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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 6 B 388/06 AL ER   

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LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 6 B 388/06 AL ER (https://dejure.org/2006,5969)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2006 - L 6 B 388/06 AL ER (https://dejure.org/2006,5969)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 AL ER (https://dejure.org/2006,5969)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Förderungsvoraussetzungen einer Ausbildungsmaßnahme - Maßnahmedauer - Förderungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lehrgangskosten und Fahrtkosten für eine Ausbildung zum Ergotherapeuten für die Dauer von 24 Monaten als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Weiterbildungsmaßnahme für einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei Unfähigkeit zur Ausübung des bisherigen Berufes wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Übernahme der Kosten für eine Ausbildung zur Ergotherapeutin als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R

    Abgrenzung bzw Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 6 B 388/06
    Die Förderungsfähigkeit einer mit dem Ziel eines Abschlusses als staatlich anerkannte Ergotherapeutin besuchte dreijährige Bildungsmaßnahme bestimmt sich nach der Zuordnung der Maßnahme als Ausbildungsmaßnahme oder Maßnahme der beruflichen Weiterbildung; diese ist unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen (vgl BSG Urteil vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R - und 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R -).

    Zudem handele es sich um eine echte Weiterbildungsmaßnahme im Sinne des § 77 SGB III in Form der Umschulung auf einen neuen Beruf und damit nicht um eine Ausbildung, dies folge auch aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; u.a. Urteil vom 27. Juni 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R-, vom 05. Juni 2003 - B 11 Al 59/02 R-, vom 03. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R - und vom 04. Februar 1999 - B 7 AL 12/98 R-).

    Die Zuordnung ist unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen (vgl. BSG Urteil vom17. November 2005 B 11a AL 23/05 R, veröffentlicht in Juris; BSG Urteil vom 27. Januar 2005 B 7a/7 AL 20/04 R in SozR 4-4300 § 77 Nr. 2; jeweils mwN).

  • BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R

    Förderung der beruflichen Fortbildung - förderungsfähiger Personenkreis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 6 B 388/06
    Zudem handele es sich um eine echte Weiterbildungsmaßnahme im Sinne des § 77 SGB III in Form der Umschulung auf einen neuen Beruf und damit nicht um eine Ausbildung, dies folge auch aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; u.a. Urteil vom 27. Juni 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R-, vom 05. Juni 2003 - B 11 Al 59/02 R-, vom 03. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R - und vom 04. Februar 1999 - B 7 AL 12/98 R-).

    vertretenen Auffassung ist weder der erste Besuch einer Bildungsmaßnahme arbeitsförderungsrechtlich in jedem Fall eine Ausbildung, noch stellt jeder zweite Besuch einer Bildungsmaßnahme bei Vorliegen eines Berufsabschlusses eine Weiterbildung dar (so schon zu §§ 40, 41 und 42 Arbeitsförderungsgesetz : BSG Urteil vom 04. Februar 1999 B 7 AL 12/98 R in SozR-4100 § 42 Nr. 4).

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 6 B 388/06
    Die Förderungsfähigkeit einer mit dem Ziel eines Abschlusses als staatlich anerkannte Ergotherapeutin besuchte dreijährige Bildungsmaßnahme bestimmt sich nach der Zuordnung der Maßnahme als Ausbildungsmaßnahme oder Maßnahme der beruflichen Weiterbildung; diese ist unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen (vgl BSG Urteil vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R - und 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R -).

    Die Zuordnung ist unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen (vgl. BSG Urteil vom17. November 2005 B 11a AL 23/05 R, veröffentlicht in Juris; BSG Urteil vom 27. Januar 2005 B 7a/7 AL 20/04 R in SozR 4-4300 § 77 Nr. 2; jeweils mwN).

