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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1999 - L 15 B 21/99 U   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1999 - L 15 B 21/99 U (https://dejure.org/1999,7761)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.11.1999 - L 15 B 21/99 U (https://dejure.org/1999,7761)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. November 1999 - L 15 B 21/99 U (https://dejure.org/1999,7761)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufnahme eines Gefahrtarifs in das Unternehmerverzeichnis; Gefahrtarif, in dem Gefahrengemeinschaften nach Gefährdungsrisiken unter Berücksichtigung eines versicherungsmathematischen Risikoausgleichs gebildet werden; Unternehmen der gewerbsmäßigen ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen einen UV-Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit des Gefahrtarifs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 03.07.1970 - III R 72/68

    Einreichen von Schriftsätzen - Aufforderung - Unterlassen - Maßnahme der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1999 - L 15 B 21/99
    Dem widerspräche es, wie nach § 80 Abs. 5, Abs. 4 Satz 2 VwGO bereits bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides die aufschiebende Wirkung anzuordnen und es dazu ausreichen zu lassen, daß "der Erfolg der Klage ebenso wahrscheinlich ist als ihr Mißerfolg" (s. BFH 100, 160; OVG Münster OVGE 22, 209; LSG NRW BB 1985, 71).
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 54/90

    Arbeitnehmerüberlassung - Gefahrtarifstelle - Unfallversicherungsbeitrag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1999 - L 15 B 21/99
    Das BSG hat in seinen Urteilen vom 21.08.1991 (NZA 1992, 335) und vom 18.10.1994 (SGb 1995, 253) die ab 01.01.1984 vorgenommene Umstellung von einem nach Tätigkeiten gegliederten Gefahrtarif auf ein gewerbezweigbezogenes System gebilligt und auch die damals gelten de Aufspaltung in zwei Tarifstellen nach überwiegend anfallenden Tätigkeiten innerhalb oder außerhalb des büromäßigen Bereichs nicht als rechtswidrig erachtet.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1987 - L 12 S 15/87

    Arbeitslosengeld; Einstweiliger Rechtsschutz; Sozialgericht; Erstattung; Vollzug;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1999 - L 15 B 21/99
    Es erscheint vielmehr system- und sachgerechter, den Katalog des § 97 Abs. 2 SGG verfassungskonform auf andere Anfechtungssachen auszudehnen und im Rahmen der Interessenabwägung auf die o. a. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie darauf abzustellen, ob der angegriffene Verwaltungsakt offensichtlich rechtswidrig ist oder nicht (vgl. BSGE 4, 151, 155; LSG NRW NZA 1985, 750; 1988, 72; Jung ZAP 1994, 1067, 1072; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl. 1998, § 97 Rdn. 13d verlangt abw. von früheren Auflagen nunmehr eben falls ein Übergewicht der Erfolgsaussicht).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1999 - L 15 B 21/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch in seiner grundlegenden Entscheidung vom 19.10.1977 (BVerfGE 46, 166) aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG das Gebot hergeleitet, über die im SGG normierten Fälle hinaus vorläufigen Rechtsschutz jeden falls dann zu gewähren, wenn ohne ihn "schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre".
  • SG Koblenz, 02.07.1998 - S 2 U 42/96

    Unfallversicherungsrechtliche Veranlagung von Unternehmen auf dem Gebiet der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1999 - L 15 B 21/99
    Sie hat ihren Eilantrag unter Bezugnahme auf ein zum Gefahrtarif 1995 ergangenes Urteil des SG Koblenz (S 2 U 42/96) vom 02.07.1998 und Vorlage eines für die Interessengemeinschaft deutscher Zeitarbeitsunternehmen von Prof. Dr. St ... zusammen mit B ... am 24.11.1998 erstattetes Rechtsgutachten (vgl. auch Bertram NZS 1999, 68-75) im Kern wie folgt begründet: Der Gefahrtarif 1998- 2000 sei rechtswidrig, weil im Beobachtungszeitraum 1994-1996 eine genaue und umfassende Datenerhebung zur Berechnung der Gefahrtarife in den beiden Gefahrtarifstellen 48 und 49 nicht stattgefunden habe.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1985 - L 12 S 64/84

