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   LSG Baden-Württemberg, 13.03.2007 - L 13 AS 211/07 ER-B   

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https://dejure.org/2007,8524
LSG Baden-Württemberg, 13.03.2007 - L 13 AS 211/07 ER-B (https://dejure.org/2007,8524)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.03.2007 - L 13 AS 211/07 ER-B (https://dejure.org/2007,8524)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. März 2007 - L 13 AS 211/07 ER-B (https://dejure.org/2007,8524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld II - Interessenabwägung - sofortige Vollziehbarkeit - Verbot der endgültigen Zahlungseinstellung auf Verdacht ohne abschließende Klärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweck des Auschlusses der aufschiebenden Wirkung in § 39 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld II (Alg II); Voraussetzungen für die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft; Begriff der Hilfsbedürftigkeit i.S.v. § 9 Abs. 1 SGB ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Aufhebung der Bewilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.03.2007 - L 13 AS 211/07
    Für die Aussetzung der Vollziehung genügt im vorliegenden Fall schon der ernstliche Zweifel begründende wahrscheinliche Erfolg des Rechtsbehelfs, weil der Regelung des § 39 SGB II im Fall eines - wie hier - vorschnellen und verfrühten Verfahrensabschlusses (zum auch für belastende Verwaltungsakte geltenden rechtsstaatlichen Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses vgl. BSGE 67, 104, 113, BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 9; BSGE 80, 72, 77 und BSG SozR 3-8856 § 5 Nr. 3) und damit einer vorläufigen Entziehung auf Verdacht im Rahmen der Interessenabwägung kein vorrangiges Vollzugsinteresse zu entnehmen ist.
  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 46/96

    Rente - Ehemalige DDR - Rückzahlung - Vorschuß - Angabe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.03.2007 - L 13 AS 211/07
    Für die Aussetzung der Vollziehung genügt im vorliegenden Fall schon der ernstliche Zweifel begründende wahrscheinliche Erfolg des Rechtsbehelfs, weil der Regelung des § 39 SGB II im Fall eines - wie hier - vorschnellen und verfrühten Verfahrensabschlusses (zum auch für belastende Verwaltungsakte geltenden rechtsstaatlichen Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses vgl. BSGE 67, 104, 113, BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 9; BSGE 80, 72, 77 und BSG SozR 3-8856 § 5 Nr. 3) und damit einer vorläufigen Entziehung auf Verdacht im Rahmen der Interessenabwägung kein vorrangiges Vollzugsinteresse zu entnehmen ist.
  • BSG, 15.08.1996 - 9 RV 10/95

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Vorverfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.03.2007 - L 13 AS 211/07
    Sollte der Antragsgegner, der auch im Vorverfahren keine Aufklärung zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Freundin des Antragstellers betreibt, solche Tatsachen noch ermitteln und hierauf den Widerspruchsbescheid stützen wollen, wird auch eine Anhörung in Betracht gezogen werden müssen, weil in Bezug auf diese im Ausgangsbescheid nicht mitgeteilten Tatsachen die Anhörung nicht als nachgeholt angesehen werden kann (zur erneuten Anhörung vgl. z.B. Bundessozialgericht , SozR 3-1300 § 24 Nr. 13 und Nr. 21).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2006 - L 13 AS 1824/06

    Arbeitslosengeld II - sachliche Zuständigkeit des Leistungsträgers - Aufhebung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.03.2007 - L 13 AS 211/07
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. August 2005 - L 13 AS 3390/05 ER B , vom 18. Oktober 2005 - L 13 AS 3993/05 ER-B -, vom 29. Dezember 2005 - L 13 AS 4684/05 ER-B -, vom 30. Dezember 2005 - L 13 AS 5471/05 ER-B - und vom 14. Juni 2006 - L 13 AS 1824/06 ER-B), dass als Verwaltungsakte im Sinne von § 39 Nr. 1 SGB II auch solche anzusehen sind, welche die Bindungswirkung einer Leistungsbewilligung ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit beseitigen.
  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 99/95

    Aberkennung von Entschädigungsrenten bei Verstößen gegen die Grundsätze der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.03.2007 - L 13 AS 211/07
    Für die Aussetzung der Vollziehung genügt im vorliegenden Fall schon der ernstliche Zweifel begründende wahrscheinliche Erfolg des Rechtsbehelfs, weil der Regelung des § 39 SGB II im Fall eines - wie hier - vorschnellen und verfrühten Verfahrensabschlusses (zum auch für belastende Verwaltungsakte geltenden rechtsstaatlichen Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses vgl. BSGE 67, 104, 113, BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 9; BSGE 80, 72, 77 und BSG SozR 3-8856 § 5 Nr. 3) und damit einer vorläufigen Entziehung auf Verdacht im Rahmen der Interessenabwägung kein vorrangiges Vollzugsinteresse zu entnehmen ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Anhaltspunkte für ein

