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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2016 - L 7 AS 2320/14 B   

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https://dejure.org/2016,17177
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2016 - L 7 AS 2320/14 B (https://dejure.org/2016,17177)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.06.2016 - L 7 AS 2320/14 B (https://dejure.org/2016,17177)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juni 2016 - L 7 AS 2320/14 B (https://dejure.org/2016,17177)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Abgelaufener Leistungszeitraum; Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; Abgelaufener Leistungszeitraum; Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis

  • rechtsportal.de

    SGG § 73a Abs. 1 S. 1 ; ZPO §§ 114 ff.
    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 13/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - vorläufige Entscheidung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2016 - L 7 AS 2320/14
    Im Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 13/14 R hat das BSG ausgeführt, dass bei der Möglichkeit endgültiger Leistungsfeststellung im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung keine Entscheidung über eine vorläufige, sondern über eine endgültige Leistungsfeststellung erfolgen darf.

    Ergeht die endgültige Entscheidung, wird der entsprechende Bescheid zwar nach § 96 SGG Gegenstand des Klageverfahrens (BSG, Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 13/14 R Rn. 16 f), eine Pflicht zur Aussetzung eines wegen Nichtdurchführung eines Verwaltungsverfahrens unzulässigen Klageverfahrens besteht jedoch nicht.

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2016 - L 7 AS 2320/14
    Dies gilt aber nur, wenn im Verwaltungsakt vorläufige Leistungen bewilligt worden sind und die Verwaltung eine endgültige Leistungsgewährung durch gesonderten Verfügungssatz zumindest konkludent abgelehnt hat (BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R Rn. 21).
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 23/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2016 - L 7 AS 2320/14
    Nach dem Urteil des BSG vom 02.05.2012 (B 11 AL 23/10 R) sei es zulässig, einen vorläufigen Bescheid gerichtlich zur Überprüfung zu stellen.
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2016 - L 7 AS 2320/14
    Hinreichende Erfolgsaussichten bestehen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder von Amts wegen, § 103 SGG, weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend einer Klärung zugeführt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.06.2006 - 2 BvR 626/06).
  • LSG Sachsen, 23.01.2013 - L 7 AS 1033/12

    Bewilligung; Bewilligungsreife; Einkommen; endgültige Entscheidung; Freibeträge;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2016 - L 7 AS 2320/14
    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage mit dem Ziel, höhere vorläufige Leistungen zu erhalten, fehlt, wenn der betreffende Leistungszeitraum abgelaufen ist, weil dann der Antrag auf endgültige Festsetzung der Leistungen einen einfacheren Weg darstellt, rückwirkend höhere Leistungen zu erhalten (Sächsisches LSG, Beschluss vom 23.01.2013 - L 7 AS 1033/12 B PKH).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.07.2007 - L 28 B 1114/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prozesskostenhilfe - Einschulungskosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2016 - L 7 AS 2320/14
    Daher beurteilt das angerufene Gericht die Erfolgsaussicht regelmäßig ohne abschließende tatsächliche und rechtliche Würdigung des Streitstoffs (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.07.2007 - L 28 B 1114/07 AS PKH).
  • SG Duisburg, 22.02.2019 - S 49 AS 2475/18
    Denn um das Rechtsschutzziel - die Festlegung der Freibeträge nach § 11b SGB II in anderer Höhe - zu erreichen, stelle der Antrag auf endgültige Festsetzung der Leistungen nach der Rechtsprechung des LSG Nordrhein-Westfalen einen einfache-ren Weg dar, rückwirkend höhere Leistungen zu erhalten (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.06.2016 - L 7 AS 2320/14 B).

    Insofern kann das Gericht die Frage, welche Klageart hinsichtlich der Zurückweisung eines Widerspruchs als unzulässig statthaft ist (vgl. hierzu: SG Duisburg, Urt. v. 26.04.2018 - S 49 AS 857/17, juris, Rn. 24 ff. m.w.N. zu den in diesem Zusammenhang vertretenen Ansichten), ebenso dahingestellt lassen wie die Überprüfung, ob die Rechtsprechung, nach der mit Ablauf des Bewilligungszeitraumes einer vorläufigen Leistungsbewilligung das Rechtsschutz-bedürfnis für ein Klageverfahren entfällt (hierzu etwa: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.06.2016 - L 7 AS 2320/14 B, juris, Rn. 11 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.08.2016 - L 7 AS 1571/15, juris, Rn. 16 ff.; Sächsisches LSG, Beschl. v. 23.01.2013 - L 7 AS 1033/12 B PKH, juris, Rn. 20 ff.; differenzierend: Aubel, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 40, Rn. 69), auch auf das Widerspruchsverfahren entsprechend übertragbar ist.

    Diese Lösung dürfte insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Vorläufigkeitsvor-behalt als solcher angegriffen wird oder der Widerspruchsführer ausnahmsweise nicht auf die - eigentlich vorrangige - Möglichkeit einer endgültigen Festsetzungsentscheidung nach § 41a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 SGB II verwiesen werden kann (vgl. für Fallgestaltungen, in denen zumindest in einem Hauptsachverfahren trotz Ablauf des vorläufigen Bewilligungszeitraumes weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen die vorläufige Bewilligungsentscheidung anzunehmen sein soll, etwa: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.06.2016 - L 7 AS 2320/14 B, juris, Rn. 11 a.E.; Sächsisches LSG, Beschl. v. 22.04.2013 - L 3 AS 1310/12 B PKH, juris, Rn. 18 ff.; Aubel, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 40, Rn. 69).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2020 - L 12 AS 2055/18
    In den genannten Fällen könnte ein Rechtsschutzbedürfnis aber dann zweifelhaft sein, wenn Leistungsberechtigte ebenso gut eine abschließende Entscheidung beim Jobcenter beantragen und sodann mit Rechtsbehelfen gegen diese vorgehen könnten (dazu LSG NRW Beschluss vom 27.06.2016, L 7 AS 2320/14 B, juris Rn. 11 ff.; Sächsisches LSG Beschluss vom 23.01.2013, L 7 AS 1033/12 B PKH, juris Rn. 20 f.; vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 04.06.2020, L 21 AS 476/20 B, juris Rn. 5 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - L 21 AS 476/20
    Soweit sich die gegenteilige Auffassung auf den Beschluss des LSG NRW vom 27.06.2016 (L 7 AS 2320/14 B, juris) stützt, ist dort ein Rechtssatz mit dem Inhalt, dass der Ablauf des Bewilligungszeitraums bei vorläufigen Entscheidungen das Rechtsschutzbedürfnis stets und immer entfallen lasse, nicht formuliert worden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2023 - L 6 AS 1151/22
    Strittig ist insbesondere, ob auch nach Ablauf des vorläufigen Bewilligungszeitraums noch ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, wenn die Kläger, statt Klage auf höhere vorläufige Leistungen zu erheben, auch eine abschließende Entscheidung beantragen könnten (vgl. zur Rechtslage bis 31.07.2016: LSG NRW, Beschluss vom 27.06.2016, L 7 AS 2320/14 B, juris Rn. 11 ff.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 23.01.2013, L 7 AS 1033/12 B PKH, juris Rn. 20 f.; BSG, Urteil vom 19.08.2015, B 14 AS 13/14 R, juris Rn. 16; zur Rechtslage ab 01.08.2016: LSG NRW, Beschluss vom 04.06.2020, L 21 AS 476/20 B, juris Rn. 5 ff.).
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