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   LSG Bayern, 10.09.2012 - L 5 KR 201/11   

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https://dejure.org/2012,29246
LSG Bayern, 10.09.2012 - L 5 KR 201/11 (https://dejure.org/2012,29246)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.09.2012 - L 5 KR 201/11 (https://dejure.org/2012,29246)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. September 2012 - L 5 KR 201/11 (https://dejure.org/2012,29246)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Keine Kostenerstattung für Sanoglobulin bei Multipler Sklerose - auch bei Kinderwunsch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für das selbst beschaffte Arzneimittel Sandoglobulin; Notwendigkeit der vorherigen Antragstellung bei der Krankenkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für das selbst beschaffte Arzneimittel Sandoglobulin; Notwendigkeit der vorherigen Antragstellung bei der Krankenkasse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Sandoglobin (Arzneimittel) - Multiple Sklerose mit dringendem Kinderwunsch

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R

    Beantragung des Vertragsarztes bei Krankenkasse auf Nichtstellung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2012 - L 5 KR 201/11
    Auch der Verweis auf das Urteil des BSG vom 28.2.2008 (B 1 KR 15/07 R, NZS 2009, 154 ff.) greift nicht durch.

    Ein auf die Verweigerung der Sachleistung gestützter Erstattungsanspruch scheidet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts jedoch aus, wenn sich der Versicherte die Leistung besorgt hat, ohne vorher einen Antrag bei der Krankenkasse gestellt und ihre Entscheidung abgewartet zu haben (vgl. BSG, Urteil vom 2.11.2007 - B 1 KR 14/07 R; Urteil vom 28.2.2008 - B 1 KR 15/07 R).

    Aufgrund der ärztlichen Vorgehensweise, ihrer ärztlichen Begründung und des tatsächlichen Geschehensablaufs ist der Senat überzeugt, dass die Anwendung von Sandoglobulin zur Schubprophylaxe mit Beginn 6.12.2007 eine einheitliche Behandlung darstellt, mit der Folge, dass die Entscheidung der Beklagten vom 24.1.2008 keine Zäsur im Rahmen des Kausalitätserfordernisses darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 28.2.2008, B 1 KR 15/07 R, Rz. 17).

    Weitere Schübe waren nicht aufgetreten, so dass schon keine besonders schwere Erkrankung im Sinne einer besonderen Notstandssituation gegeben war (vgl. BSG, Urteil vom 28.2.2008, B 1 KR 15/07 R, Rz. 34; anders in dem vom LSG Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall, vgl. Urteil vom 15.4.2011, L 2 KR 326/08).

  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2012 - L 5 KR 201/11
    Er setzt daher voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (stRspr, vgl. BSG, Urteil vom 27.3.2007, B 1 KR 17/06 R, Rz. 12).

    Arzneimittel werden mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 SGB V) nicht von der gesetzlichen Krankienversicherung nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3, § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V geleistet, wenn ihnen die arzneimittelrechtliche Zulassung gemäß § 21 Abs. 1 AMG fehlt (vgl. BSG, Urteil vom 27.3.2007, B 1 KR 17/06 R, Rz. 13).

    Die Kostenübernahme für einen solchen Off-Label-Use kommt nur in Betracht, wenn es 1. um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung geht, wenn 2. keine andere Therapie verfügbar ist und wenn 3. aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 27.3.2007, B 1 KR 17/06 R, Rz. 13).

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 15/06 R

    Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung bei akuter Suizidgefahr

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2012 - L 5 KR 201/11
    Dies kann angenommen werden, wenn entweder (a) die Erweiterung der Zulassung bereits beantragt worden ist und Ergebnisse einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III (gegenüber Standard oder Placebo) veröffentlicht worden sind und eine klinisch relevante Wirksamkeit respektive einen klinisch relevanten Nutzen bei vertretbaren Risiken belegen oder (b) außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse veröffentlicht worden sind, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen zulassen und aufgrund derer in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht (vgl. BSG, Urteil vom 28.2.2008, B 1 KR 15/06 R, Rz. 23).

    Seit dem Sandoglobulin-Urteil des BSG vom 28.2.2008 (B 1 KR 15/06 R) hat sich für den hier streitgegenständlichen Anwendungszeitraum in den Jahren 2007 und 2008 insoweit nichts Wesentliches geändert.

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2012 - L 5 KR 201/11
    Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für die Versorgung mit Arzneimitteln (vgl. BSG, Urteil vom 4.4.2006, B 1 KR 7/05 R, Rz. 18).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2012 - L 5 KR 201/11
    Ein auf die Verweigerung der Sachleistung gestützter Erstattungsanspruch scheidet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts jedoch aus, wenn sich der Versicherte die Leistung besorgt hat, ohne vorher einen Antrag bei der Krankenkasse gestellt und ihre Entscheidung abgewartet zu haben (vgl. BSG, Urteil vom 2.11.2007 - B 1 KR 14/07 R; Urteil vom 28.2.2008 - B 1 KR 15/07 R).
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschaffte Leistung im Rahmen der

    Auszug aus LSG Bayern, 10.09.2012 - L 5 KR 201/11
    Damit war die nach Beginn der Behandlung ab 6.12.2007, am 24.1.2008 getroffene Entscheidung der Krankenkasse nicht geeignet, das weitere Leistungsgeschehen zu beeinflussen (vgl. BSG, Urteil vom 3.8.2006, B 3 KR 24/05 R, Rz. 22).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 110/16

    Arzneimittelregresse wegen der Verordnung intravenöser Immunglobuline;

    Angesichts der angeführten aktuellen Erkenntnislage hat die sozialgerichtliche Rechtsprechung auch in der Folgezeit hieran festgehalten (rechtskräftiges Senatsurteil vom 13. Dezember 2017 - L 3 KA 15/15; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. November 2014 - L 11 KR 3826/14 ER-B - und Bayerisches LSG, Beschluss vom 10. September 2012 - L 5 KR 201/11, beide juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.11.2014 - L 11 KR 3826/14

    Krankenversicherung - Arzneimittelbehandlung bei Erkrankung an multipler Sklerose

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 26.09.2006 insbesondere die auch von der Antragstellerin erwähnte Stellungnahme des P.-E.-Instituts von Oktober 2005 berücksichtigt Seit dem vorgenannten Urteil des BSG vom 26.09.2006 (aaO) hat sich nichts Wesentliches geändert (vgl Bayerisches LSG 10.09.2012, L 5 KR 201/11; die Nichtzulassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung hat das BSG zurückgewiesen, BSG 12.07.2013, B 1 KR 123/12 B).
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