  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 6 B 388/06
    Zudem handele es sich um eine echte Weiterbildungsmaßnahme im Sinne des § 77 SGB III in Form der Umschulung auf einen neuen Beruf und damit nicht um eine Ausbildung, dies folge auch aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; u.a. Urteil vom 27. Juni 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R-, vom 05. Juni 2003 - B 11 Al 59/02 R-, vom 03. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R - und vom 04. Februar 1999 - B 7 AL 12/98 R-).
  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 59/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Entscheidung über die Anerkennung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 6 B 388/06
    Zudem handele es sich um eine echte Weiterbildungsmaßnahme im Sinne des § 77 SGB III in Form der Umschulung auf einen neuen Beruf und damit nicht um eine Ausbildung, dies folge auch aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; u.a. Urteil vom 27. Juni 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R-, vom 05. Juni 2003 - B 11 Al 59/02 R-, vom 03. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R - und vom 04. Februar 1999 - B 7 AL 12/98 R-).
  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 72/81

    Schwerwiegende persönliche Gründe für Umschulung aus Mangelberuf -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 6 B 388/06
    Dieses Grundrecht ist ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe oder Zugangsbeschränkungen, nicht jedoch die Grundlage für eine Förderpflicht der Bundesagentur für Arbeit (vgl. BSG SozR 4100 § 36 Nr. 21).
  • LSG Hessen, 02.10.2009 - L 5 R 315/08

    Leistung zur Teilhabe - Begriffe der Berufsausbildung und Weiterbildung -

    Kommt es insoweit auf die Kriterien des Arbeitsförderungsrechts an, ist die Abgrenzung zwischen der Berufsausbildung im Sinne der §§ 59 ff. SGB III und der beruflichen Weiterbildung im Sinne der §§ 77 ff. SGB III ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und Vorbildung im Einzelfall allein anhand der konkreten Ausgestaltung des Bildungsangebots nach objektiven Kriterien vorzunehmen (vgl. zum Vorgängerrecht des AFG - Arbeitsförderungsgesetz -: BSG, Urteil vom 22. September 1976 - 7 Rar 142/74; zum Recht des SGB III: BSG, Urteile vom 30. September 2008 - B 4 AS 28/07 R; vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R; vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R; vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R; Hessisches LSG, Beschluss vom 22. März 2007 - L 9 AS 99/07 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2009 - L 19 AL 81/07 - LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 14. April 2008 - L 10 AS 154/08 -, Rn. 19 und Beschluss vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 -, Rn.19; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 689/07 -, Rn. 19 und Beschlüsse vom 4. April 2007 - L 7 AL 755/07 ER-B und L 7 AL 755/07 - und vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 AL ER -, Rn. 19; SG Berlin, Urteil vom 23. Juni 2008 - S 119 AS 749/07 - vgl. auch: Eicher, in: Jahrbuch des Sozialrechts, Bd. 27, S 371, B. Schmidt, in: Eicher/Schlegel, SGB III, vor §§ 77 bis 96 Rn. 2a ff, Stand Juni 2007; Luik, in: juris PraxisReport, Sozialrecht 11/2007 Anm. 3).

    Nach den allein maßgeblichen Kriterien des Zuschnitts, der Struktur, des Inhalts und der konkreten Ausgestaltung des Bildungsangebotes zur Ergotherapeutin handelt es sich um eine Ausbildungsmaßnahme (so auch: LSG, Berlin Brandenburg, Urteil vom 14. April 2008 - L 10 AS 154/08 -, Rdnr. 19 und Beschluss vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 -, Rn.19; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 689/07 -, Rdnr. 19 und Beschluss vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 AL ER -, Rdnr. 19; dagegen, allerdings ohne Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung zum Arbeitsförderungsrecht: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Juli 2005 - L 8 RA 67/04), da berufliche Vorkenntnisse dafür nicht erforderlich sind und die Klägerin die Voraussetzungen für eine Verkürzung der Ausbildung nicht erfüllt.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 689/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Bindungswirkung

    Die Zuordnung ist vielmehr unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen, entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung des Bildungsangebotes selbst nach Zuschnitt, Struktur und Inhalt (BSG, Urteil vom 4. Februar 1999 - B 7 AL 12/98 R - SozR 4100 § 42 Nr. 4 zu §§ 40 - 42 Arbeitsförderungsgesetz; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 AL ER - Senatsbeschluss vom 4. April 2007 - L 7 AL 755/07 ER-B - ; Schmidt in Eicher/Schlegel, a.a.O., Vor §§ 77-96 Rdnr. 2a und 2b).

