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   LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 292/99   

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https://dejure.org/2002,31724
LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 292/99 (https://dejure.org/2002,31724)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.09.2002 - L 3 U 292/99 (https://dejure.org/2002,31724)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. September 2002 - L 3 U 292/99 (https://dejure.org/2002,31724)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 18.10.1994 - 2 RU 6/94

    Unfallversicherung - Gefahrklasse

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 292/99
    Das BSG hat in seinem Urteil vom 18.10.1994 (2 RU 6/94) bestätigt, dass die grundsätzliche Differenzierung in nur zwei Gefahrtarifstellen ausreichend ist.

    Die gerechte Verteilung der Lasten der Unfallversicherungdurch die Gefahrklassen wird nur dann gewährleistet, wenn die Gefahrklassen nach Geldwerten, also den tatsächlichen Unfalllasten, und nicht nach technischen Werten, wie beispielsweise der Unfallhäufigkeit, gebildet werden (Schutz, Anm. zu BSG,Urteil v. 18.10.1994, 2 RU 6/94, SGb 95, 256 ff.).

    Die Gefahrklassen der Gefahrtarife werden aus dem Verhältnis der in einem Gewerbezweig im Beobachtungszeitraum erzielten Arbeitsentgelte zu der bestehenden Unfallbelastungbestimmt, wobei das rein rechnerische Ergebnis Belastungsziffer genannt wird (BSG, Urteil v. 18.10.1994, 2 RU 6/94).

    Die Gefahrklasse muss nicht nachrechenbar,wohl aber nachvollziehbar sein (BSG, Urteil v. 18.10.1994, 2 RU 6/94).

    Hierbei handelt es sich aber, wenn überhaupt Fehler auftraten, um unvermeidbare, weil in der Änderung der Gefahrtarifstruktur begründete Fehler im Sinn der Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteil v. 18.10.1994, 2 RU 6/94), die hinzunehmen sind, zumal die Beklagte die gegebenen Korrekturmöglichkeitengenutzt hat (vgl. Schulz, Anm. zu BSG, Urteil v. 18.10.1994, Az. 2 RU 6/94, SGb 96, 256 ff.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 213/98

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 1995 - Wahl der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 292/99
    Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 20.9.2002, Az. L 3 U 213/98, festgestellt hat, führen Ermittlungen nach längerem Zeitablauf nicht zu besser verwertbaren Erkenntnissen, was sich aus den Erfahrungen der Beklagten bei früheren Erhebungen ergibt.

    Die Klägerin im Rechtsstreit L 3 U 213/98 gab selbst an, dass sie nicht sämtliche Uberlassungender letzten 5-Jahre aufführen könne.

    Im Schreiben der Klägerin in dem Verfahren L 3 U 213/98 vom 16.6.1997 heißt es schließlich wörtlich: "Die jetzt vorgenommene Umfrage-Aktion wird Ihnen letztlich bei der Berechnung des neuen Gefahrtarifs nicht viel helfen, da Sie keine vollständige Beantwortung der Fragebögenerreichen werden".

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 54/90

    Arbeitnehmerüberlassung - Gefahrtarifstelle - Unfallversicherungsbeitrag

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 292/99
    Die Auffassung, das BSG habe schon im Jahre 1991 (Urteil vom 21.8.1991 - 2 RU 54/90) die Aufteilung in nur zwei Gefahrtarifstellen lediglich für eine Übergangszeitals gerechtfertigt angesehen, ist nicht zutreffend.

    Die Unternehmen zur gewerblichen AÜ sind nämlich von ihrem Betriebsgegenstandher durch eine gemeinsame gewerbetypische Unfallgefahr gekennzeichnet (BSG, Urteil v. 21 3.1 991, 2 RU 54/90).

    Zum einen erschöpft sich das gewerbezweigtypische Risiko nicht in den Wegeunfällen, sondern gerade in der Besonderheitder immer wieder neuen Einarbeitung in ein fremdes Arbeitsumfeld (vgl. auch BSG, Urteil v. 21.8.1991, 2 RU 54/90).

  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 27/81

    Aufstellung eines Gefahrtarifs - Veranlagung abgrenzbarer Unternehmensteile -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 292/99
    Dieser ist durch die in den 55 153 Abs. 1, 157 Abc 1 und Abs. 2 SGB VII zum Ausdruck gekommenen Zielvorstellungen des Gesetzgebers begrenzt (BSGE 55, 26, 27; BSG, Urteil vom 22.9.1988, Az. 2 RU 2/88).

    Für Nützlichkeits- und Zweckmäßigkeitserwägungender Sozialgerichte ist jedoch kein Raum (BSGE 55, 26,27 m.w.N.).

  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 292/99
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 88, 5, 12 m.w.N.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2001 - L 2 U 317/00

    UV-Beitragsnachlass - Gefahrtarif - Vergleichsvertrag

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 292/99
    Darüber hinaus rechtfertigte auch die Ungewissheit über die Rechtmäßigkeitdes Gefahrtarifs zum Abschluss von Vergleichsverträgen (vgl. auch Urteil des LSG Rheinland-Pfalz v. 25.6.2001, L 2 U 317/00), wie sie auch zwischen den Beteiligten in der Vergangenheit zustande kamen.
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 292/99
    Der Gesetzgeber darf sich seiner Rechtsetzungsbefugnisnicht völlig entäußern (BSGE 35, 164;54,243; 68, 123; 97, 23, 26).
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 17/95

    Pauschale Altlastverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung für

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 292/99
    Die pauschale Rentenaltlastenverteilungauf die einzelnen Berufsgenossenschaftenist ebenfalls nicht zu beanstanden (BSG, Urteil v. 2.7.1996, BSGE 79, 23 ff.).
  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 292/99
    Der Gesetzgeber darf sich seiner Rechtsetzungsbefugnisnicht völlig entäußern (BSGE 35, 164;54,243; 68, 123; 97, 23, 26).
  • BSG, 30.01.1973 - 7 RAr 29/72

    Anordnungen des Verwaltungsrates in Bezug auf Unterhaltsleistung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 292/99
    Der Gesetzgeber darf sich seiner Rechtsetzungsbefugnisnicht völlig entäußern (BSGE 35, 164;54,243; 68, 123; 97, 23, 26).
  • BSG, 12.12.1985 - 2 RU 40/85

    Unfallversicherung - Gefahrklassenbildung

  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 60/65

    Zugang einer Einschreibesendung - Aushändigung an Postabholer - Zugangszeitpunkt

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

  • BSG, 27.10.1965 - 2 RU 89/64

    Zuteilung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung - Gesetzliche

  • LSG Sachsen, 07.03.2001 - L 2 U 151/99

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung zu den Gefahrtarifstellen 48 und 49; Unternehmen

  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 2/88
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 39/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit - Gefahrtarif

    Zum Vortrag des Klägers, die Beiträge seien nicht zutreffend berechnet worden, verweist der Senat auf die den Beteiligten ebenfalls bekannten Entscheidungen des 3. Senats des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.9.2002- L 3 U 291/99, L 3 U 292/99 und 213/98 sowie vom 15.4.2003- L 3 U 142/01, die er sich zu eigen macht.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit des Gefahrtarifs

    Zum Vortrag des Klägers, die Beiträge seien nicht zutreffend berechnet worden, verweist der Senat auf die Entscheidungen des 3. Senats des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.9.2002 L 3 U 291/99, L 3 U 292/99 und L 3 U 213/98 sowie vom 15.4.2003 L 3 U 142/01, die er sich zu eigen macht.
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