    Sozialgericht; Erstattungsbescheid; Rückforderung; Aufschiebend; Wirkung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1999 - L 15 B 21/99
    Es erscheint vielmehr system- und sachgerechter, den Katalog des § 97 Abs. 2 SGG verfassungskonform auf andere Anfechtungssachen auszudehnen und im Rahmen der Interessenabwägung auf die o. a. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie darauf abzustellen, ob der angegriffene Verwaltungsakt offensichtlich rechtswidrig ist oder nicht (vgl. BSGE 4, 151, 155; LSG NRW NZA 1985, 750; 1988, 72; Jung ZAP 1994, 1067, 1072; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl. 1998, § 97 Rdn. 13d verlangt abw. von früheren Auflagen nunmehr eben falls ein Übergewicht der Erfolgsaussicht).
  • BSG, 30.11.1956 - 6 RKa 21/56
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1999 - L 15 B 21/99
    Es erscheint vielmehr system- und sachgerechter, den Katalog des § 97 Abs. 2 SGG verfassungskonform auf andere Anfechtungssachen auszudehnen und im Rahmen der Interessenabwägung auf die o. a. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie darauf abzustellen, ob der angegriffene Verwaltungsakt offensichtlich rechtswidrig ist oder nicht (vgl. BSGE 4, 151, 155; LSG NRW NZA 1985, 750; 1988, 72; Jung ZAP 1994, 1067, 1072; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl. 1998, § 97 Rdn. 13d verlangt abw. von früheren Auflagen nunmehr eben falls ein Übergewicht der Erfolgsaussicht).
  • BSG, 18.10.1994 - 2 RU 6/94

    Unfallversicherung - Gefahrklasse

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1999 - L 15 B 21/99
    Das BSG hat in seinen Urteilen vom 21.08.1991 (NZA 1992, 335) und vom 18.10.1994 (SGb 1995, 253) die ab 01.01.1984 vorgenommene Umstellung von einem nach Tätigkeiten gegliederten Gefahrtarif auf ein gewerbezweigbezogenes System gebilligt und auch die damals gelten de Aufspaltung in zwei Tarifstellen nach überwiegend anfallenden Tätigkeiten innerhalb oder außerhalb des büromäßigen Bereichs nicht als rechtswidrig erachtet.
  • LSG Bayern, 19.11.1998 - L 3 U 311/98

    Zuordnung von nicht ausschließlich in kaufmännischen und verwaltenden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1999 - L 15 B 21/99
    Da das Bayer. LSG im Urteil vom 19.11.1998 (L 3 U 311/98) den mit ähnlichen Argumenten angegriffenen Gefahrtarif 1995 für rechtmäßig erachtet habe, könne auch von einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit des gültigen Gefahrtarifs nicht die Rede sein.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Sofern nicht schon auf die verwaltende Tätigkeit der Klägerin als wirtschaftlichen Zweck des Unternehmens abzustellen ist (so Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, Stand Februar 2003, Kennziffer 270, S 26; Spellbrink in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 2 Unfallversicherungsrecht, § 24 RdNr 45 Fn 79; Noack SozVers 1973, 41; Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl, § 648 RVO, Anm 10; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. November 1999 - L 15 B 21/99 U = Breith 2000, 136, 139; LSG Hamburg, Urteil vom 3. April 2002 - L 3 U 14/01 = HVBG-Info 2002, 2021, 2023; aA Sächsisches LSG, Urteil vom 7. März 2001 - L 2 U 151/99 = Breith 2002, 791, 793 f; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. September 2005 - L 6 U 38/02 - Bertram SGb 1999, 679, 681 f; Stolz in: Plagemann, Anwaltshandbuch Sozialrecht, § 24 RdNr 56), sondern auf den Einsatz der verliehenen Arbeitnehmer, kommt nach den og Maßstäben keine BG in Betracht; dies führt zur Auffangzuständigkeit der Beklagten nach Nr. 2 Buchst e) der Ausführungsbestimmungen des RVA vom 22. April 1942.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2002 - L 6 U 398/02
    Schließlich ist für den Senat nicht ersichtlich, dass die generelle sachliche Zuständigkeit der Antragsgegnerin für Zeitarbeitsunternehmen gesetzeswidrig ist (s. dazu im Einzelnen LSG Nordrhein-Westfalen, Breith. 2000, 136, 139; LSG Hamburg, Urt. v. 3.4.2002 - L 3 U 14/01 - ).
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