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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.02.2000 - L 2 AL 19/98   

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LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.02.2000 - L 2 AL 19/98 (https://dejure.org/2000,60842)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.02.2000 - L 2 AL 19/98 (https://dejure.org/2000,60842)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - L 2 AL 19/98 (https://dejure.org/2000,60842)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 43/05 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - nachträglich gezahltes Arbeitsentgelt -

    Demgegenüber kann mangels Beschwer der Klägerin letztlich offen bleiben, ob das von dem Insolvenzverwalter für den Insg-Zeitraum ab Januar 1999 unter Einschluss von Tariferhöhungen bescheinigte erhöhte Bruttoarbeitsentgelt, auch wenn es nicht - das Insg ist kein Arbeitsentgelt - zugeflossen ist, nur wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht zugeflossen ist (zur abweichenden Rechtslage im Geltungsbereich des AFG vor Inkrafttreten des Achten AFG-Änderungsgesetzes vom 14. Dezember 1987, BGBl I 2602, vgl BSGE 64, 179 = SozR 4100 § 112 Nr. 43; ferner für die Zeit nach Inkrafttreten des Achten AFG-Änderungsgesetzes, aaO, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 1997 - L 1 Ar 102/95; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29. Februar 2000 - L 2 AL 19/98).
  • SG Stade, 27.04.2006 - S 6 AL 205/05

    Neuberechnung eines Bemessungsentgelts als Insolvenzgeld; Gewährung eines

    § 134 SGB III in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung enthält insofern allein Sonderregelungen zur Zuordnung von Entgelten, die für bestimmte Beschäftigungszeiten bei der Feststellung des Bemessungsentgelts zu berücksichtigen sind (vgl LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 29. Februar 2000 - L 2 AL 19/98 - EzS 89/123).

    § 134 SGB III in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung enthält insofern allein Sonderregelungen zur Zuordnung von Entgelten, die für bestimmte Beschäftigungszeiten bei der Feststellung des Bemessungsentgelts zu berücksichtigen sind (vgl LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 29. Februar 2000 - L 2 AL 19/98 - EzS 89/123).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2010 - L 12 AL 137/07
    Am Bemessungszeitraum und an der Voraussetzung eines abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraums ändert sich dadurch jedoch nichts (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29.2.2000, Az. L 2 AL 19/98).
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