Senatsbeschlüsse vom 23.10.2013, L 12 AS 1449/13 B ER, und vom 17.02.2015, L 12 AS 47/15 B ER, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2014 - L 10 AS 1393/14

    Bedarf für Unterkunft und Heizung - Anordnungsgrund Kündigungslage -

    Der verbreiteten Auffassung, ein Anordnungsgrund bestehe (jedenfalls) erst dann, wenn eine Räumungsklage erhoben ist (etwa Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - L 12 AS 1449/13 B RdNr 12, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2012 - L 18 AS 1867/12 B, juris) folgt der Senat damit nicht, denn zum einen erscheint es nicht zweckmäßig, mit einstweiligem Rechtsschutz erst zu dem Zeitpunkt einzusetzen, zu dem die absehbaren Kosten des Zivilprozesses angefallen sind, zum anderen wird die Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Rechtshängigkeit der Räumungsklage mit der Überlegung "gerechtfertigt", diese Handhabung führe zu sachgerechten Ergebnissen, weil die Kündigungswirkungen noch durch Zahlung der rückständigen Miete innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (durch den Grundsicherungsträger) abgewendet werden könnten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - L 12 AS 47/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gerichtet auf die Gewährung von Leistungen zur

    In einem solchen Fall fehlt es am erforderlichen Anordnungsgrund in Gestalt eines unaufschiebbaren eiligen Regelungsbedürfnisses zur Bewilligung von Kosten der Unterkunft bzw. Übernahme von Mietschulden durch Erlass einer einstweiligen Anordnung, weil gegenwärtig weder Wohnungs- noch Obdachlosigkeit droht (vgl z.B. LSG NRW, Beschlüsse vom 20.03.2012, - L 12 AS 352/12 B ER - vom 23.10.2013 - L 12 AS 1449/13 B ER - jeweils bei juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 12 AS 1959/14

    Einstweiliger Rechtsschutz

    In einem solchen Fall fehlt es am erforderlichen Anordnungsgrund in Gestalt eines unaufschiebbaren eiligen Regelungsbedürfnisses zur Bewilligung von Kosten der Unterkunft bzw. Übernahme von Mietschulden durch Erlass einer einstweiligen Anordnung, weil gegenwärtig weder Wohnungs- noch Obdachlosigkeit droht (vgl. z.B. LSG NRW, Beschlüsse vom 20.03.2012, L 12 AS 352/12 B ER, vom 23.10.2013, L 12 AS 1449/13 B ER, jeweils bei juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2014 - L 12 AS 108/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann ein Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes insofern erst dann erfolgreich sein, wenn unmittelbar Obdachlosigkeit droht (vgl. z.B. Senat Beschluss vom dran 23.10.2013, L 12 AS 1449/13 B ER, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2014 - L 12 AS 1031/14

    Vorläufige Gewährung von Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem

    In einem solchen Fall fehlt es am erforderlichen Anordnungsgrund in Gestalt eines unaufschiebbaren eiligen Regelungsbedürfnisses zur Bewilligung von Kosten der Unterkunft bzw. Übernahme von Mietschulden durch Erlass einer einstweiligen Anordnung, weil gegenwärtig weder Wohnungs- noch Obdachlosigkeit droht (vgl z.B. LSG NRW, Beschlüsse vom 20.03.2012, L 12 AS 352/12 B ER, vom 23.10.2013, L 12 AS 1449/13 B ER, jeweils bei juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 9 AS 363/17
    Vor diesem Hintergrund bedarf es anlässlich des vorliegenden Verfahrens keiner Entscheidung, ob ein Anordnungsgrund im Bereich der Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung erst dann besteht, wenn eine Räumungsklage anhängig ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 10.09.2014 - L 7 AS 1385/14 B ER - und vom 23. Oktober 2013 - L 12 AS 1449/13 B - , LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2012 - L 18 AS 1867/12 B - jeweils Juris, jeweils m.w.N.), oder ob die erforderliche Eilbedürftigkeit einer Entscheidung bereits dann erfüllt sein kann, wenn das Bestehen einer Kündigungslage glaubhaft gemacht ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.07.2014 - L 10 AS 1393/14 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2015 - L 9 AS 5229/14
    Vor diesem Hintergrund bedarf es anlässlich des vorliegenden Verfahrens keiner Entscheidung, ob ein Anordnungsgrund im Bereich der Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung erst dann besteht, wenn eine Räumungsklage anhängig ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 10.09.2014 - L 7 AS 1385/14 B ER - und vom 23. Oktober 2013 - L 12 AS 1449/13 B - , LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2012 - L 18 AS 1867/12 B - jeweils Juris, jeweils m.w.N.) oder ob die erforderliche Eilbedürftigkeit einer Entscheidung bereits dann erfüllt sein kann, wenn das Bestehen einer Kündigungslage glaubhaft gemacht ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.07.2014 - L 10 AS 1393/14 B ER).
  • SG Hannover, 02.02.2015 - S 55 AS 50/15
    In einem solchen Fall fehlt es am erforderlichen Anordnungsgrund in Gestalt eines unaufschiebbaren eiligen Regelungsbedürfnisses zur Bewilligung von Kosten der Unterkunft bzw. Übernahme von Mietschulden durch Erlass einer einstweiligen Anordnung, weil gegenwärtig weder Wohnungs- noch Obdachlosigkeit droht (vgl. z.B. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 20.03.2012, L 12 AS 352/12 B ER, vom 23.10.2013, L 12 AS 1449/13 B ER).
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