    Wie sich aus der in § 85 Abs. 2 Satz 3 SGB III gegenüber einer Ausbildungsmaßnahme verkürzten Dauer einer Weiterbildungsmaßnahme ergibt, müssen die Inhalte und ihre Vermittlung bei einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung anders gestaltet sein als bei einer Erstausbildung; sie müssen an berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten anknüpfen, die aus einer vorangegangenen Ausbildung oder Tätigkeit resultieren (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2006, a.a.O.; Schmidt in Eicher/Schlegel, a.a.O., Vor §§ 77-96 Rdnr. 2a und 2b).

    Auf die Frage, ob § 85 Abs. 2 Satz 3 SGB III so auszulegen ist, dass auch die Aufbringung der Mittel für den Lebensunterhalt während des dritten Ausbildungsjahres sichergestellt sein muss (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2006, a.a.O.), kommt es ebenfalls nicht an.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2008 - L 10 AS 154/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende; Eingliederungsleistungen; dreijährige

    Wie das Bundessozialgericht (BSG) zu den Regelungen des SGB III in Abgrenzung zur Rechtsprechung unter Geltung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) klargestellt hat, ist im Rahmen des SGB III die Abgrenzung zwischen Aus- und Weiterbildung ausschließlich unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen (BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 2 RdNr 9; BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R, juris RdNr 17; vgl auch: Eicher in Jahrbuch des Sozialrechts Bd 27, S 371, Schmidt in Eicher/Schlegel, SGB III, RdNr 2a ff Vor §§ 77 bis 96, Stand Juni 2007; Luik in juris PraxisReport Sozialrecht 11/2007 Anm 3; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 AL ER, juris RdNr 18, dieser Entscheidung ausdrücklich zustimmend Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, RdNr 82 zu § 16; LSG Baden-Württemberg, Entscheidungen vom 4. April 2007 - L 7 AL 755/07 ER-B, juris RdNr 18, und 19. Juli 2007 - L 7 AS 689/07, juris RdNr 15); maßgebend ist dabei die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme, nicht die Perspektive des Teilnehmers.

    Derartige verkürzte Ausbildungen, für die die Klägerin ohne Vorkenntnisse nicht in Betracht kommt, könnten als berufliche Weiterbildung anzusehen sein (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 AL ER, juris).

    Ebenfalls keiner weiteren Erörterung bedarf es, ob nur eine institutionelle Finanzierung der gesamten Maßnahme bzw des dritten Ausbildungsjahres für alle Teilnehmer der Maßnahme den Anforderungen des § 85 Abs. 2 Satz 3 SGB III gerecht würde (so jedenfalls die Rechtsauffassung der Bundesagentur für Arbeit im Verfahren L 6 B 388/06 AL ER des LSG Berlin-Brandenburg) oder eine "private" Förderung des dritten Ausbildungsjahres für den die Leistung beantragenden Teilnehmer als ausreichend angesehen werden könnte.

  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 12 AS 1110/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - keine Förderung

    Die Zuordnung ist vielmehr unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen, entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung des Bildungsangebotes selbst nach Zuschnitt, Struktur und Inhalt (BSG, Urteil vom 4. Februar 1999 - B 7 AL 12/98 R - SozR 4100 § 42 Nr. 4 zu §§ 40 - 42 Arbeitsförderungsgesetz; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 AL ER - ; Schmidt in Eicher/Schlegel, a.a.O., Vor §§ 77-96 Rdnr. 2a und 2b).

    Wie sich aus der in § 85 Abs. 2 Satz 3 SGB III gegenüber einer Ausbildungsmaßnahme verkürzten Dauer einer Weiterbildungsmaßnahme ergibt, müssen die Inhalte und ihre Vermittlung bei einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung anders gestaltet sein als bei einer Erstausbildung; sie müssen an berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten anknüpfen, die aus einer vorangegangenen Ausbildung oder Tätigkeit resultieren (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2006, a.a.O.; Schmidt in Eicher/Schlegel, a.a.O., Vor §§ 77-96 Rdnr. 2a und 2b).

  • LSG Sachsen, 21.12.2017 - L 7 AS 160/15
    Er hat zur Begründung auf das Urteil des BSG vom 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R, den Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 04.04.2007 - L 7 AL 755/07 ER-B, den Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 29.11.2006 - L 6 B 388/06 AL ER verwiesen.