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.03.2007 - L 13 AS 211/07
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. August 2005 - L 13 AS 3390/05 ER B , vom 18. Oktober 2005 - L 13 AS 3993/05 ER-B -, vom 29. Dezember 2005 - L 13 AS 4684/05 ER-B -, vom 30. Dezember 2005 - L 13 AS 5471/05 ER-B - und vom 14. Juni 2006 - L 13 AS 1824/06 ER-B), dass als Verwaltungsakte im Sinne von § 39 Nr. 1 SGB II auch solche anzusehen sind, welche die Bindungswirkung einer Leistungsbewilligung ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit beseitigen.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.12.2005 - L 13 AS 5471/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.03.2007 - L 13 AS 211/07
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. August 2005 - L 13 AS 3390/05 ER B , vom 18. Oktober 2005 - L 13 AS 3993/05 ER-B -, vom 29. Dezember 2005 - L 13 AS 4684/05 ER-B -, vom 30. Dezember 2005 - L 13 AS 5471/05 ER-B - und vom 14. Juni 2006 - L 13 AS 1824/06 ER-B), dass als Verwaltungsakte im Sinne von § 39 Nr. 1 SGB II auch solche anzusehen sind, welche die Bindungswirkung einer Leistungsbewilligung ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit beseitigen.
  • SG Reutlingen, 28.02.2008 - S 2 AS 445/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Absenkung des Arbeitslosengeldes

    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs aufgrund von § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG ist anhand einer Interessenabwägung zu beurteilen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2007, Az.: L 13 AS 211/07 ER-B, Juris, Rdnr. 3; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.11.2006, Az.: L 8 AS 4680/06 ER-B, Juris, Rdnr. 10).

    Die öffentlichen Interessen am sofortigen Vollzug des Verwaltungsakts und die privaten Interessen an der Aussetzung der Vollziehung sind gegeneinander abzuwägen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2007, Az.: L 13 AS 211/07 ER-B, Juris, Rdnr. 3; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.11.2006, Az.: L 8 AS 4680/06 ER-B, Juris, Rdnr. 10).

    Dabei ist zu beachten, dass das Gesetz mit dem Ausschluss der aufschiebenden Wirkung in § 86a Abs. 2 Nr. 3 SGG dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des angefochtenen Bescheides Vorrang vor dem Interesse des Betroffenen an einem Aufschub der Vollziehung einräumt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2007, Az.: L 13 AS 211/07 ER-B, Juris, Rdnr. 3; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.11.2006, Az.: L 8 AS 4680/06 ER-B, Juris, Rdnr. 10).

    Diese typisierend zu Lasten des Einzelnen ausgestaltete Interessenabwägung kann aber im Einzelfall auch zu Gunsten des Betroffenen ausfallen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2007, Az.: L 13 AS 211/07 ER-B, Juris, Rdnr. 3; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.11.2006, Az.: L 8 AS 4680/06 ER-B, Juris, Rdnr. 10).

    Die gegeneinander abzuwägenden Interessen ergeben sich in der Regel aus den Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens, dem Vollziehungsinteresse und der für die Dauer einer möglichen aufschiebenden Wirkung drohenden Rechtsbeeinträchtigung (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2007, Az.: L 13 AS 211/07 ER-B, Juris, Rdnr. 3; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.11.2006, Az.: L 8 AS 4680/06 ER-B, Juris, Rdnr. 10).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Kostenübernahme

    Dass in § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 SGG die nach der Anordnung des Sofortvollzugs vom Belasteten erstrebte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Gegensatz zu § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht eigens aufgeführt ist, schadet nicht, denn aus der ausdrücklichen Erwähnung einer Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung in § 86b Abs. 2 Satz 3 SGG ergibt sich, dass der Gesetzgeber auch bei Sofortvollzugsanordnungen einstweiligen Rechtsschutz durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hat einräumen wollen (vgl. hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 9. Januar 2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B -, vom 25. August 2003 - L 13 AL 2374/03 ER-B -, vom 21. November 2006 - L 8 AS 4680/06 ER-B - und vom 13. März 2007 - L 13 AS 211/07 ER-B -, vgl. auch Beschlüsse vom 12. April 2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B - m.w.N., jeweils veröffentlicht in Juris sowie LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juni 2007 - L 7 AL 1572/07 ER-B - m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.10.2008 - L 13 AS 4562/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - keine

    Dass in § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 SGG die nach der Anordnung des Sofortvollzugs vom Belasteten erstrebte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Gegensatz zu § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht eigens aufgeführt ist, schadet nicht, denn aus der ausdrücklichen Erwähnung einer Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung in § 86 b Abs. 2 Satz 3 SGG ergibt sich, dass der Gesetzgeber auch bei Sofortvollzugsanordnungen einstweiligen Rechtsschutz durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hat einräumen wollen (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse von 9. Januar 2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B -, vom 25. August 2003 - L 13 AL 2374/03 ER-B -, vom 21. November 2006 - L 8 AS 4680/06 ER- B - und vom 13. März 2007 - L 13 AS 211/07 ER-B -, vgl. auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12. April 2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B - m.w.N., jeweils veröffentlicht in Juris sowie LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juni 2007- L 7 AL 1572/07 ER-B - m.w.N.).
  • SG Ulm, 15.08.2008 - S 10 AS 2799/08

