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   LSG Sachsen, 06.09.2013 - L 3 AL 109/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,23978
LSG Sachsen, 06.09.2013 - L 3 AL 109/13 B ER (https://dejure.org/2013,23978)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 06.09.2013 - L 3 AL 109/13 B ER (https://dejure.org/2013,23978)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 06. September 2013 - L 3 AL 109/13 B ER (https://dejure.org/2013,23978)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Erwerbsersatzeinkommen - Hinzuverdienst -

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.09.2013 - L 3 AL 109/13
    Das Bundessozialgericht habe insoweit in einer Entscheidung (Urteil vom 31. Januar 2008, B 13 R 23/07 R) ausgeführt, dass die Leistungen nach § 125 SGB III (a. F.) nicht nahtlos bis zur Rente geleistet würden, sondern denselben zeitlichen Beschränkungen wie das Arbeitslosengeld nach § 119 SGB III (a. F.) unterliegen würde.

    Das Arbeitslosengeld nach Maßgabe von § 145 SGB III wird nicht nahtlos bis zur Rente geleistet, sondern unterliegt denselben zeitlichen Beschränkungen wie das Arbeitslosengeld nach § 137 SGB III (so zu den bis zum 31. März 2013 geltenden Vorgängerregelungen: BSG, Urteil vom 31. Januar 2008 - B 13 R 23/07 R - ZFE 2008, 395 = JURIS-Dokument RdNr. 44, m. w. N.).

  • BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 8/12 R

    Elterngeld - Zwillinge - beide Eltern in Elternzeit - Anspruch auf 14

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.09.2013 - L 3 AL 109/13
    Statthafte Klageart betreffend einer Klage auf Gewährung weiterer (vorläufiger) Leistungen ist die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 1 und 4 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 2013 - B 10 EG 8/12 R - JURIS-Dokument, RdNr. 27).
  • LSG Sachsen, 18.04.2013 - L 3 AL 21/13

    Vorläufige Gewährung von Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.09.2013 - L 3 AL 109/13
    Letzterer ist nach der Rechtsprechung des Senats wegen der Möglichkeit, im Falle der Hilfebedürftigkeit Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) erhalten zu können, grundsätzlich nur gegeben, wenn die beanspruchte Leistung, hier das Arbeitslosengeld, erheblich über dem Grundsicherungsniveau liegt und der Antragsteller bei einer Verweisung auf die Leistung der Grundsicherung schwerwiegende und unzumutbare Nachteile erleiden würde (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 23. Februar 2012 - L 3 AL 164/11 B ER - JURIS-Dokument RdNr. 20; Sächs. LSG, Beschluss vom 18. April 2013 - L 3 AL 21/13 B ER - JURIS-Dokument RdNr. 22 f., jeweils mit Nachweisen zum Streitstand).
  • LSG Sachsen, 03.09.2009 - L 3 AY 1/09

    Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes gegen eine

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.09.2013 - L 3 AL 109/13
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ist dann erforderlich, wenn die begehrte Leistung durch die zuständige Behörde im Ausgangsbescheid entweder überhaupt nicht oder nicht in der beantragten Höhe bewilligt worden ist (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 16. Juli 2007 - L 3 B 414/06 AS-ER - JURIS-Dokument RdNr. 17; Sächs. LSG, Beschluss vom 3. September 2009 - L 3 AY 1/09 B ER - JURIS-Dokument RdNr. 20).
  • LSG Sachsen, 30.05.2011 - L 3 AS 342/11

    Anordnungsanspruch; Grundsicherung für Arbeitsuchende; sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.09.2013 - L 3 AL 109/13
    Ein Anordnungsanspruch ist glaubhaft gemacht, wenn das Gericht aufgrund einer vorläufigen, summarischen Prüfung zu der Überzeugung gelangt, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass dem Antragsteller ein Rechtsanspruch auf die begehrte Leistung zusteht und deshalb der Antragsteller in einem Hauptsacheverfahren mit dem gleichen Begehren voraussichtlich Erfolg haben würde (vgl. u. a. Sächs. LSG, Beschluss vom 30. Mai 2011 - L 3 AS 342/11 B ER - JURIS-Dokument RdNr. 14; Sächs. LSG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - L 3 AS 124/13 ER - JURIS-Dokument RdNr. 24).
  • LSG Sachsen, 23.02.2012 - L 3 AL 164/11
    Auszug aus LSG Sachsen, 06.09.2013 - L 3 AL 109/13
    Letzterer ist nach der Rechtsprechung des Senats wegen der Möglichkeit, im Falle der Hilfebedürftigkeit Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) erhalten zu können, grundsätzlich nur gegeben, wenn die beanspruchte Leistung, hier das Arbeitslosengeld, erheblich über dem Grundsicherungsniveau liegt und der Antragsteller bei einer Verweisung auf die Leistung der Grundsicherung schwerwiegende und unzumutbare Nachteile erleiden würde (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 23. Februar 2012 - L 3 AL 164/11 B ER - JURIS-Dokument RdNr. 20; Sächs. LSG, Beschluss vom 18. April 2013 - L 3 AL 21/13 B ER - JURIS-Dokument RdNr. 22 f., jeweils mit Nachweisen zum Streitstand).
  • LSG Sachsen, 09.06.2022 - L 3 AL 151/19

    Anspruch eines Arbeitslosen auf Leistungsfortzahlung von Arbeitslosengeld während

    Alle weiteren Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld müssen hingegen erfüllt sein (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 6. September 2013 - L 3 AL 109/13 B ER - juris Rdnr. 20; Brand, a. a. O.; Valgolio, a. a. O., Rdnr. 40).
  • LSG Hessen, 19.03.2021 - L 7 AL 31/20

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Anforderungen an den Eintritt der

    Das ergibt sich bereits daraus, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld seinerseits nach § 147 SGB III auf einen relativ überschaubaren Zeitraum (in der Regel: 12 Monate) begrenzt ist (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 6. September 2013 - L 3 AL 109/13 B ER).
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