    Hier müssen die Angebote also den Charakter einer Weiterbildung wahren und an berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten anknüpfen, die aus einer vorangegangenen Ausbildung oder sonstigen beruflichen Tätigkeit resultieren (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 AL ER - ; ebenso Schmidt in Eicher/Schlegel, a.a.O., Vor §§ 77 - 96, RdNrn. 2a und 2 b).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2011 - L 25 AS 1250/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch;

    Insoweit ist im Einzelfall eine Gesamtbetrachtung der konkreten Maßnahme erforderlich, die insbesondere in den Blick nimmt, ob bei dem Lernwilligen verwertbare Vorkenntnisse vorliegen, die zu einer Änderung des für den angestrebten Beruf vorgesehenen Lehrplans oder zu einer Verkürzung der Ausbildung geführt haben (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 30. August 2010 - B 4 AS 97/09 R -, LSG Berlin-Brandenburg, - Urteil vom 10. April 2008 - L 10 AS 154/08 -, Beschluss vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 AL ER -, jeweils zitiert nach juris, m. w. N.).

    Insoweit mag dahinstehen, unter welchen Voraussetzungen im Einzelnen eine Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres zu Beginn der Ausbildung als gesichert angesehen werden kann (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 AL ER - a. a. O. -).

  • SG Berlin, 23.06.2008 - S 119 AS 749/07

    Arbeitslosengeld II - Eingliederung in Arbeit - Bildungsgutschein - Förderung des

    Danach ist die Abgrenzung zwischen Aus- und Weiterbildung ausschließlich unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen: maßgebend ist dabei die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme, nicht die Perspektive des Teilnehmers (BSG aa0 und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.11.2006 -L 6 B 388/06 AL ER-).

    Während die berufliche Weiterbildung erkennbar auf eine angemessene Berufserfahrung als Grundlage einer beruflichen Weiterbildung abstellt und auf berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten anknüpft, baut eine Ausbildungsmaßnahme nicht auf bereits erworbene berufliche Kenntnisse auf (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 AL ER -, abrufbar unter juris, dort RN 18).

  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 7 AL 755/07

    Berufliche Weiterbildung - berufliche Ausbildung - Abgrenzung - Förderfähigkeit -

    Hier müssen die Angebote also den Charakter einer Weiterbildung wahren und an berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten anknüpfen, die aus einer vorangegangenen Ausbildung oder sonstigen beruflichen Tätigkeit resultieren (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2006 - L 6 B 388/06 AL ER - ; ebenso Schmidt in Eicher/Schlegel, a.a.O., Vor §§ 77 - 96, RdNrn. 2a und 2 b).
  • LSG Bayern, 29.07.2009 - L 10 AL 138/08

    Kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage - Umstellung auf

    Dieses Grundrecht ist ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe oder Zugangsbeschränkungen, nicht jedoch die Grundlage für eine Förderpflicht der Beklagten (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 5.Senat vom 29.11.2006, Az: L 6 B 388/06 AL ER mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - L 14 AL 174/11

    Heilpraktikerin - einstweiliger Rechtsschutz - Umschulung - Ermessen

    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, etwa welche Vorkenntnisse für die erfolgreiche Teilnahme an der Maßnahme erforderlich sind, welche Unterrichtsformen geplant sind und welcher Abschluss angestrebt wird (vgl. BSG, Urteile vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R - Juris Rn. 16 und vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R - Juris Rn. 17 jeweils m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. November 2006 - L 6 B 388/06 AL ER - Juris Rn. 18 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 14 AL 315/09

    Förderung der beruflichen Weiterbildung; allgemein anerkannter Ausbildungsberuf;

  • LSG Sachsen, 21.12.2017 - L 7 AS 161/15
  • LSG Baden-Württemberg, 15.09.2011 - L 7 AS 637/10
  • SG Darmstadt, 29.09.2008 - S 11 AL 279/08

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - dreijährige Ausbildung zur

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 15 AS 84/13
  • SG Berlin, 26.11.2010 - S 70 AL 2359/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederungsleistungen; Förderung der

  • SG Aachen, 10.11.2008 - S 14 AS 14/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2008 - L 7 AS 253/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2010 - L 9 AS 185/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2007 - L 7 AL 232/06
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