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Meldeversäumnis - keine Sanktionierung über §

    § 86b Abs. 1 SGG ist ein Eilverfahren, bei dem grundsätzlich nur eine summarische Prüfung erfolgt (LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 18.10.2006, L 7 SO 3313/06 ER-B, Beschluss v. 13.03.2007, L 13 AS 211/07 ER-B; zu Ausnahmen vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 16.04.2008, L 7 AS 1398/08 ER-B; zu § 80 Abs. 5 VwGO: BVerfG NVwZ 1998, 834; BVerfG NVwZ-RR 1999, 217; BVerfG NJW 2002, 3691).
  • SG Lüneburg, 08.01.2014 - S 37 AS 463/13

    Hilfebedürftigkeit als auflösende Bedingung eines Eingliederungsverwaltungsakts;

    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs aufgrund von § 86b Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 - 5 SGG ist anhand einer Interessenabwägung zu beurteilen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2007 - L 13 AS 211/07 ER-B).

    Die gegeneinander abzuwägenden Interessen ergeben sich in der Regel aus den Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens, dem Vollziehungsinteresse und der für die Dauer einer möglichen aufschiebenden Wirkung drohenden Rechtsbeeinträchtigung (LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.03.2007 - L 13 AS 211/07 ER-B).

  • SG Lüneburg, 07.01.2014 - S 37 AS 463/13

    Antrag auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz gegen eine

    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs aufgrund von § 86b Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 - 5 SGG ist anhand einer Interessenabwägung zu beurteilen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2007 - L 13 AS 211/07 ER-B).

    Die gegeneinander abzuwä-genden Interessen ergeben sich in der Regel aus den Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens, dem Vollziehungsinteresse und der für die Dauer einer möglichen aufschiebenden Wirkung drohenden Rechtsbeeinträchtigung (LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.03.2007 - L 13 AS 211/07 ER-B).

  • SG Lüneburg, 13.09.2013 - S 37 AS 184/13

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs aufgrund von § 86b Abs. 1

    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs aufgrund von § 86b Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 - 5 SGG ist anhand einer Interessenabwägung zu beurteilen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2007 - L 13 AS 211/07 ER-B).

    Die gegeneinander abzuwägenden Interessen ergeben sich in der Regel aus den Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens, dem Vollziehungsinteresse und der für die Dauer einer möglichen aufschiebenden Wirkung drohenden Rechtsbeeinträchtigung (LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.03.2007 - L 13 AS 211/07 ER-B).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2008 - L 19 B 182/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Aus letzterem Grund ist ebenso das Gebot der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht verletzt (a. A. Wagner, ASR 2007, 166, 167), da bereits ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes die Aussetzung der Vollziehung bzw. die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs rechtfertigen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.03.2007 - L 13 AS 211/07 ER-B m.w.N.).
  • SG Stuttgart, 21.07.2009 - S 11 KA 3390/09

    Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen ; Anfechtungsbefugnis des

    In diesen Fällen entfalten die hiergegen gerichteten Rechtsbehelfe des Widerspruchs und der Anfechtungsklage nach § 86 b Abs. 2 Nr. 5 SGG keine aufschiebende Wirkung mit der Folge, dass ein Antrag nach § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG mit dem Ziel, die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs ganz oder teilweise wiederherzustellen, statthaft ist (vgl. entsprechend zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B - vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13. März 2007 - L 13 AS 211/07 ER-B - und vom 21. November 2006 - L 8 AS 4680/06 ER-B -, jeweils m.w.N. ).
  • SG Stuttgart, 23.07.2012 - S 11 KA 2883/12

    Konkurrenzschutz im einstweiligen Rechtsschutz

    In diesen Fällen entfalten die hiergegen gerichteten Rechtsbehelfe des Widerspruchs und der Anfechtungsklage nach § 86b Abs. 2 Nr. 5 SGG keine aufschiebende Wirkung mit der Folge, dass ein Antrag nach § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG mit dem Ziel, die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs ganz oder teilweise wiederherzustellen, statthaft ist (vgl. entsprechend zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung, LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B - vgl. auch Beschlüsse vom 13.03.2007 - L 13 AS 211/07 ER-B - und vom 21.11.2006 - L 8 AS 4680/06 ER- B-, jeweils m.w.N. ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2007 - L 13 AS 26/07
  • LSG Baden-Württemberg, 07.07.2009 - L 2 AS 2672/09
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